Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz:
0300
GRDrs
550/2016
Stuttgart,
06/29/2016
Änderung der Hauptsatzung durch Änderungssatzung in Folge der Neuordnung der Geschäftskreise des Bürgermeisteramts
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
06.07.2016
07.07.2016
Beschlußantrag:
Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 1. Januar 1978 (Amtsblatt Nr. 7 vom 16. Februar 1978, berichtigt im Amtsblatt Nr. 8 vom 23. Februar 1978; zuletzt geändert am 22. Oktober 2015 (Amtsblatt Nr. 44 vom 29. Oktober 2015)) gemäß Anlage 1 wird erlassen.
Begründung:
Durch die von Seiten des Oberbürgermeisters mit Zustimmung des Gemeinderats (in Form der GRDrs. 549/2016) vorgesehene Neuordnung der Geschäftskreise des Bürgermeisteramts zum 1. August 2016 ergeben sich zumeist redaktionelle Änderungen in den durch die Hauptsatzung festgelegten Geschäftskreisen der beschließenden Ausschüsse des Gemeinderats.
Inhaltlich wurden zusätzlich die folgenden Veränderungen in den Zuständigkeiten der beschließenden Ausschüsse vorgesehen:
- Jobcenter sowie Angelegenheiten der Arbeitsförderung:
Statt des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen ist zukünftig der SGA zuständig. Diese Änderung hat den Zweck, auch auf Ausschussebene und nicht nur auf Referatsebene die Angelegenheiten des Sozialamts und des Jobcenters sowie der Arbeitsförderung zu bündeln.
- Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität:
Soweit Angelegenheiten der Strategischen Planung, die sich nicht auf das Thema Mobilität beziehen, betroffen sind, bleibt weiterhin der VA zuständig.
Im Übrigen, also für das Thema Mobilität insgesamt, ist zukünftig der Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) allein zuständig. Der UTA war schon bisher der zuständige Ausschuss für die ehemalige Referatsabteilung Verkehrsausbau und Investitionen des Technischen Referats. Diese Änderung hat den Hintergrund, dass es sich beim UTA um den Ausschuss handelt, zu dem das im Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität nunmehr insgesamt vereinte Thema Mobilität die größte Sachnähe aufweist.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
Die Referate WFB, RSO, KBS, SJG, T, S/OB und L/OB haben diese Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Werner Wölfle
Bürgermeister
Anlagen
Änderungssatzung
Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung vom 1. Januar 1978
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 7. Juli 2016 aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 1. Januar 1978 (Änderungssatzung) beschlossen:
§ 1
Die Hauptsatzung vom 1. Januar 1978 (Amtsblatt Nr. 7 vom 16. Februar 1978, berichtigt im Amtsblatt Nr. 8 vom 23. Februar 1978; zuletzt geändert am 22. Oktober 2015 (Amtsblatt Nr. 44 vom 29. Oktober 2015)) wird wie folgt geändert:
1. Änderung von § 6 (Allgemeine Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse)
§ 6 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Geschäftskreise der Ausschüsse bestimmen sich nach den Aufgabenbereichen der Referate und Ämter gemäß dem Verwaltungsgliederungsplan Stand 1. August 2016 und dem Aufgabengliederungsplan vom 4. Dezember 1992.“
2. Änderung von § 7 (Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses)
a) § 7 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Der Verwaltungsausschuss ist zuständig für Angelegenheiten
1.
des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht, soweit nicht in Angelegenheiten des Rechtsamts dem Gegenstand nach ein anderer Ausschuss zuständig ist,
2.
des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, soweit nicht der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen oder der Krankenhausausschuss zuständig sind,
3.
des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport, soweit nicht der Sozial- und Gesundheitsausschuss oder der Ausschuss für Umwelt und Technik zuständig sind,
4.
des Referats Jugend und Bildung, soweit nicht der Sozial- und Gesundheitsausschuss oder der Jugendhilfeausschuss zuständig sind,
5.
des Technischen Referats, welche den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart betreffen, diesbezüglich in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss des Eigenbetriebs unter der Bezeichnung „Betriebsausschuss Abfallwirtschaft“,
6.
des Rechnungsprüfungsamts,
7.
der Referats Verwaltungskoordination, Kommunikation und Internationales,
8.
für alle sonstigen Angelegenheiten, die nicht in den Geschäftskreis eines anderen beschließenden Ausschusses fallen.“
b) § 7 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Die Worte „
des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
“ werden durch die Worte
„des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht“ ersetzt.
3. Änderung von § 8 (Geschäftskreis des Sozial- und Gesundheitsausschusses)
§ 8 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Der Sozial- und Gesundheitsausschuss ist zuständig für Angelegenheiten
1.
des Referats Soziales, Gesundheit und Gesellschaftliche Integration (einschließlich derjenigen des Eigenbetriebs Leben und Wohnen, diesbezüglich in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss des Eigenbetriebs unter der Bezeichnung „Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Leben und Wohnen“),
2.
des Referats Jugend und Bildung, welche das Jugendamt betreffen, soweit nicht nach § 14 im dort bestimmten Rahmen für Angelegenheiten der Jugendhilfe der Jugendhilfeausschuss zuständig ist,
3.
des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport, welche das Amt für öffentliche Ordnung betreffen, soweit dieses Aufgaben der Lebensmittelüberwachung und des Veterinäramtes wahrnimmt.“
4. Änderung von § 9 (Geschäftskreis des Ausschusses für Umwelt und Technik)
§ 9 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Der Ausschuss für Umwelt und Technik ist zuständig für Angelegenheiten
1.
des Referats Städtebau und Umwelt einschließlich der von der Gemeinde sowie von der Umlegungsstelle bei der Durchführung von Umlegungen nach § 45 ff. Baugesetzbuch - BauGB - zu treffenden Entscheidungen,
2.
des Technischen Referats (einschließlich derjenigen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart, diesbezüglich in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss des Eigenbetriebs unter der Bezeichnung „Betriebsausschuss Stadtentwässerung“), soweit nicht der Verwaltungsausschuss oder der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen zuständig sind,
3.
des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport, soweit Belange im Bereich des Amts für öffentliche Ordnung - mit Ausnahme der Lebensmittelüberwachung und des Veterinärwesens - berührt sind,
4.
des Referats Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, soweit nicht Angelegenheiten der Strategischen Planung, die sich nicht auf das Thema Mobilität beziehen, betroffen sind,
5.
anderer Referate, soweit überwiegend Belange des Umweltschutzes berührt sind.“
5. Änderung von § 10 (Geschäftskreis des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen)
§ 10 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen ist zuständig für Angelegenheiten
1.
des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, welche das Amt für Liegenschaften und Wohnen betreffen,
2.
des Technischen Referats, welche den Eigenbetrieb Bäderbetriebe Stuttgart betreffen, diesbezüglich in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss des Eigenbetriebs unter der Bezeichnung „Bäderausschuss“,
3.
der Wirtschaftsförderung
4.
der städtischen Beteiligungen an
-
der Flughafen Stuttgart GmbH,
-
der Hafen Stuttgart GmbH,
-
der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH,
-
Unternehmen des Messe-, Kongress- und Veranstaltungswesens,
-
Unternehmen des Marktwesens,
-
Unternehmen der Tourismusförderung,
-
Unternehmen der Wirtschaftsförderung.“
6. Änderung von § 11 (Geschäftskreis des Krankenhausauschusses)
§ 11 wird wie folgt neu gefasst:
„Der Krankenhausausschuss ist in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss zuständig für alle Angelegenheiten des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, welche den Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart betreffen.“
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. August 2016 in Kraft.
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