Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
391
6
Verhandlung
Drucksache:
1050/2020
GZ:
OB 0501-01
Sitzungstermin:
21.12.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Stellenplanverfahren
Ergänzung der Kriterien zur Schaffung von Stellen
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 16.12.2020, öffentlich, Nr. 578
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Gemeinderat vom 17.12.2020, öffentlich, Nr. 384
Ergebnis: Feststellung der Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO und Vertagung der Sitzung des Gemeinderats auf den 21.12.2020
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 15.12.2020, GRDrs 1050/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
Die Ziffer 1.3.3 der Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung (Neufassung vom 20.12.2018) wird wie folgt ergänzt:
"Bei Vorliegen einer Leitungsspanne, deren Wert
dauerhaft
1 : 16 überschreitet, ist durch das antragstellende Amt anhand nachfolgender Kriterien der zusätzliche Bedarf von Führungsanteilen darzulegen:
- Fachliche Breite (fachlich sehr unterschiedliche Aufgaben oder gleichartige Aufgaben)
- Komplexität (komplexe, unterschiedliche und wenig vergleichbare Aufgaben oder einfache, vergleichbare Aufgaben)
- Routinegrad (Aufgabenbereich mit hoher Veränderungsfrequenz oder überwiegend Routineaufgaben)
- Planungsumfang (sehr hoher oder minimaler Planungsaufwand)
- Eigene Sachbearbeitung (Anteil der sachbearbeitenden Tätigkeiten der bisherigen Führungskraft)
- Delegationsgrad (MA haben nur wenige Entscheidungsbefugnisse oder hohe Eigenverantwortung)
- Abstimmungsbedarfe (hohe fachlich bedingte Abstimmungsbedarfe oder kaum Abstimmungsbedarfe, überwiegend Routinearbeiten)
- Anweisungsnotwendigkeit (Führung der MA per Einzelanweisung oder selbstbestimmte Koordination der Aufgaben durch die MA)
- Raumsituation (zentrale oder dezentrale Unterbringung der MA, auch im Blick auf Homeoffice)
- Digitalisierung (hohe oder niedrige Auswirkung innerhalb der Organisationseinheit)
Auf dieser Basis erfolgt eine Prüfung/Entscheidung unter organisatorischen Gesichtspunkten. Hierbei werden auch angrenzende Organisationseinheiten mit betrachtet, bei denen eine Leitungsspanne unter 1 : 16 vorliegt."
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
zum Seitenanfang