Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
394/2016
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 07.07.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Neufassung der Satzung der Landeshauptstadt
Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tages-
einrichtungen für Kinder
- Erhöhung der Gebühren in Tageseinrichtungen für
Kinder ab 01.08.2016 -

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 20.06.2016, nicht öffentlich, Nr. 57

Ergebnis: einmütige Zustimmung

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 04.07.2016, nicht öffentlich, Nr. 80

Ergebnis: Beratung (2 Gegenstimmen)

Verwaltungsausschuss vom 06.07.2016, nicht öffentlich, Nr. 280

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 02.06.2016, GRDrs 394/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Anhörung der Gesamtelternbeiräte zur Gebührenerhöhung wird Kenntnis genommen. Die Ergebnisse der Anhörung sind in Anlage 6 beigefügt.

2. Die Satzung über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird in der als Anlage 2 (Satzungstext) und als Anlage 3 (Gebührenverzeichnis) beigefügten Fassung beschlossen.

3. Mit Wirkung vom 1. August 2016 (*) werden die Gebühren für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen in Stuttgart festgesetzt auf 0,93 EUR pro Betreuungsstunde für alle Betreuungsformen, bezogen auf eine 1-Kind-Familie.

4. Mit Wirkung vom 1. August 2016 (*) werden die Gebühren für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen in Stuttgart bei Nachweis einer gültigen FamilienCard festgesetzt auf 0,86 EUR pro Betreuungsstunde für alle Betreuungsformen, bezogen auf eine 1-Kind-Familie.

5. Mit Wirkung vom 1. August 2016 (*) wird das Essensgeld auf 70 € monatlich festgesetzt.

(*) Hinweis: Gebührenwirksam erstmals zum 1. September 2016, da der August beitragsfrei ist.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt mit 39 Ja- Stimmen bei 14 Gegenstimmen mehrheitlich wie beantragt.

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