2. Die Landeshauptstadt Stuttgart führt für die Dauer der Förderung des Landes Baden-Württemberg das Instrument der Kommunalen Pflegekonferenz ein.
3. Vom zusätzlichen Personalbedarf zur Einführung der Kommunalen Pflegekonferenz beim Sozialamt im Umfang von 45 % einer Vollzeitkraft wird Kenntnis genommen. Das Sozialamt wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans, befristet für den Förderzeitraum (voraussichtlich vom 01.10.2020 bis 31.03.2022), zur Leitung des Projekts eine Beschäftigte / einen Beschäftigten im Umfang von bis zu 45 % einer Vollzeitkraft in der Entgeltgruppe 13 TVöD einzustellen. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Förderung durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.
4. Den Vorsitz der Kommunalen Pflegekonferenz übernimmt das Referat Soziales und gesellschaftliche Integration.
5. Die Geschäftsführung der Kommunalen Pflegekonferenz übernimmt die Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung des Sozialamtes.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. OB Kuhn stellt fest: Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang