Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
150
6
VerhandlungDrucksache:
997/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 17.06.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Masterplan SBBZ - Phase I

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 22.03.2021, öffentlich, Nr. 38
Ergebnis: Einbringung
Jugendhilfeausschuss vom 03.05.2021, öffentlich, Nr. 54
Ergebnis: Vorberatung
Verwaltungsausschuss vom 19.05.2021, öffentlich, Nr. 167
Gemeinderat vom 20.05.2021, öffentlich, Nr. 131
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Verwaltungsausschuss vom 16.06.2021, öffentlich, Nr. 199
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung (4 Gegenstimmen, 1 Enthaltung)


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 10.03.2021, GRDrs 997/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom aktuellen Sachstand der Schulentwicklung an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Lernen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart sowie der Inklusion wird Kenntnis genommen (s. Anlage 1).

2. Der Neustrukturierung der öffentlichen SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ-L) in Stuttgart anhand nachfolgender Kriterien wird zugestimmt:
b) Als ersten Schritt zum Erreichen der Zielsetzungen zur Neustrukturierung der SBBZ-L wird folgenden schulorganisatorischen Maßnahmen nach § 30 Schulgesetz mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22 zugestimmt:

c) Mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22 werden die Schulbezirke der fortbestehenden sieben SBBZ-L neu festgelegt (vgl. Anlage 2).

d) Die Schulen führen vorläufig die Schulnamen der Schulstandorte weiter an denen sie zusammengelegt werden (Seelachschule, Kreuzsteinschule, Auschule, Hasenbergschule und Berger Schule).

e) Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur schulischen Nachnutzung der Gebäude Föhrichschule, Haldenrainschule, Steigschule und Lehenschule unter Einbezug der räumlichen Bedarfe umliegender Schulen zu erarbeiten.

Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam aufgerufen und verhandelt mit dem heutigen TOP 7 - Masterplan SBBZ Phase I - Schülerbeförderung, GRDrs 374/2021, Niederschrift Nr. 151. Der Beratungsverlauf wird nachstehend wiedergegeben.

StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) ruft die bereits viele Jahre währende Beschäftigung mit den SBBZs und mit Inklusion in Schule in Erinnerung. Die UN-Behindertenrechtskonvention besage, dass Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam in Regelschulen lernen sollen. Diesen Weg befürworte man. Nichtsdestotrotz gebe es auch immer wieder pädagogische Gründe, warum das Lernen in einem SBBZ-L für manche Kinder der bessere Weg ist. Man sei nun an dem Punkt, wo vier der elf SBBZ-L geschlossen werden sollen. Für die von der Schließung betroffenen Eltern und für die Kinder bedeute dies, dass sie sich umorientieren müssen und andere Wege in Kauf nehmen müssen, was oft nicht einfach sei. Dem TOP 6, Masterplan SBBZ Phase I (GRDrs 997/2020), stimme ihre Fraktion zu.

Was TOP 7, GRDrs 374/2021 - Masterplan SBBZ Phase I - Schülerbeförderung, angeht, wolle man in Anlehnung an den Verwaltungsvorschlag Variante 2 eine Änderung dahingehend beantragen, dass die Familien sich verbindlich für ein Jahr zwischen einem kostenlosen ÖPNV-Ticket oder der Nutzung des Pendelbusses entscheiden können. Dies soll für die Klassen 1 bis 4 gelten. Mit Blick auf die Debatte im gestrigen Verwaltungsausschuss (VA) um die Frage, welche Kosten würden entstehen durch Einbeziehung der Klassen 5 bis 9, teilt sie mit, die Antwort der Verwaltung habe sie erst heute früh erreicht, weshalb man fraktionsintern noch nicht darüber sprechen konnte. Sie könne sich jedoch vorstellen, dass man auch hier ein kostenfreies ÖPNV-Ticket mitfinanzieren möchte. Ausgehend von 160 Schülerinnen und Schüler und jährlichen Kosten von 57.000 € wären dies für vier Jahre weitere 228.000 €. Daher halte sie ihren oben genannten mündlichen Antrag für die Klassen 1 bis 4 aufrecht. Für den zweiten Teil fragt sie die Verwaltung, ob es eine Finanzierungsmöglichkeit dafür gibt oder ob es eine Verzögerung wäre, würde man die Frage die Klassen 5 bis 9 betreffend gegebenenfalls erst im nächsten VA beschließen.

Aus Sicht von BMin Fezer entspricht der mündlich formulierte Antrag der Variante 2 der Vorlage, welche von der Fachverwaltung befürwortet werde. Darin sei vorgesehen, nach der heutigen Grundsatzentscheidung des Gemeinderates bei den Eltern abzufragen, welche Kinder mit dem Pendelbus fahren sollen und welche Kinder den Pendelbus nicht in Anspruch nehmen sollen. StRin Nuber-Schöllhammer stellt klar, ihrer Fraktion gehe es darum, dass die Kinder wahlweise ein komplett kostenfreies Scool-Abo bekommen. BMin Fezer teilt mit, bereits heute sei man in einem gewissen zeitlichen Verzug, weil die Schülerbeförderungskapazitäten nach der Abfrage ausgeschrieben werden müssen. Das ganze Angebot müsse bereits zum Schuljahresbeginn 2021/2022 stehen. Eine weitere Verzögerung würde die Verwaltung an die Grenzen ihrer Möglichkeiten bringen. Sie plädiere sehr dafür, nicht noch weiter zu verzögern. StRin Nuber-Schöllhammer betont, die Verzögerung würde nur das Thema kostenfreies Schülerticket für die Klassen 5 bis 9 betreffen.

StRin Ripsam (CDU) erklärt ebenfalls Zustimmung zu TOP 6 - GRDRs 997/2020. Auch sie geht ein auf die Problematik, Schulstandorte aufzugeben und dabei möglichst wenig Schmerzen zu erzeugen. Dies sei der Situation geschuldet, dass man die Inklusion umsetzen will und Möglichkeiten schaffen wolle, um Kinder mit Behinderungen auch in ein normales Schulsystem eingliedern zu können. Dies sei die Grundlage für die Vorlage und für den Masterplan, mit der die Verwaltung eine gute Arbeit geleistet habe.

Die GRDrs 374/2021 (TOP 7) - Schülerbeförderung - hänge damit zusammen. Zu wissen, wie kommen Kinder an die Schule sei wichtig für Eltern, Schüler, Schulleitungen und Lehrer. Die Schulwege werden sich für manche Eltern und für manche Kinder verändern, verlängern, und dieser neue Weg müsse klar sein. Auch ihre Fraktion unterstütze daher den Verwaltungsvorschlag in Variante 2. Man halte es für den richtigen Weg, den Eltern die Entscheidungshoheit zu lassen in der Frage Pendelbus, ÖPNV
oder eigenes Bringen zum und Abholen vom SBBZ und sei bereit, die finanziellen Ressourcen wie in Variante 2 aufgezeigt zu ermöglichen.


StR Rockenbauch (FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) glaubt, dass der Inklusionsgedanke ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention und der Prozess dorthin, langfristig richtig und zum Nutzen aller ist. Vom Grundgedanken gehe man daher auch die Folgen mit, nämlich, dass die alten Schulzentren nicht mehr so viel Nachfrage haben und man, um einen qualitätsvollen Unterricht gewährleisten zu können, Schulen zusammenlegt. Gleichzeitig kommentiere man dies als "eigentliche Mangelerscheinung". Da es für manche Kinder immer notwendig sein wird, einen besonders schützenswerten Raum zu haben, wolle und müsse der Umstieg oder Einstieg in Richtung volle Inklusion behutsam gestaltet werden. Weil man die Bedenken der Eltern ernstnehme, habe man gemeinsam mit der SPD die berechtigten Interessen der Eltern in einen Antrag Nr. 200/2021 gegossen und bedauere, dass vieles davon die Verwaltung für nicht machbar und der Gemeinderat nicht für wünschenswert gehalten habe. Deswegen werde man TOP 6 - GRDrs 997/2020 - wenn es weiterhin bei einer Ablehnung dieses Antrags bleibt, nicht zustimmen können bzw. sich der Stimme vielleicht enthalten.

Bei TOP 7 - GRDrs 374/2021 - Schülerbeförderung, sei der Fraktionsgemeinschaft ganz wichtig, dass, wenn man schon Schulstandorte schließen muss und es zu längeren Schulwegen kommt, das Schülerbeförderungsthema lösen muss. Das Minimum müsse sein, dass es die Shuttlebus-Lösung gibt, an der alle Kinder die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen. Man halte aber auch für wichtig, dass es eine Wahlfreiheit gibt für Eltern und Schüler, die trotz eines weiteren Schulwegs selbst bestimmen wollen, ob sie zur Schule gehen oder mit dem ÖPNV fahren. Deswegen sei es wichtig, für alle Altersstufen eine kostenlose Beförderung mit dem ÖPNV zu ermöglichen. Gerne könne man dies vorher abfragen und erlaube damit einen guten Kompromiss zwischen den Varianten 2 und 3. Da die Kosten für die kostenlose Schülerbeförderung für diejenigen, die sich gegen den Shuttlebus entscheiden, nicht so hoch seien, kann dieser Beschluss aus seiner Sicht auch heute bereits gefasst werden.

StR Körner (SPD) schickt voraus, er vertrete mit seinem heutigen Wortbeitrag StRin Meergans, die das Thema intensiv bearbeitet habe, jedoch leider kurzfristig verhindert sei. Man sei bei diesem Thema in intensivem Austausch mit Schulleitungen und Elternvertretungen gewesen, und könne dem Masterplan der GRDrs 997/2020 heute leider nicht zustimmen.

Grundsätzlich teile man die Auffassung, so viel Inklusion wie möglich haben zu wollen. Wahrscheinlich liege vor allem an den Regelschulen ein erheblicher stärkerer Unterstützungsbedarf vor, wo vor allem das Land gefordert sei, sodass man sich eine bessere Unterstützung von dieser Seite wünsche. Unabhängig davon werden aber Familien mit Kindern sich weiterhin für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren entscheiden. Die Reduzierung auf künftig sieben Standorte mache dies für die Familien sehr viel schwerer als bislang. Seiner Fraktion wäre es leichter gefallen, der Vorlage zuzustimmen, hätte man den Eindruck gewonnen, dass die Pädagogik dadurch gewinnen würde. Jedoch konnte noch nicht einmal die verbindliche Perspektive Richtung Ganztagskonzeption vereinbart werden. Nicht mittragen könne man die Standort-Entscheidungen zur Aufgabe der Steigschule, wo die Familien nun bis in die Auschule nach Untertürkheim fahren müssen. Bei der Planregion Nord halte man die Föhrichschule in Feuerbach für den richtigen Standort anstatt die Seelachschule in Weilimdorf.

Dem TOP 7, GRDrs 374/2021, Schülerbeförderung, könne seine Fraktion mit der Änderung, wie von StRin Nuber-Schöllhammer formuliert, zustimmen, da man der Auffassung sei, dass die betroffenen Familien angesichts der Neuregelung unterstützt werden sollten wo es nur geht. Man wünsche sich deshalb auch für die Klassenstufen 5 bis 9 das kostenfreie Scool-Abo.

StRin Yüksel (FDP) dankt für die Vorlagen und erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion zur GRDrs 997/2020 (TOP 6) ohne Wenn und Aber. Eine komplette Inklusion in Stuttgart zu erreichen, sei "nicht nur im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung die Bestrebung, sondern weil uns dies wirklich ein großes Anliegen ist". Mit diesem Masterplan mache man einen richtigen und wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Unstreitig dürfte sein, dass sich das Ganze in Zukunft noch weiterentwickeln werde und in dem Rahmen noch Veränderungen, Ergänzungen und Verbesserungen auf den Weg zu bringen sind, so die Stadträtin.

Auch freue man sich, dass das Thema Schülerbeförderung nunmehr angegangen wurde. Nachdem die Fachverwaltung im gestrigen VA und auch heute einige Klarstellungen gemacht habe, erachte ihre Fraktion die Variante 2 für die richtige Lösung. Dem Antrag der CDU, die Ziffer 3 des Beschlussantrages entsprechend abzuändern, folge man. Den Antrag der GRÜNEN, das Ganze auch noch altersmäßig zu erweitern, lehne man hingegen ab, da man der Auffassung sei, dass die Kinder ab einem bestimmten Alter dann auch wirklich selbstständiger sein dürften/sollten.

Für StRin von Stein (FW) ist klar, dass wenn ungefähr die Hälfte der Schülerinnen und Schüler, die in SBBZ-L - früher Förderschulen für Lernen - unterrichtet wurden, nun an normalen Regelschulen lernen, in der Folge diese SBBZ-L dann nur noch halbvoll sind und für die Schülerinnen und Schüler eine andere Qualität bieten. Ganz entscheidend sei dabei, dass man bei all den Umplanungen darauf angewiesen sei, die entsprechenden Lehrkräfte zu bekommen, wofür eine Klassengröße von 12 Kindern gebraucht werde. Erschwerend hinzu komme der in diesem Gebiet seit Jahren bestehende Lehrkräftemangel. Natürlich sei die Veränderung insbesondere für diejenigen Familien schmerzhaft und anstrengend, deren Kinder weiterhin in einer SBBZ-L lernen sollen und jetzt feststellen, dass sie neue Wege gehen müssen. Dennoch halte man die Umsetzung entsprechend des Verwaltungsvorschlags der GRDrs 997/2020 für richtig. Auch sie geht davon aus, dass der Prozess, wie man die Inklusion gestaltet, immer wieder Veränderungen erfahren wird.

Was TOP 7 - GRDrs 374/2021 - angeht, so sei bei der Vorstellung zur Schülerbeförderung in den Bezirksbeiräten nie die Rede davon gewesen, dass es einen ÖPNV-Vorschlag geben sollte. Es hieß dort immer, "irgendwie mit dem Bus" und unter dieser Voraussetzung hätten die Bezirksbeiräte dem SBBZ Masterplan Phase I zugestimmt. Insofern sei es jetzt folgerichtig, den Eltern eine Wahlmöglichkeit zu geben und die Kosten bei der Wahl des ÖPNV analog dem Scool-Abo zu übernehmen. Die Nutzung des ÖPNV sei für diese Kinder eine große Herausforderung. Daher sei es richtig, dass ein ÖPNV-Angebot für diejenigen, die es können, angeboten wird, entscheidend sei aber, dass für die anderen ein Pendelbusangebot besteht, sodass die Eltern dann entscheiden können. Ihre Fraktion stimme der GRDrs 374/2021 in der Variante 2 wie von StRin Ripsam vorgetragen gerne zu.

Die Verwendung von Abkürzungen wie SBBZ oder von Begriffen wie Masterplan kritisiert StR Goller (AfD). Man rede hier offensichtlich von einem Konzept für Sonderschulen oder einer Strategie für Sonderschulen. Zu den Gründen der dringend nötigen Restrukturierung und die Bedeutung der Entwicklung für die Betroffenen führt er aus, die Schließung mehrerer Sonderschulen erfolge durch den Wegfall von Schülern aufgrund des Konzepts der Inklusion. Die Auswirkungen der Inklusion auf die Bildung und Betreuung von Regel- und Inklusionsschülern seien nicht nur umstritten, sondern sie würden von allen Lehrern, die er kenne, als katastrophal bezeichnet. Das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention sei, behinderten Menschen ein eigenständiges, selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Hohe Inklusionsquoten, die auf Kosten der qualitativen Förderung zustande kommen, würden diesem Ziel aber eher schaden als dass sie nützen. Durch den durch die Inklusion verursachten Abbau von sonderpädagogischen Bildungsstrukturen habe man jetzt aber genau dies. "Das ist der Abbau eines erfolgreichen Bildungsangebotes, das über Jahrzehnte spezialisiert, professionalisiert, diversifiziert und flächendeckend ausgebaut wurde. Jetzt werden Schüler in sonderpädagogischen Einrichtungen aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen, ihren Familien werden schwerwiegende logistische Herausforderungen und zusätzliche Belastungen aufgebürdet. Für diese Menschen wird das individuelle Bildungsangebot verschlechtert und das Leben erschwert." Insgesamt halte seine Fraktion die Entwicklung, "die vom ideologischen Konzept der Inklusion verursacht wird", für falsch, für gescheitert. Man werde sich bei der Abstimmung über die GRDrs 997/2020 daher der Stimme enthalten.

Die Beförderungsproblematik (TOP 7, GRDrs 374/2021) sei nur ein kleiner Aspekt der Entwicklung. Hier befürworte man die Variante 2.

Den Wortbeitrag ihres Vorredners aufgreifend weist StRin Schumann (PULS) darauf hin, dass der Begriff Masterplan auch im deutschen Duden steht. Aus ihrer Sicht ist die Notwendigkeit der Inklusion hinreichend klar, da Menschen gemeinsam leben und Menschen mit Behinderung auch mit Menschen ohne Behinderung zusammen leben und zusammen lernen sollten. Deswegen müsse das oberste Ziel sein, die Kinder und Jugendlichen auch gemeinsam zusammen an den Schulen beschulen zu können. Es sei klar, dass dies keine leichte Umstellungsaufgabe ist. Deswegen werde ihre Fraktionsgemeinschaft - auch wenn es an vielen Stellen aus Perspektive von einzelnen Schulen und Eltern hätte besser laufen können - der GRDrs 997/2020 zustimmen.

Zu TOP 7, GRDrs 374/2021, befürworte man die Variante 2 in der von ihren Vorrednerinnen genannten Fassung. Allerdings sehe man ein großes Manko was die Beförderung der Schüler*innen von Klasse 5 bis 9 angeht. Es müsse die Mehrbelastung des Schulwechsels und der gleichzeitig hinzukommende deutlich längere Anfahrtsweg berücksichtigt werden und gesehen werden, dass diese Belastung für Schüler*innen mit einer Behinderung im Bereich L eine wirklich heftige Herausforderung sein kann. Sie schließe sich daher dem Antrag von StRin Nuber-Schöllhammer an, wonach es mindestens ein kostenloses Scool-Abo geben muss für die Schüler*innen der Klassen 5 bis 9 bzw. als absolut notwendigen Kompromiss die Möglichkeit des Einzelfallantrags auf einen Platz im Pendelbus.

Irritiert und empört über die Ablehnung des Masterplans durch FrAKTION und SPD zeigt sich StRin Nuber-Schöllhammer. Sie legt zusammengefasst die Gründe für die Maßnahme dar und argumentiert für eine Zustimmung zur Vorlage.

StR Goller wiederholt sinngemäß seinen vorherigen Wortbeitrag.

BMin Fezer wirbt "mit ganzem Herzen" nochmals um die Zustimmung von SPD und FrAKTION und geht davon aus, dass die beiden Fraktionen ihre Ablehnung im Nachhinein bereuen werden. "Hintergrund ist der: Was wir machen mit diesem Vorschlag des Masterplans SBBZ ist eine Qualitätssteigerung. Der Kern dieses Vorschlags ist nicht die Schließung irgendwelcher Schulen, sondern der Kern des Vorschlags ist eine Qualitätssteigerung der vorhandenen SBBZ's und damit auch der ganzen Idee der Inklusion. Das ist der Ansatz, den wir mit dieser Vorlage verfolgen und der damit auch verwirklicht werden kann. Und warum das so ist? Weil wir davon überzeugt sind, und mit uns die Lehrerinnen und Lehrer, mit uns auch all diejenigen, die für die Pädagogik in den SBBZ's und auch in den Regelschulen im Rahmen der Inklusion Verantwortlichen, weil wir glauben, dass eine bessere Schule und eine bessere Förderung auch für die Kinder mit Behinderung, mit Lernbehinderung, nur gewährleistet werden kann, wenn unterrichtet wird in etwas größeren Einheiten. Wenn wir z. B. ein breiteres pädagogisches Spektrum anbieten können in einem SBBZ, weil es ein paar mehr Kinder sind, dass man besser ausdifferenzieren kann, auch dadurch sich besser dem individuellen Kind widmen kann, all diese Möglichkeiten gibt es, wenn wir etwas größere Schulen haben. Und das wollen wir gewährleisten.

Wir haben jetzt z. B. in diesen Minischulen Schulklassen, da sind Kinder aus ganz verschiedenen Altersgruppen dabei. Das kann seine Vorteile haben im Einzelfall, aber grundsätzlich erschwert es natürlich auch manchen pädagogischen Ansatz, den man verfolgen möchte. Das heißt, der einzige Nachteil, den wir jetzt haben werden, ist, dass manche Kinder einen weiteren Schulweg haben. Und das kompensieren wir durch ein wirklich gutes Angebot mit einem Pendelbus. Und wenn die Eltern den Pendelbus nicht in Anspruch nehmen wollen, so sieht es die Variante 2 vor, dann können die Kinder auf das Scool-Abo zugreifen.

Also ich glaube, wir haben hier wirklich einen umfassenden pädagogisch wirklich fortschrittlichen Ansatz. Und noch eines, Frau Nuber-Schöllhammer hat es auch gerade nochmals gesagt, die Voraussetzung, dass wir ein Ganztagsangebot auch machen können an etlichen SBBZ, wo wir es bislang nicht tun können, ist, dass wir auch größere Einheiten haben. Wir haben Ihnen bereits in einer Mitteilungsvorlage angekündigt, dass wir hier uns auf den Weg machen und auch schnellstmöglich hier weiter vorankommen werden. Und nochmals, ich bitte Sie von Herzen da mitzumachen! Es wäre wichtig, dass SPD und FrAKTION gerade auch bei diesem Projekt dabei sind. Entschuldigen Sie bitte, dass ich mich vonseiten der Verwaltung hier auch nochmals so politisch positioniere."

StRin Ripsam bittet BMin Fezer um eine Aussage bezüglich der Einbeziehung der Kosten für die Klassen 5 bis 9 bzw. ob die Variante 2 diesbezüglich aus Sicht der Verwaltung ergänzt werden sollte. BMin Fezer stellt klar, man bleibe bei dem bisherigen Vorschlag der Variante 2. Würde man die älteren Klassen noch miteinbeziehen, würde dies bedeuten, dass die Schülerinnen und Schüler ein Scool-Abo bekommen. Dies würde Kosten in Höhe von 137.000 € für alle SBBZ-L-Schülerinnen und Schüler bedeute. Die Summe von 57.000 € beinhalte die Kosten für ein Scool-Abo ausschließlich für die Kinder, die von der Schulschließung betroffen sind. Sie betont, wenn ein Beschluss gefasst werden würde, dass die Älteren mit einem Scool-Abo einbezogen werden, dann müsse man natürlich aus Gründen der Gleichbehandlung auch schauen, was mit den älteren Schülern der anderen SBBZ mit anderen Förderschwerpunkten ist.

Aus Sicht von StR Goller hat die Schilderung von BMin Fezer den von ihm erwähnten Zwang für die Restrukturierung deutlich gemacht. Daraus ergebe sich, dass größere Bildungseinrichtungen ein besseres Angebot abbilden können als kleine, mit zu wenig Schülern, zu wenig Lehrern, zu wenig Diversifizierung etc. Dies sei jedoch weder progressiv noch eine Verbesserung, sondern es sei der Versuch, den Status vor der Inklusion der Schüler wieder zu erreichen. Darüber hinaus sei nicht nur die längere Anfahrt ein Nachteil, sondern dass die Kinder aus ihrer Gemeinschaft herausgerissen werden, was höchstwahrscheinlich für diese Kinder ein schwerwiegender Einschnitt sei. Er bittet nochmals darum, zu unterscheiden zwischen der sozialen Kompetenz für die Kinder und der Bildungskomponente, wo gemeinsames Lernen sich in Deutschland als nicht erfolgreich herausgestellt habe.

Nach der Klarstellung durch BMin Fezer erklärt StRin Nuber-Schöllhammer, ihre Fraktion könne sich für die heutige Abstimmung der Variante 2 anschließen. Bezüglich der Klassen 5 bis 9 behalte man sich vor, diese Frage nach fraktionsinterner Beratung vielleicht nochmals zur nächsten Verwaltungsausschuss-Sitzung mitzubringen.

OB Dr. Nopper hält fest, man werde in der Abstimmung zu TOP 7 - GRDrs 374/2021 die Beschlussantragsziffer 3 dahingehend verändern, anstatt Variante 1 die Variante 2 einzusetzen.

StR Körner wiederholt seinen Antrag, wonach zusätzlich alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 SBBZ-L ein kostenloses Scool-Abo-Angebot erhalten sollen. OB Dr. Nopper bestätigt, dass er diesen Antrag zur Abstimmung stellt. Gegenüber StR Goller empfiehlt StR Körner, auch mit Eltern eines Trisomie 21-Kindes zu sprechen und zu hören, wie wichtig und wie erfolgreich die Inklusion häufig dieser Kinder in der Regelschule ist. Dies sei ein ganz wichtiger Weg, den man auch unterstütze. An BMin Fezer gewandt bittet er um Verständnis, da sich seine Fraktion mit der Neustrukturierung der SBBZ-L erhofft habe, dass pädagogisch mehr erreicht wird als das jetzt Vorliegende, u.a. den verbindlicheren Einstieg in den Ganztag. Zudem halte man die beiden Standort-Entscheidungen beim Hallschlag und in Feuerbach/Weilimdorf für falsch. Deswegen könne man TOP 6 - GRDrs 997/2020 - nicht zustimmen.

StR Dr. Mayer (AfD) weist auf die Notwendigkeit hin, bei Änderung der Beschlussantragsziffer 3 der GRDrs 374/2021 mit der Variante 2 dann auch die Beschlussantragsziffer 5 mit der Variante 2 anzupassen. Für diesen Hinweis dankt der Vorsitzende.



Anschließend ruft OB Dr. Nopper zunächst zur Abstimmung über TOP 6 (GRDrs 997/2020) auf und stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 8 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich wie beantragt.

Zu TOP 7 (GRDrs 374/2021) stellt er zunächst den Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion zur Abstimmung, wonach die Beschlussantragsziffern 3 und 5 dahingehend zu ändern wären, dass die Variante 2 plus die Übernahme der Kosten für ein Scool-Abo auch für die Klassen 5 bis 9 der Schüler*innen an den SBBZ-L umzusetzen ist.

Er stellt fest, dass dieser Antrag mit 16 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt ist.

Abschließend lässt er über die GRDrs 374/2021 mit den Änderungen in den Beschlussantragsziffern 3 und 5 abstimmen, wonach Variante 1 ersetzt wird durch Variante 2.

Er stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt mit den o.a. Änderungen einstimmig wie beantragt.




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