Alle Unterlagen konnten in demselben Zeitraum auch im Internet unter www.stuttgart.de/planauslage unter Aktuelle Planauslage abgerufen werden.
Darüber hinaus konnten in diesem Zeitraum auch die Plandarstellung sowie die Begründung mit Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 53 im Bezirksrathaus Möhringen eingesehen werden. Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen zur Flächennutzungsplanänderung vorgebracht. Förmliche Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange am 15. März 2018 erneut digital am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme zum Planentwurf und zur Begründung zur Änderung Nr. 53 des Flächennutzungsplans Stuttgart im Bereich Sigmaringer Straße - Teil II in Stuttgart-Möhringen innerhalb eines Monats gebeten. Die Unterlagen konnten während dieses Beteiligungsverfahrens digital im Internet abgerufen sowie auf Wunsch auch zusätzlich in Papierform angefordert werden. Von 24 beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden von fünf Anregungen geäußert, sieben hatten keine Einwände, zwölf gaben keine Stellungnahme ab. Es gingen keine gravierenden Einwendungen ein. Zur Kenntnis genommen werden die Anregungen der Handwerkskammer Region Stuttgart, mit Ausnahme der Fläche für den Gemeinbedarf sämtliche Bauflächen im Geltungsbereich für gewerbliche Nutzungen darzustellen sowie die der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (IHK), die den Wegfall von Gewerbeflächen bzw. die Einschränkung als das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe kritisch bewertet und empfiehlt, in gleichem Maße anderweitig Ausgleichsflächen für Gewerbe- und Industrieunternehmen zu schaffen. Diese Anregungen stehen in Konkurrenz mit der städtebaulichen Zielsetzung der Stadt dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, so dass innerhalb des Geltungsbereichs durch die Darstellung einer Gemischten Baufläche (M) beide Nutzungen - Gewerbe und Wohnen - möglich sein werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat erneut um Ausführungen zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise gebeten. Auf Grund der vorgebrachten Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 29. Juni 2015 erfolgte bereits mit der GRDrs. 1465/2017 zum Auslegungsbeschluss eine entsprechende Ergänzung der Begründung. Der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) hat teilweise Anregungen vorgebracht, die nicht auf Ebene der Flächennutzungsplanung geregelt werden können, wie beispielsweise Reduzierung der Wohnfläche pro Kopf, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Regelungen zur Verkehrslenkung (Einbahnverkehr). Die bei der förmlichen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden mit dem Beschlussantrag der Verwaltung sind in Anlage 4 dargelegt. Fazit / Weiteres Vorgehen Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Feststellung der Flächennutzungsplanänderung vorgeschlagen. Die eingegangenen Stellungnahmen haben nicht zu einer Änderung der Plandarstellung und nicht zu einer neuen Betroffenheit geführt. Nach dem Feststellungsbeschluss wird die Flächennutzungsplanänderung Nr. 53 dem Regierungspräsidium Stuttgart mit einer Frist von drei Monaten zur Genehmigung vorgelegt und nach positivem Bescheid ortsüblich bekannt gemacht und damit wirksam. Finanzielle Auswirkungen Die Änderung des Flächennutzungsplans wird von der Landeshauptstadt Stuttgart (Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung) auf eigene Kosten durchgeführt. Die Änderung des Flächennutzungsplans hat keine direkten finanziellen Auswirkungen. Beteiligte Stellen Keine Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Antrag Nr. 100/2016 der Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler vom 22. März 2016 - Aktivierung von Wohnbaupotenzialen in Stuttgart" Peter Pätzold Bürgermeister Anlagen 1. Planzeichnung zur Änderung Nr. 53 des Flächennutzungsplans Stuttgart vom 7. November 2014 2. Begründung mit Umweltbericht zur Änderung Nr. 53 des Flächennutzungsplans Stuttgart vom 8. Februar 2018 3. Zusammenstellung der FNP-relevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB 4. Zusammenstellung der FNP-relevanten Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB <Anlagen> zum Seitenanfang