Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
141
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VerhandlungDrucksache:
419/2024
GZ:
WFB 9318
Sitzungstermin: 11.07.2024
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht as
Betreff: Aufstellung Jahresabschluss 2023

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 10.07.2024, öffentlich, Nr. 285
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 27.06.2024, GRDrs 419/2024, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2023, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 8, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2023 (Anlage 1)

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
791,7 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge
4.963.628.757,75
EUR
Ordentliche Aufwendungen
-4.170.218.207,98
EUR
Ordentliches Ergebnis
793.410.549,77
EUR
Außerordentliche Erträge
27.728.188,64
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
-29.392.299,12
EUR
Sonderergebnis
-1.664.110,48
EUR
Jahresüberschuss
791.746.439,29
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2023
242.598.671,20
EUR


1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden
passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen:


2. Bilanz zum 31.12.2023 (Anlage 2)
Immaterielle Vermögensgegenstände
19.166.964,98
EUR
Sachvermögen
5.298.281.247,00
EUR
Finanzvermögen
6.435.663.593,87
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
838.330.428,94
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
12.591.442.234,79
EUR
Basiskapital
5.936.328.242,91
EUR
Rücklagen
4.711.273.833,70
EUR
Sonderposten
872.888.350,88
EUR
Rückstellungen
666.964.392,23
EUR
Verbindlichkeiten
285.337.011,52
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
118.650.403,55
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
12.591.442.234,79
EUR

3. Gesamtfinanzrechnung 2023 (Anlage 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 409.820.086,38 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
4.820.154.043,71
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.976.867.709,58
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
843.286.334,13
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
88.124.633,62
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-541.588.589,21
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-453.463.955,59
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
389.822.378,54
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen (Liquiditätshilfen)
120.000.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)
-2.292,16
EUR
Auszahlungen aus Gewährung von Darlehen (Liquiditätshilfen)
-100.000.000,00
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
19.997.707,84
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
409.820.086,38
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2023
1.138.998.678,18
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen
Ein-/Auszahlungen
-335.211.234,63
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
71.606.520,81
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
74.608.851,75
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
146.215.372,56
EUR


4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2023)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2023 in die Ämterbudgets 2024 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
242.598.671,20 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2023 in die
Ämterbudgets 2024 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
896.400.006,98 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.

5. Im Haushaltsplan 2023 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereichKontengruppeBetrag
5.1900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43410 Gewerbesteuerumlage
54.096.817,14 EUR
5.2900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43730 Allgemeine Umlagen an Zweckverbände u. dgl
464.775,63 EUR
Summe
54.561.592,77 EUR
Nr.TeilfinanzhaushaltAmtsbereich/ProjektAuszahlungsgruppeBetrag
5.3230 Liegenschaftsamt7.232000 Immobilien782 Erwerb von unbeweglichem Anlagevermögen
3.400.000,00 EUR
Summe
3.400.000,00 EUR

Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt wie in den Begründungen zur Nr. 5 angegeben (vgl. Seite 13f).


6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

- Ziffer I.4 in Höhe von 75.002.262,48 EUR
- (Umsetzung von Investitionsmitteln zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen) - Ziffer I.5 in Höhe von 13.894.825,76 EUR
Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.


7. Gewährung eines städtischen Darlehens an den Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW)

Dem Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW) wird zur teilweisen Finanzierung von Vorhaben des Vermögensplanes 2023 ein Darlehen in Höhe von 300.000 EUR als Geldanlage der rechtlich unselbstständigen „Vereinigten Mildtätigen Stiftungen“ gewährt.


8. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird weiterhin bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.

Zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden dem Gemeinderat die Gesamtergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Bilanz und die Gesamtfinanzrechnung vorgelegt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Amt für Revision. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten.

Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2023 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des Amts für Revision zur Verfügung gestellt.


OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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