Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
383/2015
GZ:
AK 4233-00
Sitzungstermin: 29.07.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: Entwicklungen im Flüchtlingsbereich im Jahr 2015
- Personalbedarfe -

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 15.07.2015, öffentlich, Nr. 251
Gemeinderat vom 16.07.2015, öffentlich, Nr. 126
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Verwaltungsausschuss vom 29.07.2015, öffentlich, Nr. 303
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 17.07.2015, GRDrs 383/2015, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von den aktuellen Entwicklungen im Flüchtlingsbereich wird Kenntnis genommen.

2. Die stetig ansteigenden Flüchtlingszahlen führen bei den nachstehenden Ämtern im Jahr 2015 zu folgenden Personalmehrbedarfen:

2.1 beim Amt für Liegenschaften und Wohnen

2.1.1 0,50 Vollzeitkräfte (VZK) für Sachbearbeitung im Flächenmanagement, EG 11
2.1.2 1,50 VZK für Sachbearbeitung in der Objektverwaltung, EG 10
2.1.3 0,50 VZK für Sachbearbeitung im Bereich Services/Betriebskosten, EG 8

2.2 beim Amt für öffentliche Ordnung
2.3 beim Sozialamt

2.3.1 10,17 VZK für die zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen, EG 9
2.3.2 5,60 VZK für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), EG 9

2.4 beim Schulverwaltungsamt
2.5 beim Jugendamt
2.6 beim Hochbauamt
Von diesen vordringlichen zusätzlichen Personalmehrbedarfen wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang von insgesamt 26,13 Vollzeitkräften außerhalb des Stellenplans unbefristet einzustellen. Die Einstellung erfolgt in zeitlicher Hinsicht entsprechend der Entwicklung der Flüchtlingszahlen.

Über die Stellenschaffungen, ggf. unter Einbeziehung aktualisierter Zahlen, ist im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2016/17 zu entscheiden.

Die Personalmehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 in den Teilhaushalten

230 - Amt für Liegenschaften und Wohnen in Höhe von
65.200 €
320 - Amt für öffentliche Ordnung in Höhe von
87.500 €
400 - Schulverwaltungsamt in Höhe von
31.300 €
500 - Sozialamt in Höhe von
392.900 €
510 - Jugendamt in Höhe von
38.900 €

jeweils Kontengruppe 410 - Personalaufwendungen, werden im Rahmen des noch zu beschließenden Nachtragshaushalts 2015 finanziert.

OB Kuhn stellt fest:
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