Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
21/2018
GZ:
StU/T
Sitzungstermin: 22.03.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Sanierung Zuffenhausen 8 - Unterländer Str. -, Umgestaltung der Stammheimer Str. zw. Zahn-Nopper- u. Schützenbühlstr. und der Unterführung Unterländer Str., - Baubeschluss mit Vergabeermächtigung

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 13.03.2018, nicht öffentlich, Nr. 111
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 20.03.2018, öffentlich, Nr. 123
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung

Verwaltungsausschuss vom 21.03.2018, öffentlich, Nr. 91
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt und des Technischen Referats vom 28.02.2018, GRDrs 21/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Umgestaltung der Stammheimer Straße von der Zahn-Nopper-Straße bis zur Schützenbühlstraße sowie der unmittelbar daran anschließenden Unterführung zur Unterländer Straße in Zuffenhausen auf der Grundlage der Entwurfsplanung des Büros Maurmaier und Partner (MAP) vom 17. Januar 2018 (Anlage 2) sowie der Kostenberechnung vom 2. Februar 2018 (Anlage 3) mit Gesamtkosten von 2.924.000 € brutto (einschließlich 164.000 € aktivierungsfähiger Eigenleistungen des Tiefbauamts) wird zugestimmt.

2. Die Auszahlungen/Aufwendungen in Höhe von 2.760.000 € (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden wie folgt gedeckt:
3. Die beim Tiefbauamt anfallenden aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 164.000 € werden wie folgt gedeckt:

3.1 aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts bei der KontenGr. 481 -Aufwendungen für interne Leistungen - veranschlagten Pauschale (nicht zahlungswirksam): 18.000 €

3.2 aus dem Teilfinanzhaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Projekt 7.613030, 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 1 sämtliche erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.


StR Dr. Schertlen (STd) erklärt, er werde die Vorlage ablehnen, obwohl er die Maßnahme an dieser Stelle grundsätzlich für notwendig halte. Doch sei die Planung hinsichtlich des Radverkehrs nicht zeitgemäß. Auch StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS) kann den Beschluss nicht mittragen, weil der Autoverkehr dort ungehindert geführt werde, während der Radverkehr erheblich beeinträchtigt sei. Ihm fehle ein Signal seitens der Verwaltung, die Fahrgeschwindigkeit für Autos zu reduzieren, um die Situation für Radfahrende deutlich zu optimieren.

StR Peterhoff (90/GRÜNE) erinnert an die Debatte im UTA über die Führung eines zweiten Radstreifens, der jedoch rechtlich nicht möglich gewesen sei, weil 50 cm gefehlt hätten. Deshalb werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen.

OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 3 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich wie beantragt.
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