Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5603-01.09
GRDrs 191/2024
Stuttgart,
05/28/2024



Fortschreibung der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Sportausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
Beratung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
05.06.2024
06.06.2024
11.06.2024



Beschlußantrag:

1. Der Fortschreibung der Stuttgarter „Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung“ entsprechend Anlage 1 wird zugestimmt.

2. Die Fortschreibung wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatung zum Doppelhaushalt 2024/2025 mit einem Gesamtaufwand von 3.507.500 EUR im Jahr 2024, 3.747.500 EUR im Jahr 2025 und 4.247.500 EUR ab dem Jahr 2026ff vom Gemeinderat in den Haushaltsplan aufgenommen. Die Deckung erfolgt im Teilergebnishaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, bei den Kontengruppen 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und 42510, Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die derzeit geltenden „Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung“ in Stuttgart wurden am 18. Dezember 2009 vom Gemeinderat beschlossen und zum 1. Januar 2014 sowie zum 1. Mai 2016 fortgeschrieben. Eine weitere, insbesondere redaktionelle, Aktualisierung ist zum 24. März 2021 erfolgt.

Rund 15 Jahre nach der letzten umfassenden Fortschreibung der Richtlinien sollen diese mit dem vorliegenden Beschlussantrag den aktuellen Entwicklungen angepasst werden.
In der Klausurtagung des Sportausschusses am 21. Oktober 2022 wurde der vom Amt für Sport und Bewegung erstellte Entwurf vorgestellt und beraten. In Workshops wurden verschiedene inhaltliche Schwerpunkte vertieft betrachtet, insbesondere im Hinblick auf die in den Richtlinien festgeschriebenen sportpolitischen Leitlinien:

· Bewegung für alle ermöglichen
· Sportvereine stärken und unterstützen
· Nachhaltigkeit und Klimaschutz im kommunalen Sport vorantreiben
· Stadtgesellschaft in all ihren Ausprägungen berücksichtigen
· Infrastruktur erhalten, erneuern und weiterentwickeln
· Digitalisierung umsetzen und fördern
· Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern umsetzen
· Gleichberechtigung fördern und Diskriminierung entgegenwirken

Die Sportverwaltung hat die Ergebnisse aus der Klausurtagung aufgearbeitet und mit GRDrs 257/2023 in den Sportausschuss am 4. April 2023 eingebracht. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum DHH 2024/2025 wurden die notwendigen finanziellen Mittel in den Haushalt eingestellt.

Folgende Änderungen sind hervorzuheben:

Abschnitt A - Grundsätze der Sport- und Bewegungsförderung in Stuttgart

Die Partner des Amts für Sport und Bewegung sollen künftig beim Thema Kinderschutz stärker in die Pflicht genommen werden. Um Zuschüsse nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung erhalten zu können, ist es für die Zuschuss-empfänger künftig verpflichtend, ein Kinderschutzkonzept vorzuweisen und umzusetzen.

Abschnitt B - Sportförderung Allgemein

· Den Themen Kommunikation und Information wird in den fortgeschriebenen Richtlinien eine größere Bedeutung zugeschrieben. Ziel ist eine städtische Kommunikation, die über bloße Information hinausgeht. Um eine nachhaltige Verhaltensänderung hin zu mehr Bewegung zu erzielen und die entsprechenden Zielgruppen zu erreichen, müssen neue kommunikative Wege gegangen werden. Neben Kampagnen und zielgerichteter Information auf den unterschiedlichsten Kanälen ist auch eine ansprechende werbliche Kommunikation notwendig.

· Bewegungsprogramme: Verschiedene Themen der Bewegungsförderung sollen dauerhaft in der Sportpolitik verankert werden und daher Eingang in die Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung finden. Außerdem haben sich bestehende Programme weiterentwickelt, auch dem tragen die neuen Richtlinien Rechnung: · Durch die Gutscheine für Bewegung soll der Organisationsgrad in den Stuttgarter Sportvereinen bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Bonuscard-Inhaberinnen und -Inhabern gesteigert werden. Dazu sollen für Kinder ab vier Jahren und Jugendliche bis 17 Jahre sowie Bonuscard-Inhaberinnen und -Inhaber insgesamt 6.000 Gutscheine in Höhe von je 50 Euro zur Verfügung stehen, den diese für eine Vereinsmitgliedschaft oder einen Kurs einsetzen können.

· Sport und Bewegung sind ein geeignetes Mittel zur Förderung von Inklusion in der Gemeinschaft. Daher soll das Thema „Inklusion durch Sport“ auch in den Sportförderrichtlinien verankert werden.

· Über 60.000 Menschen in Stuttgart gelten als arm oder sind von Armut bedroht. Familien von Alleinerziehenden sind besonders stark betroffen. Sport und Bewegung kann sozial benachteiligte Menschen stärken. Das Thema wird bei allen Programmen mitgedacht, soll darüber hinaus aber auch als eigener Punkt in den Richtlinien abgebildet werden.
Abschnitt C.2 - Materielle Sportförderung von Sportvereinen

· Die Vereine sollen in die Lage versetzt werden, ihre vereinseigenen Gebäude energetisch zu optimieren und so einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Stuttgarter Klimaschutzziele zu leisten. Hierzu wird ein neuer Fördertatbestand „Sonderförderung für energetische Optimierung der vereinseigenen Infrastruktur zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Stuttgart“ aufgenommen.

· Die bisherige Regelung für die Zuschüsse zum Betrieb vereinseigener Gymnastikräume und Turn- und Sporthallen basierte auf den tatsächlichen, laufenden Kosten. Hallen mit hohem Energieverbrauch wurden folglich höher bezuschusst als energetisch sanierte Hallen. Durch die Einführung eines pauschalierten Zuschusses in Abhängigkeit von der Sportfläche, d.h. unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch, soll ein Anreiz zur Sanierung und Modernisierung geschaffen werden. Der in gleicher Höhe wiederkehrende Zuschuss soll den Vereinen zudem eine verlässliche und gleichzeitig flexible Kostenplanung ermöglichen.

· Um einen weiteren Anreiz für ehrenamtliches Engagement in den Vereinen zu schaffen, soll zukünftig auch die Ausbildung zum Übungsleiter durch einen Zuschuss gefördert werden (250 EUR / Lizenzerwerb).


Abschnitt D - Urbane/öffentliche Bewegungsräume

· Neu Eingang in die Richtlinien findet das Thema urbane/öffentliche Bewegungsräume und ein damit verbundener Fördertatbestand für die Stuttgarter Vereine. Der Bau von Trendsportanlagen auf Sportvereinsflächen und die Öffnung dieser für die Allgemeinheit soll bei Erfüllung bestimmter Kriterien bezuschusst werden.

· Neben dem Zuschuss für die Vereine sollen die urbanen/öffentlichen Bewegungsräume insgesamt ausgebaut werden.


Die geänderten Richtlinien stehen nach Beschlussfassung u.a. online auf www.stuttgart.de zur Verfügung.

Klimarelevanz

Die Klimarelevanz kann auf dieser übergeordneten Ebene nicht abschließend bewertet werden. Im Zuge der einzelnen Beschlüsse zur Förderung der Projekte erfolgt jeweils eine Aussage zur Klimarelevanz.




Finanzielle Auswirkungen

Die Fortschreibung wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatung zum Doppelhaushalt 2024/2025 mit einem Gesamtaufwand von 3.507.500 EUR im Jahr 2024, 3.747.500 EUR im Jahr 2025 und 4.247.500 EUR ab dem Jahr 2026ff vom Gemeinderat in den Haushaltsplan aufgenommen.

Die Deckung erfolgt im Teilergebnishaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, bei den Sachkonten 43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche und 42710000, besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen bei den jeweiligen Aufträgen aus dem Sportförderbereich.

Der investive Anteil beträgt 600.000 EUR pro Jahr ab 2024ff. Die Mittel stehen im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, bei PSP-Element 7.529997.500, Außenanlagen, Finanzposition 78312000, Erwerb bewegliches Anlagevermögens zur Verfügung.





Beteiligte Stellen

Referat WFB






Dr. Clemens Maier
Bürgermeister



Anlagen

Anlage:
Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung





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