5. Mit Wirkung vom 1. August 2016 (*) wird das Essensgeld auf 70 € monatlich festgesetzt. (*) Hinweis: Gebührenwirksam erstmals zum 1. September 2016, da der August beitragsfrei ist. OB Kuhn stellt fest: Der Gemeinderat beschließt mit 39 Ja- Stimmen bei 14 Gegenstimmen mehrheitlich wie beantragt. zum Seitenanfang