Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 8155-04.08
GRDrs 284/2012
Ergänzung
Stuttgart,
11/28/2012



Bürgerbegehren "Energie- und Wasserversorgung Stuttgart"
Entscheidung über Zulässigkeit




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich06.12.2012



Beschlußantrag:


- Ergänzung der Beschlussvorlage -


Begründung:


In der GRDrs 284/2012 erhält die Nr. 2.1. der Begründung folgende Fassung (Änderungen in Fettdruck):

„2.1. Das Bürgerbegehren wird von deutlich mehr als 20.000 wahlberechtigten Stuttgarter Bürgern unterstützt. Erforderlich wären im Hinblick auf die maßgebliche Zahl von etwa 414.000 Wahlberechtigten in der Landeshauptstadt lediglich 20.000 Unterstützer (§ 21 Abs. 3 Satz 5 GemO). Alle Vertrauensleute sind in Stuttgart wahlberechtigt und haben das Begehren mit unterschrieben.“

Die ursprüngliche Fassung der Vorlage beruhte auf einem Recherchefehler der Verwaltung, der bedauert wird.



Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen






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