Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 656/2014
Stuttgart,
09/15/2014



Einführung des Stuttgarter Sozialtickets für den öffentlichen Personennahverkehr in der Landeshauptstadt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
29.09.2014
10.10.2014
15.10.2014
16.10.2014



Beschlußantrag:

1. Das Stuttgarter Sozialticket für Inhaberinnen und Inhaber der Bonuscard für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Landeshauptstadt Stuttgart wird zum 1. Januar 2015 eingeführt.

2. Das Stuttgarter Sozialticket wird für das 9-Uhr-Umwelt-MonatsTicket, das MonatsTicket Jedermann (dort jeweils wahlweise für eine oder zwei Zonen), das Senioren-MonatsTicket und das 14-Uhr-Junior-MonatsTicket angeboten. Es wird an die Berechtigten mit einer Ermäßigung von 50% auf den jeweiligen regulären VVS-Ticketpreis ausgegeben. Die Ermäßigung wird vom Sozialamt entsprechend des bisherigen Verfahrens an die SSB erstattet.

3. Der Zuschuss für drei und mehr Zonen beim 9-Uhr-Umwelt-MonatsTicket und beim MonatsTicket Jedermann wird auf den 50%-Zuschuss für zwei Zonen des jeweiligen Tickets beschränkt (siehe auch Preistabelle im Anhang).

4. Die voraussichtlichen überplanmäßigen Aufwendungen von maximal 2,7 Mio. Euro im Jahr 2015 werden im Teilhaushalt 500 – Sozialamt (Amtsbereich 5003180 - Sonstige soziale Hilfen und Leistungen, Kontengruppe 43310, Soziale Leistungen) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Sperrung von Mitteln der Deckungsreserve Sachaufwand, Teilhaushalt 900 (Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120, sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, sonstige ordentliche Aufwendungen).


Begründung:


Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014/2015 ist durch den Gemeinderat am 20. Dezember 2013 ein Grundsatzbeschluss zur Einführung eines Stuttgarter Sozialtickets gefasst worden (siehe Haushaltsantrag Nr. 1003/2013). Ziel war es, die bereits bestehende städtische Bezuschussung bestimmter Ticketarten des ÖPNV, die die LHS schon seit geraumer Zeit als freiwillige Leistung erbringt, zu verbessern.

Bis dato haben alle rund 66.000 Inhaberinnen und Inhaber einer städtischen Bonuscard das Recht, das 9-Uhr-Umwelt-MonatsTicket, das Senioren-MonatsTicket oder das 14-Uhr-Junior-MonatsTicket zu einem ermäßigten Preis zu beziehen. Der städtische Zuschuss beträgt derzeit 15,50 Euro für das 9-Uhr-Umwelt-MonatsTicket und das Senioren-MonatsTicket sowie 9,50 Euro für das 14-Uhr-Junior-MonatsTicket.

Die Verwaltung hat auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses von 2013 und in Abstimmung mit SSB und VVS verschiedene Varianten zur konkreten Ausgestaltung des Sozialtickets entworfen und diese in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 7. Mai 2014 präsentiert und zur Diskussion gestellt (siehe Protokoll der VA-Sitzung vom 7. Mai 2014).

In der Folge der dort geführten Diskussionen haben die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SÖS/Linke am 13. Juni 2014 mit Antrag 182/2014 beantragt, zwei weitere Varianten zu berechnen.

Die Verwaltung legt hiermit, nach Abschluss aller Vorarbeiten und Berechnungen, zur Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom Dezember 2013 und unter Berück­sichtigung der angeführten Diskussionen in den Gremien des Gemeinderats und darüber hinaus die Variante 4 (siehe Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag 182/2014) zur Beschlussfassung vor. Die Einführung des Stuttgarter Sozialtickets ist auf den Jahresbeginn 2015 festgelegt.

Die nun vorgeschlagene Variante 4 ist wie folgt ausgestaltet: Inhaberinnen und Inhaber der Bonuscard können die Ticketarten 9-Uhr-Umwelt-Monat (wahlweise für eine oder zwei Zonen), Jedermann Monat (wahlweise für eine oder zwei Zonen), Senioren-Monat und 14-Uhr-Junior-Monat zum jeweils halben regulären VVS-Tarifpreis erwerben. Die Ermäßigung des Kaufpreises wird von der Landeshauptstadt getragen (gemäß der vertraglichen Vereinbarungen mit dem VVS) und vom Sozialamt der LHS entsprechend des schon bisher bestehenden Verfahrens gegenüber der SSB AG erstattet und abgewickelt.

Möchte eine berechtigte Person ein 9-Uhr-Umwelt-MonatsTicket oder ein Jedermann MonatsTicket für mehr als zwei Zonen erwerben, so ist der städtische Zuschuss bzw. die Ermäßigung des Kaufpreises beschränkt auf den entsprechenden 50%-Zuschuss für das Zwei-Zonen-Ticket. Wie sich dies konkret für die einzelnen Ticketarten darstellt ist der beigefügten Preistabelle im Anhang präzise zu entnehmen.

Die nun vorgeschlagene Variante 4 ist zudem ein dynamisch angelegtes Modell. Dies bedeutet, dass zukünftige Tarifanpassungen des VVS paritätisch jeweils zur Hälfte von den Berechtigten und von der LHS (gemäß der vertraglichen Vereinbarungen mit dem VVS) getragen werden. Die Einführung des Stuttgarter Sozialtickets bedeutet damit auch einen Wechsel vom bisherigen Modell eines Festbetrags-Zuschusses (derzeit 15,50 Euro bzw. 9,50 Euro, siehe oben) hin zu einem Modell der prozentualen Bezuschussung.

Die Einführung des Stuttgarter Sozialtickets wird durch eine begleitende Marktforschung evaluiert. Diese Evaluation ist während des Jahres 2015 sinnvollerweise nur auf Basis der Vertriebsdaten möglich. Eine finale Evaluation erfolgt im Zuge einer Marktforschung im Laufe des Jahres 2016.


Finanzielle Auswirkungen

Die vorgeschlagene Variante des Stuttgarter Sozialtickets wird voraussichtlich insgesamt einen Zuschussbedarf von ca. 5,1 Mio. Euro verursachen, der allerdings durch die vertragliche Vereinbarung mit dem VVS auf 4,9 Mio. Euro begrenzt wird (Deckelungsbetrag).

Im THH 500 – Sozialamt stehen für die Fahrtkostenzuschüsse für Bonuscard-Berechtigte lediglich 2,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 2,7 Mio. Euro werden im Jahr 2015 durch Sperrung von Mitteln der Deckungsreserve Sachaufwand, THH 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, gedeckt.

Ab dem Jahr 2016 werden die Mehraufwendungen im THH 500 – Sozialamt, veranschlagt. Hierzu wird die Verwaltung im Zuge der Beratungen des Doppelhaushalts 2016/2017 einen Finanzierungsvorschlag zur Diskussion in den Gemeinderat einbringen.

Eine vertragliche Regelung zwischen der LHS, der SSB und dem VVS zur Umsetzung und zur Deckelung der finanziellen Ausgleichsleistungen befindet sich derzeit in Verhandlungen, die rechtzeitig abgeschlossen werden.

Bezüglich des Deckelungsbetrags ist vorgesehen, dass die auf Basis von Einzelfallabrechnungen an die SSB ausgezahlten Zuschüsse an die Landeshauptstadt zurückerstattet werden, sofern deren Summe den Deckelungsbetrag des jeweiligen Rechnungsjahres überschreitet.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und SJG sowie die SSB und der VVS haben mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Haushaltsantrag 1003/2013, Gemeinderatsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SÖS/Linke
182/2014, Gemeinderatsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SÖS/Linke
199/2014, Gemeinderatsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SÖS/Linke


Erledigte Anträge/Anfragen

Haushaltsantrag 1003/2013, Gemeinderatsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SÖS/Linke
182/2014, Gemeinderatsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SÖS/Linke
199/2014, Gemeinderatsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SÖS/Linke




Fritz Kuhn

Anlagen

Preistabelle des Stuttgarter Sozialtickets (ab 01. Januar 2015)




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Anlage Preistabelle Stuttgarter Sozialticket ab 01.01.2015.pdfAnlage Preistabelle Stuttgarter Sozialticket ab 01.01.2015.pdf