Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
64
8
VerhandlungDrucksache:
140/2020
GZ:
OB-0606
Sitzungstermin: 09.04.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl und Frist für die Einreichung von Bewerbungen

Vorgang: Gemeinderat vom 02.04.2020, öffentlich, Nr. 54

Ergebnis: Vertagung wegen Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 12.03.2020, GRDrs 140/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl wird auf Sonntag, 8. November 2020, festgesetzt.

2. Der Wahltag für eine eventuell erforderliche Neuwahl wird auf Sonntag, 29. November 2020, festgesetzt.

3. Für die Oberbürgermeisterwahl am 8. November 2020 endet die Frist für die Einreichung von Bewerbungen am Montag, 12. Oktober 2020, 18 Uhr.

4. Für eine Neuwahl endet die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen und die Zurücknahme der zur ersten Wahl zugelassenen Bewerbungen am Mittwoch, 11. November 2020, 18 Uhr.

5. In der Stellenanzeige wird der Hinweis aufgenommen, dass sich der Amtsinhaber nicht wieder bewirbt.

6. Die Vorstellung der zugelassenen Bewerber nach § 47 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in einer öffentlichen Versammlung erfolgt am Dienstag, 20. Oktober 2020 in der Liederhalle, Hegelsaal.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.

zum Seitenanfang