· Bestätigung des GU, dass mit dieser Vereinbarung alle diesbezüglichen Kosten gestörtem Bauablauf sowie Beschleunigungskosten und Terminsicherungskosten ausgeglichen sind
· Bestätigung des GU, dass ein Teil dieser Kosten an die Erreichung des Terminziels 08.03.2024 gekoppelt ist
· Bestätigung des GU, dass die sich parallel noch in einem geordneten Klärungs- und Verhandlungsprozess befindlichen technischen Nachträge mit Stand vom 24.01.2024 abschließend vorliegen.
· Bestätigung des GU, dass eine Auszahlung dieser Beträge erst nach entsprechender Gremienfreigabe erfolgt, aber eine Anerkennung unmittelbar aus den o.g. Gründen zwingend erforderlich ist.