Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
381/2017 Neufassung
GZ:
SI
Sitzungstermin: 13.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh de
Betreff: Satzung über die Benutzung von Unterkünften des
Sozialamts für Flüchtlinge

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 26.06.2017, nicht öffentlich, Nr. 80
Verwaltungsausschuss vom 28.06.2017, nicht öffentlich, Nr. 218
Gemeinderat vom 29.06.2017, öffentlich, Nr. 95
jeweiliges Ergebnis: Vertagung

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 10.07.2017, nicht öffentlich, Nr. 102
Verwaltungsausschuss vom 12.07.2017, öffentlich, Nr. 257
jeweiliges Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung (14 Ja-, 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung)


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 07.07.2017, GRDrs 381/2017 Neufassung, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Unterkünften des Sozialamts für Wohnungslose und Flüchtlinge vom 25. März 2010 wird mit Wirkung vom 1. September 2017 in der Fassung der Anlage 1 erlassen.


2. Die Satzung über die Benutzung von Unterkünften des Sozialamts für Flüchtlinge wird mit Wirkung vom 1. September 2017 in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.

StR Pantisano (SÖS-LINKE-PluS) kündigt an, seine Fraktionsgemeinschaft werde die Vorlage ablehnen. In anderen deutschen Kommunen kämen Geflüchtete bei der Anschlussunterbringung in Wohnungen unter. In Stuttgart müssten sie dagegen aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt weiterhin in Systembauten bleiben. Insofern handle es sich nicht um eine Gebühr, sondern eine Form der Miete, die ein Geflüchteter, der Geld verdiene, zahlen müsse. Bei 4,5 m2/Person bedeute dies umgerechnet auf den Quadratmeter eine Miete von 86 €/m2 bzw. 31 €/m2, wenn man nur den auf die Unterkunft bezogenen Anteil zugrunde lege. Ein Paar mit zwei Kindern müsste für 18 m2 1.559 € bezahlen, was ebenfalls 86 €/m2 entspreche. Die 6-monatige Ermäßigung der Gebühr für diejenigen, die bereits etwas verdienten, bedeute umgerechnet eine Reduzierung von 86 auf 50 €/m2. Wenn Geflüchteten ab 2018 eventuell 7 m2/Person zustünden, erhöhe sich der monatlich zu zahlende Preis nochmals. Er könne dies nachvollziehen, wenn man die Kostenerstattung durch Bund und Land im Auge habe. Bei einem Geflüchteten jedoch, der arbeite und keine Wohnung finde, müsse dieser Mietpreis für 4,5 m2 viel höher subventioniert und an die Miete für Sozialwohnungen in Höhe von 7,50 €/m2 angepasst werden.

Dagegen weist StR Stopper (90/GRÜNE) den Vergleich der Gebühr für die Nutzung von Unterkünften mit einer Miete zurück. In einer gebührenpflichtigen kommunalen Unterkunft dürfe man keine Miete verlangen. Er erinnert an die intensive Diskussion in den Ausschüssen, zu der die Fraktionsgemeinschaft nichts beigetragen habe. Natürlich sei die Gebühr für Selbstzahler hoch, doch seien zum einen noch Gemeinschaftsflächen zu berücksichtigen und zum anderen gelte sie nur für die wenigen Fälle, in denen ein Geflüchteter seinen Lebensunterhalt komplett aus eigenen Einkünften oder Vermögen bestreiten könne und keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehe. Zudem sei sie für 6 Monate abgesenkt. Im ersten Quartal 2018 werde die Verwaltung über den Anteil der Selbstzahler und die Fluktuation in den Unterkünften berichten. Dann könne man gegebenenfalls nachsteuern. Mit der Vorlage nähere man sich einer kostendeckenden Gebühr, die die Kommune entlaste.

BM Wölfle bedankt sich für die Beratung, durch die die Vorlage sozial ausgewogener geworden sei. Auch StR Pantisano habe teilweise daran teilgenommen und sollte deshalb nachvollziehen können, dass es sich um eine Gebühr und nicht um eine Miete handle. Angesichts dessen, dass viele Menschen länger in den Unterkünften wohnen müssten als man dies wünsche, werde die Stadt auf diese Mehreinnahmen angewiesen sein, um bei den Gemeinbedarfsflächen gegebenenfalls nachsteuern zu können. Es seien aber insgesamt weniger als 10 % betroffen, immerhin seien über 600 Menschen aus den Unterkünften in Wohnraum gekommen.




OB Kuhn stellt abschließend fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 4 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich wie beantragt.

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