Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 857/2017
Stuttgart,
11/13/2017



Bebauungsplan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften Herdweg/
Lenzhalde (Eberhard-Ludwigs-Gymnasium), S-Nord (Stgt 279)
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB u. § 74 LBO mit Anregungen
gem. § 3 (2) BauGB
- B-Plan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
28.11.2017
30.11.2017



Beschlußantrag:

1.) Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Herdweg/Lenzhalde (Eberhard-Ludwigs-Gymnasium) im Stadtbezirk Stuttgart-Nord (Stgt 279) wird in der Fassung vom 15. Dezember 2016 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 15. Dezember 2016 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 25. Juli 2017. 2.) Zur Sicherstellung erforderlicher klimarelevanter Minderungs- und Ausgleichmaßnahmen werden die Dachflächen der bestehenden Schulgebäude begrünt und die bestehenden Außenanlagen entsprechend der Maßgaben des Freiflächengestaltungsplans vom 12. April 2016 umgestaltet.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Gebäude des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums soll erweitert werden. Ab dem Schuljahr 2013/2014 wurde an der Schule neben dem Sprachenzug und dem regulären


Musikzug zusätzlich ein Musikgymnasiumszug eingerichtet. Dieses Ausbildungsangebot richtet sich an musikalisch hochbegabte Kinder und gilt innerhalb Baden-Württembergs als Pilotprojekt.

Für die Genehmigung der hierfür erforderlichen Umbaumaßnahmen sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, da die bestehende Schule auf Grundlage eines nicht rechtsverbindlichen Bebauungsplans errichtet wurde und die formell rechtsverbindliche ältere Bebauungsplangeneration (Baustaffel 8 OBS) in Bezug auf das Schulgrundstück als obsolet anzusehen ist. Die Umorganisation des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums beinhaltet unter anderem die Einrichtung eines Auditoriums in der bisherigen Turnhalle, die Verlegung der Turnhalle in ein eingegrabenes Hanggeschoss und die Errichtung zweier Anbauten für Unterrichtsräume. Die Anlieferung für die im Erdgeschoss des Verwaltungsflügels geplante Schulmensa soll über eine entlang der westlichen Grundstückgrenze geführte Zufahrt erfolgen. Um auszuschließen, dass dies keine wesentlichen Störwirkungen für die Grundstücke der Wohnangrenzer verursacht, wurden die geplante Anlieferung und der sonstige Schulbetrieb bereits schallgutachterlich untersucht (siehe Anlage 8, schalltechnische Untersuchung vom 4. August 2017). Das Gutachten hat gezeigt, dass sich aus dem Schulbetrieb und der geplanten Anlieferung keine unzulässigen Belastungen für die Wohnangrenzer ergeben.

Mit der Modernisierung des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums kann das Unterrichtsangebot und die Ausstattung des Schulgebäudes an gegenwärtige Standards angeglichen werden. Für den Schulstandort Herdweg 72 eröffnet sich damit eine langfristige Entwicklungsperspektive.


Klimarelevante Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Die im Bebauungsplan eingeräumten Arrondierungsmöglichkeiten können nur realisiert werden, wenn in den Vegetationsbestand des Schulgrundstücks und damit in dessen lufthygienische und klimatische Funktionen eingegriffen wird. Um zu vermeiden, dass die Planung dadurch in Widerspruch zu den klimatischen Zielsetzungen des Rahmenplans Halbhöhenlagen gerät, sind bereits auf Ebene der Bauleitplanung Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sicherzustellen. Potential für klimarelevante Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs bieten die nachträgliche Begrünung von Dachflächen der Bestandsgebäude und der teilweise Ersatz bisheriger Asphaltflächen durch versickerungsoffene Beläge.

Da jedoch sowohl die Gebäude als auch die Freianlagen des Schulgrundstücks grundsätzlich Bestandsschutz genießen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar, wann bzw. inwieweit die gemäß Bebauungsplan im Gebäude- und Freianlagenbestand vorzunehmenden Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen genehmigungsrechtliche Relevanz entwickeln. Aus diesem Grund wird neben den Festsetzungen des Bebauungsplans die zeitnahe Durchführung der erforderlichen klimarelevanten Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen durch zusätzlichen Beschluss abgesichert (siehe Ziffer 2 des Beschlussantrags).





Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe Anlage 2) wurden von Angrenzern insbesondere eine atypische bauliche Verdichtung, der Eingriff in den Vegetationsbestand und die entlang der angrenzenden Wohngrundstücke verlaufende interne Erschließungsstraße bemängelt.


Öffentliche Auslegung

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung (siehe Anlage 3) wurden von Angrenzern im Wesentlichen eine frühzeitige planerische Verfestigung, eine verharmlosende und beschönigende Darstellung der Planung sowie eine mangelhafte Untersuchung der Planungsauswirkungen auf die Nachbargrundstücke bemängelt.


Beteiligung der Behörden

Von den planungsbetroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden die Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf (siehe Anlage 4) eingeholt. Die vorgetragenen Anregungen wurden, soweit planerisch sinnvoll, in den Bebauungsplan eingearbeitet. Nicht berücksichtigt werden konnte unter anderem die Anregung des Amts für Umweltschutz, bereits auf Ebene der Bauleitplanung ingenieurgeologische Untersuchungen durchzuführen.

Zu der überarbeiteten Planung wurden die Behörden im Rahmen der öffentlichen Auslegung erneut gehört (siehe Anlage 4). Neben der Anregung des Amts für Umweltschutz, den Anteil der Dachbegrünung zugunsten von Solaranlagen zu verringern, wurden keine weiteren Anregungen vorgetragen.


Finanzielle Auswirkungen

Für die unter Ziffer 2 genannten zwingend erforderlichen Begrünungsmaßnahmen ergeben sich zusätzliche Kosten, die als Zusatzkosten in die Projektkosten eingerechnet wurden.



Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen


Keine




Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
3. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB
4. Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a BauGB
5. Bebauungsplan vom 15. Dezember 2016
6. Begründung vom 15. Dezember 2016/redaktionell ergänzt 25. Juli 2017
7. Freiflächengestaltungsplan vom 12. April 2016
8. Schalltechnische Untersuchung vom 4. August 2017 …………………………………………………………………………………………………..

SW 0 Geschützte Daten


<Anlagen>



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