Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1386/2017 Neufassung
GZ:
T
Sitzungstermin: 25.01.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Erschließung des Neubaugebiets Langenäcker/Wiesert im Stadtbezirk Stammheim
- Bau- und Vergabebeschluss
- Vergabe von Ingenieurleistungen

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 23.01.2017, öffentlich, Nr. 16
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung (2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Verwaltungsausschuss vom 24.01.2018, öffentlich, Nr. 3
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 16.01.2018, GRDrs 1386/2017 Neufassung, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Baubeschluss des Tiefbauamts für den bebauungsplanmäßigen Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen im Neubaugebiet Langenäcker/Wiesert

1.1 Dem Bau der öffentlichen Verkehrsflächen gemäß den Plänen des Tiefbauamts (siehe Anlage 1) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts (siehe Anlage 2) mit Gesamtkosten von 3.920.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigen-leistungen von 210.000 EUR) wird zugestimmt.

1.2 Die Auszahlungen in Höhe von 3.710.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen von 210.000 EUR) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt - beim Projekt 7.664008 - Langenäcker/Wiesert Ausz.Gr 7872 - Tiefbaumaßnahmen wie folgt gedeckt:

1.3 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 210.000 EUR werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden unter den KontenGr. 481, Aufwendungen für interne Leistungen, auf die v. g. Projekte umgesetzt.

2. Baubeschluss des Eigenbetriebs SES für die Kanalerschließung der Gebietsentwässerung

2.1 Der Gebietsentwässerung mit Kosten in Höhe von 2.513.000 EUR gemäß den Plänen des Tiefbauamts (Anlage 3) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts (siehe Anlage 2) wird zugestimmt.

2.2 Die Finanzierung in Höhe von insgesamt 2.500.000 EUR ist im Wirtschaftsplan 2018/2019 bei der Projektnummer E08-5832.01.000 wie folgt gedeckt.

3. Vergabe von Bauleistungen an die Firma

3.1. Der Vergabe von Straßenbauarbeiten im Zuge der bebauungsplanmäßigen Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen (Tiefbauamt), Neubau der Gebietsentwässerung (SES) sowie Leitungsarbeiten (Netze BW) an die Bietergemeinschaft Firma Klöpfer GmbH & Co. KG / ATS Bau GmbH, Talaue 5, 71364 Winnenden mit einer Vergabesumme von 4.613.463,76 EUR (inkl. MwSt.) laut Begründung wird zugestimmt.

3.2 Der Anteil des Tiefbauamts an der Vergabesumme beträgt 2.368.394,41 EUR (inkl. MwSt.), er wird über die in Ziffer 1.2 angegebene Finanzierung gedeckt.

3.3 Der Anteil der SES an der Vergabesumme beträgt 1.938.394,39 EUR (inkl. MwSt.), er wird über die in Ziffer 2.2 angegebene Finanzierung gedeckt.

3.4 Der Anteil der Netze BW an der Vergabesumme beträgt 306.674,96 EUR (inkl. MwSt.) und wird über die Netze BW gedeckt.

4. Vergabe weiterer Ingenieurleistungen

4.1 Das Ingenieurbüro Dr.-Ing. Heinrich aus Waiblingen, wurde bereits mit der Objektplanung (Lph. 1 bis 3, 5 bis 7) für die Verkehrsanlagen nach HOAI beauftragt. Der Weiterbeauftragung mit Teilen der Bauoberleitung (Lph. 8) und der örtlichen Bauüberwachung laut Begründung wird zugestimmt. Für die Gesamtleistungen wird ein Honorar in Höhe von 320.000 EUR (inkl. MwSt.) angesetzt.

4.2 Der Beauftragung des Ingenieurbüro Dr.-Ing. Heinrich aus Waiblingen durch die SES mit weiteren Planungsleistungen für Entwässerungseinrichtungen sowie der örtlichen Bauüberwachung und Teilen der Leistungsphase 8 HOAI (Bauoberleitung) laut Begründung wird zugestimmt. Das Gesamthonorar beläuft sich auf 197.000 EUR (einschl. MwSt.).

5. Für die Vergaben gemäß Ziffer 3.1 und 4.1 wird die in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 benötigten Mittel von 1.690.000 EUR die im Haushaltsplan 2018/2019 beim Projekt 7.662941 - Erschließungsmaßnahmen Straßenbau veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Anspruch genommen.

6. Ermächtigung für weitere Vergabebeschlüsse

6.1 Die Verwaltung wird ermächtigt, für das Projekt Neubaugebiet Langenäcker/Wie-sert Straßen und Wege und Kanalbau innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 1.1 (Tiefbauamt) und Ziffer 2.1 (SES) des Beschlussantrags sämtliche weiteren erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.


OB Kuhn weist auf die Neufassung der Vorlage hin und stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache bei 7 Gegenstimmen mehrheitlich wie beantragt.
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