Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: 0300
GRDrs 550/2016
Stuttgart,
06/29/2016



Änderung der Hauptsatzung durch Änderungssatzung in Folge der Neuordnung der Geschäftskreise des Bürgermeisteramts



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
06.07.2016
07.07.2016



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 1. Januar 1978 (Amtsblatt Nr. 7 vom 16. Februar 1978, berichtigt im Amtsblatt Nr. 8 vom 23. Februar 1978; zuletzt geändert am 22. Oktober 2015 (Amtsblatt Nr. 44 vom 29. Oktober 2015)) gemäß Anlage 1 wird erlassen.


Begründung:


Durch die von Seiten des Oberbürgermeisters mit Zustimmung des Gemeinderats (in Form der GRDrs. 549/2016) vorgesehene Neuordnung der Geschäftskreise des Bürgermeisteramts zum 1. August 2016 ergeben sich zumeist redaktionelle Änderungen in den durch die Hauptsatzung festgelegten Geschäftskreisen der beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats.

Inhaltlich wurden zusätzlich die folgenden Veränderungen in den Zuständigkeiten der beschließenden Ausschüsse vorgesehen:

- Jobcenter sowie Angelegenheiten der Arbeitsförderung:
Statt des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen ist zukünftig der SGA zuständig. Diese Änderung hat den Zweck, auch auf Ausschussebene und nicht nur auf Referatsebene die Angelegenheiten des Sozialamts und des Jobcenters sowie der Arbeitsförderung zu bündeln.

- Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität:
Soweit Angelegenheiten der Strategischen Planung, die sich nicht auf das Thema Mobilität beziehen, betroffen sind, bleibt weiterhin der VA zuständig.
Im Übrigen, also für das Thema Mobilität insgesamt, ist zukünftig der Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) allein zuständig. Der UTA war schon bisher der zuständige Ausschuss für die ehemalige Referatsabteilung Verkehrsausbau und Investitionen des Technischen Referats. Diese Änderung hat den Hintergrund, dass es sich beim UTA um den Ausschuss handelt, zu dem das im Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität nunmehr insgesamt vereinte Thema Mobilität die größte Sachnähe aufweist.

Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, RSO, KBS, SJG, T, S/OB und L/OB haben diese Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

Änderungssatzung
Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung vom 1. Januar 1978



Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 7. Juli 2016 aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 1. Januar 1978 (Änderungssatzung) beschlossen:


§ 1

Die Hauptsatzung vom 1. Januar 1978 (Amtsblatt Nr. 7 vom 16. Februar 1978, berichtigt im Amtsblatt Nr. 8 vom 23. Februar 1978; zuletzt geändert am 22. Oktober 2015 (Amtsblatt Nr. 44 vom 29. Oktober 2015)) wird wie folgt geändert:


1. Änderung von § 6 (Allgemeine Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse)


2. Änderung von § 7 (Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses)

a) § 7 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: „Der Verwaltungsausschuss ist zuständig für Angelegenheiten
b) § 7 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

3. Änderung von § 8 (Geschäftskreis des Sozial- und Gesundheitsausschusses)
„Der Sozial- und Gesundheitsausschuss ist zuständig für Angelegenheiten

4. Änderung von § 9 (Geschäftskreis des Ausschusses für Umwelt und Technik)
5. Änderung von § 10 (Geschäftskreis des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen)

6. Änderung von § 11 (Geschäftskreis des Krankenhausauschusses)


§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 1. August 2016 in Kraft.




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