Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
364/HH
2b
VerhandlungDrucksache:
509/2019 Neufassung
GZ:
T
Sitzungstermin: 20.12.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Wirtschaftsplan 2020/21
des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)

Diese Niederschrift ist Teil der Haushaltsplanberatungen.


Vorgang: Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 16.10.2019, nicht öffentlich, Nr. 14

Verwaltungsausschuss vom 09.12.2019, nicht öffentlich, Nr. 672a/HH

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung zu GRDrs 509/2019


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 18.12.2019, GRDrs 509/2019 Neufassung, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Wirtschaftsplan 2020/21 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) wird festgesetzt:

1.1im Erfolgsplan 2020/21
(Anlagen 2d und 2e) mit
2020
2021
Betriebsaufwendungen von
140.429.500
139.347.700
Betriebserträgen von
136.186.000
135.242.300
Finanzerträgen von
3.246.400
3.365.700
Ertragssteueraufwand von
178.000
178.000
einem Unternehmensergebnis (Verlust) v.
1.175.100
917.700
1.2im Vermögensplan 2020/21 mit Einnahmen (Anlage 3a) und Ausgaben (Anlage 3b) von jeweils
49.527.500


40.622.500
1.3mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahme von
33.164.900
25.310.000
1.4mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung von
18.650.000
12.350.000
2.Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgelegt auf
27.886.500
27.721.600

3. Der Finanzplanung 2019 bis 2024 (Anlage 4) wird zugestimmt.

4. Der vorgelegten Stellenübersicht (Anlagen 5a bis 5d) einschließlich Veränderungen wird zugestimmt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Herr Vaas (StKäm) teilt mit, die vom AWS zusätzlich beantragten zwei Stellen seien zunächst auf eine gekürzt worden. Sobald der AWS die Zahlen vollständig geliefert habe, könne dies im kleinen Stellenplanverfahren gegebenenfalls korrigiert werden.

OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt die GRDrs 509/2019 Neufassung einstimmig wie beantragt.
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