Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
370
18
VerhandlungDrucksache:
774/2020
GZ:
T
Sitzungstermin: 03.12.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Abfallgebührenvorlage für das Jahr 2021; Änderungen der Satzungen: - Abfallwirtschaftssatzung (AfS)
- Satzung der Stadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (HGS, - Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von mineralischen Abfällen)

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 01.12.2020, öffentl., Nr. 455
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 02.12.2020, öffentlich, Nr. 19

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 18.11.2020, GRDrs 774/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Den folgenden Gebühren- und Entgeltfestsetzungen bzw. -änderungen jeweils zum 01.01.2021 wird zugestimmt (Anhang 4 zur Anlage 1):

1.1 Die Restabfallgebühren werden gegenüber 2020 um durchschnittlich 2,50 % erhöht. Der sich hieraus für den Stuttgarter Gebührenzahler ergebenden Erhöhung der Gesamtbelastung von rd. 1,3 Mio. € pro Jahr wird zugestimmt.

1.2 Die Bioabfallgebühren bleiben gegenüber 2020 unverändert.

1.3 Die Gebühren für Großanfallstellen werden gegenüber 2020 um durchschnittlich 2,77 % erhöht.

1.4 Die Gebühr für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart-Münster bleibt gegenüber 2020 unverändert.

1.5 Die Gebühren für Behälteränderungen bei den 60 l - 240 l-Behältern werden um 4,00 € von 50,00 € auf 54,00 € und bei den 1,1 cbm-Behältern ebenfalls um 4,00 € von 62,00 € auf 66,00 € erhöht.

1.6 Die Gebühren für Zusatzleerungen von Abfallbehältern erhöhen sich in Abhängigkeit von der Behältergröße und der Abfallart zwischen 1,00 € und 6,00 €. Im Einzelnen wird auf den Anhang 4 zur Anlage 1 verwiesen.

1.7 Für das Aufstellen von Abfallbehältern bei Festen und Veranstaltungen werden die Gebühren nicht erhöht.

1.8 Die Gebühr für Expresssperrabfall erhöht sich von 69,00 € in 2020 auf 71,00 € in 2021.

1.9 Die Gebühren für "brennbare Renovierungsabfälle" auf den Wertstoffhöfen bleiben gegenüber 2020 unverändert.

1.10 Die Gebühr für Mehrmengen beim Sperrabfall und die Gebühr bei Anlieferung auf den Wertstoffhöfen ohne Karte bleiben gegenüber 2020 unverändert.

1.11 Die Entgelte der mineralischen Deponie erhöhen sich in 2021 gegenüber 2020 wie folgt: "Verunreinigter Bodenaushub Kl. 1" von 26,00 € auf 28,00 €, "Mineralische Schlämme Kl. 1" von 33,00 € auf 34,00 €, "Sonstige mineralische Abfälle Kl. 1" von 24,00 € auf 26,00 €, "Asbest" bleibt unverändert bei 78,00 €, "Verunreinigter Bodenaushub Kl. 2" von 36,00 € auf 38,00 €, "Mineralische Schlämme Kl. 2" von 45,00 € auf 46,00 €, "Sonstige mineralische Abfälle Kl. 2" von 35,00 € auf 37,00 €, "Grenzwertige Abfälle Kl. 2" von 42,00 € auf 44,00 €.

2. Der sich aus der gebührenrechtlichen Nachkalkulation 2019 der Abfallwirtschaft ergebende Überschuss von 2.315.228,01 € wird in dieser Höhe den "Sonstigen Verbindlichkeiten" zugeführt. 3. In die Kalkulation 2021 der mineralischen Deponie werden Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 248.997,57 € einbezogen.

4. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Stadtrecht Nr. 7/10) - AfS - wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Stadtrecht Nr. 7/9) - HGS - wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.

6. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung und Entsorgung von mineralischen Abfällen aus dem Stadtgebiet von Stuttgart (Stadtrecht Nr. 7/18) wird in der Fassung der Anlage 4 beschlossen.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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