Ausschuss für Umwelt und Technik vom 21.04.2015, öffentlich, Nr. 118 jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 13.04.2015, GRDrs 286/2015, mit folgendem Beschlussantrag: 1. Die Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung (Kommunales Energiesparprogramm) werden gemäß der Anlage neu gefasst. 2. Die überarbeiteten Richtlinien treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gelten für alle Anträge, die nach diesem Zeitpunkt beim Amt für Liegenschaften und Wohnen eingehen. StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) erklärt, seine Fraktionsgemeinschaft begrüße die heute zu beschließende Neufassung der Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung (Kommunales Energiesparprogramm), insbesondere da eine Stärkung des Energieberatungs- zentrums Stuttgart e.V. (EBZ) damit verbunden sei. Allerdings müsse noch einiges getan werden, um das Programm entweder attraktiver oder Energieeinsparung verbindlicher zu machen. Er hoffe, dass besonders bei der CDU-Gemeinderats- fraktion in den Haushaltsberatungen auch "mutigere Schritte erfolgen". Abschließend stellt OB Kuhn fest: Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang