Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 606/2022
Stuttgart,
11/17/2022



Gehwegreinigungsgebührenvorlage für das Jahr 2023
-Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
29.11.2022
30.11.2022
01.12.2022



Beschlußantrag:

1. Den folgenden Gebühren jeweils zum 1. Januar 2023 wird zugestimmt (Anhang 1 zur Anlage 1):

2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) vom 21. Dezember 1989 (Amtsblatt Nr. 1 vom 4. Januar 1990, zuletzt geändert am 2. Dezember 2021(Amtsblatt Nr. 49 vom 9. Dezember 2021); Stadtrecht 7/16) wird gemäß Anlage 2 erlassen.









Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


1. Gebühren (Beschlussantrag Nr.1)

Die Kalkulation wurde auf Basis der IST-Daten 2021 und aktuellerer Erkenntnisse erstellt.

Bei den Reinigungszonen I und II wurden die bisherigen und die für 2023 prognostizierten Preis- und Tarifsteigerungen in der Kalkulation für 2023 berücksichtigt. Durch die Einrechnung in die Kalkulation 2023 von Gebührenüberschüssen (RZ I) bzw. Gebührenunterdeckungen (RZ II) aus Vorjahren bleiben die Gebühren unverändert.
In den Gebühren der Reinigungszone I wurden Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 190.000,00 € berücksichtigt. Diese stammen aus 2018 und 2019. Die Überschüsse aus 2018 müssen spätestens in der Kalkulation 2023 berücksichtigt werden. In die Gebühr der Reinigungszone II wurden Unterdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 7.100 € eingerechnet.

Aufgrund der starken Verschmutzung der Reinigungszone II ist hier ein hoher Personalaufwand erforderlich. Die Reinigung erfolgt in der Reinigungszone II an 7 Tagen in der Woche. Es wird auch in der Nacht gereinigt.

Die Reinigungszonen I und II bestehen aus einem Anliegeranteil und einem städtischen Anteil. Die Kosten wurden aufgrund der Flächenverhältnisse aufgeteilt.


2. Änderung der ÖGS (Beschlussantrag Nr. 2)

Aufgrund von Straßenumbenennungen bzw. Erweiterung nach Baufertigstellung war das Straßenverzeichnis anzupassen.



Finanzielle Auswirkungen

Die Gehwegreinigungsgebühren 2023 für die Reinigungszone I und II sind unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses (15%), dies entspricht 626.549 €, vollkostendeckend kalkuliert. Bei gleichbleibenden Gebühren für die Reinigungszonen I und II ergeben sich Einnahmen in Höhe von 1.125.162 €. Das Gebührenvolumen vermindert sich damit gegenüber der Gebührenkalkulation 2022 um 18.770 €. Der städtische Anteil an den Reinigungskosten der RZ I und RZ II beträgt 3.051.827 € und erhöht sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2022 um 10.517 €.




Beteiligte Stellen

Referate AKR und WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Technisches Referat Eigenbetrieb AWS





Dirk Thürnau Markus Töpfer
Bürgermeister Geschäftsführer


Anlagen

Anlage 1 zur GRDrs 606/2022:
Ausführliche Begründung

Anhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 606/2022:
Leistungsbezogene Gebührenbedarfsberechnung 2023

Anlage 2 zur GRDrs 606/2022:
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS)



Ausführliche Begründung:


1. Gebührenvorkalkulation 2023

Die Gebühren ergeben sich auf Grundlage der Kalkulation 2023. Die Kalkulation 2023 wurde auf Basis der angefallenen Personal-, Sach- und weiterer Kosten in 2021, zuzüglich der tatsächlichen bzw. erwarteten Tarif- und Kostensteigerungen in 2022 und 2023 erstellt.

Die Gebühr 1 für die Reinigungszone I (7-malige Reinigung pro Woche) bleibt gegenüber der Kalkulation 2022 unverändert bei 37,40 € pro lfd. Meter. Die Gebühr 2 (3-malige Reinigung pro Woche (Leonhardsviertel: Fr., Sa., Mo.; Hospitalviertel: Fr., Sa., So.) bleibt ebenfalls unverändert bei 16,00 € pro lfd. Meter.
Die für die Gebührenkalkulation ansatzfähigen Kosten betragen in der Reinigungszone I rd. 995 T€ (2022: rd. 1.016 T€). In die Gebühren der Vorkalkulation 2023 der Reinigungszone I sind Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 190.000,00 € eingerechnet.
Die lfd. Frontmeter haben sich von 29.487 m auf 28.992 m reduziert.

Die Gehwegreinigungsgebühr für die Reinigungszone II (Arnulf-Klett- und Rotebühl-Passage) bleibt gegenüber der Kalkulation 2022 unverändert bei 178,50 € pro lfd. Meter. Die Verschmutzung ist in den Passagen der Reinigungszone II seit Jahren sehr ausgeprägt. Durch die Lage der Passagen können hier kaum Maschinen eingesetzt werden, es muss sehr viel in Handarbeit erledigt werden.
Die für die Gebührenkalkulation ansatzfähigen Kosten betragen in der Reinigungszone II rd. 131 T€ (2022: rd. 131 T€). Hier wurden Verluste aus Vorjahren in Höhe von 7.100 € in die Kalkulation eingerechnet.
Die lfd. Frontmeter belaufen sich wie im Vorjahr auf 733 m.

Die Leistungsdaten des Geschäftsbereichs „Straßenreinigung/Winterdienst“ werden soweit wie möglich direkt auf die Reinigungszonen I und II erfasst. Kosten, die sich nicht direkt zuordnen lassen, werden mittels Umlageschlüssel vom „Bezirk Mitte“ auf die Reinigungszonen umgelegt. Hierunter fallen z.Bsp. die Kosten des Abfallsammelfahrzeuges. Das Abfallsammelfahrzeug ist innerhalb einer Tour sowohl im Bezirk „Mitte“ als auch in der Reinigungszone I tätig.

Die für die Reinigungszonen I und II angefallen Kosten werden mittels des Geo-Informationssystem SIAS nach Anliegerflächen und nach städtischen Flächen aufgeteilt. Analog den ermittelten Flächenverhältnissen werden die Kosten zwischen Anliegern und Stadt verteilt.
Dabei wird die Fläche für die Anlieger in den Fußgängerzonen und in der Reinigungszone II mit jeweils 3 m Breite veranschlagt, in der restlichen Reinigungszone I, je nach Breite des Gehwegs, bis maximal 5 m Breite.
Das Flächenverhältnis, nach dem die Kosten der Reinigungszonen zwischen Anliegern und Stadthaushalt aufgeteilt werden, beträgt in der Reinigungszone I 40,90 % zu Lasten der Gebühren und 59,10 % zu Lasten des Stadthaushalts, in der Reinigungszone II 18,99% zu Lasten der Gebühren und 81,01 % zu Lasten des Stadthaushalts. Das Verhältnis wurde in 2020 ermittelt.

Die in der Kalkulation für 2023 angesetzten Personalkosten beinhalten die bis 2022 (1,8 %) beschlossenen und für 2023 (7,0 %) geplanten Tariferhöhungen.
Bei den Sachkosten wurde eine Preissteigerung von 7,9 % für 2022 und von 8,8 % für 2023 für die Kalkulation 2023 angenommen.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2023 ist im Anhang 1 zur Anlage 1 dargestellt.

Die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigungszonen I und II beruhen insbesondere darauf, dass in der Reinigungszone II vor allen Dingen überwiegend nachts und zusätzlich „nass“ gereinigt wird. Weiterhin können in diesen Bereichen keine größeren Kehrmaschinen eingesetzt werden, es ist also sehr viel personalintensive Handarbeit notwendig.


Der städtische Anteil an den Gesamtkosten der beiden Reinigungszonen beträgt:

RZ I RZ II

Gesamtkosten (2023): 3.409.870 € 767.120 €

Davon Gebührenerlöse: 994.304 € 130.858 €

Davon städtischer Anteil: 2.415.566 € 636.261 €

(städt. Anteil lt.Kalkulation 2022: 2.369.275 € 672.035 €)



2. Änderung der ÖGS

Aufgrund von Straßenumbenennungen bzw. Erweiterung nach Baufertigstellung war das Straßenverzeichnis anzupassen.





















Anlage 2 zu GRDrs 606/2022


Satzung
zur
Änderung der
Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung
in Stuttgart (ÖGS)
vom 21. Dezember 1989




Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 2022 aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, des § 41 Abs. 5 und 6 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes jeweils in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS)“ vom 21. Dezember 1989 (Änderungssatzung) beschlossen:


§ 1

Die Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung vom 21. Dezember 1989 (Amtsblatt Nr. 1/1990 vom 4. Januar 1990; zuletzt geändert am 2. Dezember 2021 (Amtsblatt Nr. 49 vom 9. Dezember 2021); Stadtrecht 7/16) wird wie folgt geändert:

Die Anlage zur Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (Verzeichnis der Straßen) wird wie folgt neu gefasst:



„Verzeichnis
der Straßen, bei denen die Gehwegreinigung
von der Stadt vorgenommen wird


Gültig ab 1. Januar 2023


Vorbemerkung:

Die Eigentümer oder Besitzer von Eckgrundstücken gelten als Anlieger der nachstehend genannten Straßen, wenn ihr Grundstück an einer dieser Straßen angrenzt, ohne Rücksicht darauf, ob das Gebäude in eine Straße mit anderer Bezeichnung einnummeriert ist.



1. Reinigungszone I
a) Wöchentlich siebenmalige Reinigung,
Sonntagsreinigung lediglich Grobreinigung
Straße
Reinigungsbereich
(Gebäude oder Straße)
Alte Poststraßeganz
Am Fruchtkastenganz
Am Hauptbahnhofganz
Arnulf-Klett-Platz von Friedrichstraße bis Schillerstraße
Athener Straßevon Carl-Etzel-Straße bis Kopenhagener Straße
Bärenstraßeganz
ehemalige Bandstraßezwischen Marktplatz Nr. 5 und Stiftstraße Nr. 1
Bebenhäuser Hofganz
Bolzstraßevon Stauffenbergstraße bis Lautenschlagerstraße
Breite Straßeganz
Büchsenstraße von Königstraße bis Theodor-Heuss-Straße
Calwer Platzzur Rotebühlpassage zwischen Rotebühlplatz, Theodor-Heuss-Straße, Calwer Straße und Calwer Passage (soweit öffentlich gewidmet)
Calwer Straßeganz
Carl-Etzel-Straßeganz
Charlottenplatzvor Gebäude Nr.17
Dorotheenstraßeganz, ausgeschlossen vor Gebäude
4 + 6 + 8
Eberhardstraßeganz
Eichstraßeganz
Friedrichstraße
(nur ungerade Nummern
von Fürstenstraße bis Arnulf-Klett-Platz
Fürstenstraßeganz
Geißstraßeganz
Goerdelerstraßeganz
Gymnasiumstraßevon Königstraße bis Theodor-Heuss-Straße
Heilbronner Straße
(nur gerade Nummern)
von Kurt-Georg-Kiesinger-Platz bis Osloer Straße und von Kopenhagener Straße bis Wolframstraße
Hirschstraßeganz
Holzstraße (nur ungerade Nummern)ganz, ausgeschlossen von Rosenstraße bis Else-Josenhans-Straße
Joseph-Süß-Oppenheimer-Platzganz
Karlsplatzganz
Karoline-Kaulla-Wegganz
Kienestraßevon Königstraße bis Theodor-Heuss-Straße
Kirchstraßeganz
Kleine Königstraßeganz
Kleiner Schloßplatzganz zwischen Königstraße 34 und Fürstenstraße
Königstraße ganz
Kopenhagener Straßevon Moskauer Straße bis Bauende
Kronenstraßevon Königstraße bis Friedrichsplatz
Kronprinzstraßeganz
Lautenschlagerstraßeganz
Lange Straßevon Königstraße bis Theodor-Heuss-Straße
Lissabonner Straßeganz
Londoner Straßevon Haltestelle Stadtbibliothek bis Budapester Platz
Mailänder Platzganz
Marienstraßevon Königstraße bis Paulinenstraße
Marktplatzganz
Marktstraßeganz
Marstallstraßeganz
Moskauer Straßevon Osloer Straße bis Mailänder Platz
Münzstraßeganz, ausgeschlossen Nr.10
Nadlerstraßeganz
Neue Brückeganz
Osloer Straßeganz
Pariser Platzganz
Paulinenstraße
(nur gerade Hausnummern)
von Tübinger Straße bis Rotebühlplatz 37
Pierre-Pflimlin-Platzganz
Planieganz
Rathauspassageganz
Rotebühlplatzvon Marienstraße bis Rotebühlplatz 33 (einschließlich) und von Königstraße bis Theodor-Heuss-Straße sowie die Passage von der Ebene Rotebühlstraße einschließlich Treppe und Empore bis Ausgang Sophienstraße
Schillerplatzganz
Schmale Straßeganz
Schulstraßeganz
Sporerstraßevon Kirchstraße bis Münzstraße
Stauffenbergstraße
(nur ungerade Nummern)
ganz
Steinstraße ganz
Stephanstraße ganz
Stiftstraße ganz
Stockholmer Platzganz
Theodor-Heuss-Straße
(nur ungerade Nummern)
von Rotebühlplatz bis Fürstenstraße
Thouretstraßeganz
Töpferplatzganz
Töpferstraße ganz
Tübinger Straßevon Eberhardstraße 73 bis Paulinenstraße
Turmstraße ganz
Unter der Mauerganz
Verbindungsstraßevon Eberhardstraße 10 und 12 bis Geißstraße 13/Töpferstraße 7 (je einschließlich)
Verbindungsstraßevon Steinstraße 3 und 7 bis Geißstraße 4 und 8 (je einschließlich)
Warschauer Straßeganz
Wolframstraße
(nur ungerade Nummern)
von Heilbronner Straße bis
Wolframstraße 29


b) Wöchentlich dreimalige Reinigung (Fr., Sa. und So. Straßen im Hospitalviertel,
Büchsenstraßevon Theodor-Heuss-Straße bis Heustraße
Firnhaberstraßeganz
Fritz-Elsas-Straße
(nur gerade Nummern)
von Theodor-Heuss-Straße bis Schloßstraße 51
Gymnasiumstraßevon Theodor Heuss-Straße bis Firnhaberstraße
Hauptstätter Straße
(nur ungerade Nummern)
von Wilhelmsplatz bis Hauptstätter Straße 31
Heustraße ganz
Hospitalplatzganz
Hospitalstraßeganz
Jakobstraßevon Leonhardstraße bis Katharinenstraße
Katharinenstraße
(nur ungerade Nummern)
von Wilhelmsplatz 6 bis Pfarrstraße
Kienestraßevon Theodor-Heuss-Straße bis Heustraße
Lange Straßevon Theodor-Heuss-Straße bis Firnhaberstraße
Lazarettstraßeganz
LeonhardsplatzGebäudenummern 28, 25, 24, 23, 22, 21, 20, 19 A und B, 18 und 17
Leonhardsstraße ganz
Pfarrstraße
(nur ungerade Nummern
von Esslinger Straße 2 bis Katharinenstraße 35
Theodor- Heuss-Straße
(nur gerade Nummern)
von Willi-Bleicher Straße bis Fritz-Elsas-Straße
Wilhelmsplatz
(von Nummer 1 – 6)
Hauptstätter Straße bis Katharinenstraße









2. Reinigungszone II
KlettpassageFußgängerzone im Geschäftsbautenbe-reich des 1. Untergeschosses
Rotebühlpassage Fußgängerzone im Geschäftsbautenbe-reich des 1. Untergeschosses bis ein-schließlich des Ausgangs Sophienstraße“

§2

Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.




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