Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
273
14
Verhandlung
Drucksache:
804/2016
GZ:
AKR 0429 OB 9561-02
Sitzungstermin:
22.12.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Organisationsuntersuchung Baurechtsamt - Bau-
beratungsamt / Stellenplanrelevante Entscheidungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 und Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 23.11.2016, öffentlich, Nr. 477
Ergebnis: Zurückstellung
Verwaltungsausschuss vom 07.12.2016, öffentlich, Nr. 519
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 29.11.2016, GRDrs 804/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom aktuellen Sachstand der Organisationsuntersuchung des Baurechtsamts wird Kenntnis genommen.
2. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 entfallen die KW-Vermerke an den nachfolgenden Stellen zum 01.01.2017. Der Wegfall der KW-Vermerke ist haushaltsneutral, da das Baurechtsamt aufgrund seiner derzeitigen Gebühren kostendeckend arbeitet.
3,00 Stellen (EG 12 bzw. A 10): Bauverständige für die Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens. Folgende Stellennummern sind diesbezüglich betroffen:
- 630 0302 040 (1,00) (EG 12)
- 630 0302 050 (1,00) (EG 12)
- 630 0502 050 (0,50) (EG 12)
- 630 0502 060 (0,50) (A 10)
2,00 Stellen (EG 11): Sachbearbeitung für Beratungstätigkeit (per Telefon und
E-Mail) im Bürgerservice Bauen (BSB). Folgende Stellennummern sind diesbezüglich betroffen:
- 630 0102 012 (1,00) (EG 11)
- 630 0102 011 (1,00) (EG 11)
3. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 werden insgesamt 3,50 Stellen geschaffen. Diese Stellenbedarfe des Baurechtsamts werden durch Gebührenerhöhungen refinanziert und sind somit haushaltsneutral. Es handelt sich um folgende Stellenbedarfe:
0,50 Stelle (A 11) Kundenberatung per E-Mail und Bereitstellung von Leistungen des Baurechtsamts in einem Online-Shop mit Online-Bezahlfunktion
0,50 Stelle (A 11) Beratungshotline - Ausweitung bzw. Anpassung an die derzeitigen Öffnungszeiten
1,00 Stelle (A 12) Geschäftsstellenleitung für fachliche Vorbereitung der "Ämterkonferenz"
1,50 Stellen (A 8) Geschäftsstelle "Ämterkonferenz" für Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen
4. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 6. Oktober 2016 gemäß
Anlage 1
wird erlassen.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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