Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
222/2015
GZ:
StU
Sitzungstermin: 23.04.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister fr
Betreff: Satzung über die Anzahl der notwendigen Stellplätze für Tanzlokale und Discotheken in der Innenstadt gem. § 74 (2) Nr.1 Landesbauordnung Baden-Württemberg
- Satzungsbeschluss gem. § 74 LBO ohne Anregungen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB -

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 21.04.2015, öffentlich, Nr. 124

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 26.03.2015, GRDrs 222/2015, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Satzung über die Anzahl der notwendigen Stellplätze für Tanzlokale und Discotheken in der Innenstadt wird beschlossen.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


StR Dr. Mayer (CDU) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage an, da die vorliegende Satzung die Gründungs- und Rahmenbedingungen in der Stuttgarter Club- und Discothekenlandschaft erheblich verbessere. Seither hätten die Club- und Discothekenbesitzer einen Ablösebetrag bezahlen müssen, da die Herstellung von Parkplätzen in der Stuttgarter Innenstadt nahezu unmöglich sei. Durch die heute zu beschließende Satzung reduziere sich die Stellplatzablöse erheblich. Im Falle einer Nutzungsänderung von Gaststättenbetrieb auf Clubbetrieb ergebe sich nach der neuen Rechtslage sogar überhaupt kein finanzieller Aufwand mehr, da die maßgeb- lichen Vorschriften für Gaststätten und Clubs nunmehr einander angeglichen würden.

Von dieser deutlichen Entlastung erhoffe seine Fraktion sich einerseits einen Inno- vations- und Investitionsimpuls in der Stuttgarter Clubszene, andererseits habe sie auch die Erwartung, dass überall dort klare und rechtmäßige Zustände hergestellt werden können, wo die gegenwärtige Konzessionslage möglicherweise nicht der tatsächlichen Nutzung entspreche.

Außerdem werde durch die neue Satzung eine gebührenrechtliche Asymmetrie beseitigt, die historisch bedingt höhere Stellplatzanforderungen an Clubs als an Gaststätten stelle, ohne dass es dafür, zumindest was die Stuttgarter Innenstadt betreffe, einen sachlichen Grund gebe; denn die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sei in der Innenstadt für beide Nutzungsarten gleichermaßen gewährleistet.

Inhaltlich stimme die Satzung vollumfänglich mit dem überein, was die CDU-Ge- meinderatsfraktion in verschiedenen Anträgen über die letzten Jahre hinweg gefordert habe. Sie stimme deshalb der Vorlage heute gerne zu.

Die Änderung der Stellplatzsatzung habe große Bedeutung für die Weiterentwick- lung der Stuttgarter Clublandschaft, betont StR Peterhoff (90/GRÜNE). Er erinnert an eine im Jahr 2012 von der Grünen Jugend durchgeführte Veranstaltung mit dem Thema "Rettet die Clubkultur"; damals sei der Betrieb in der Röhre eingestellt worden, der Landespavillon sei geschlossen worden und das Rocker 33 habe das H7 verlassen müssen. Es sei abzusehen gewesen, dass Konzertflächen mittlerer Größe fehlen würden - dies sei heute der Fall.

Das Fazit der damaligen Veranstaltung seien zwei Kernforderungen an die Stadt gewesen: Sie müsse zum einen Freiräume für Clubs und Kultur schaffen und zum anderen die Hürden senken, um Cluberöffnungen zu ermöglichen. Die Gemeinde- ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN verfolge diese Politik konsequent und habe beispielsweise mit dem Zwischennutzungsmanagement Möglichkeiten geschaffen, dass Räume besser genutzt werden könnten. Auch durch die Konzeptvergabe könnten kulturelle Nutzungen ermöglicht werden. Unter anderem durch die Forde- rung des Clubkollektivs, dass die Stellplatzsatzung angepasst werden sollte, sei erreicht worden, dass über dieses Thema heute diskutiert werden könne.

Der entscheidende Punkt bei der Änderung der Stellplatzsatzung bestehe darin, dass die Stadt hier die Hürden senken könne, sodass Clubs eröffnen könnten. Dadurch sinke die große Investition zu Beginn und es werde die ungleiche Behan- dlung gegenüber anderen Nutzungen behoben. Durch die Änderung der Stellplatz- satzung werde die Clubkultur in der Stadt gestärkt, was für das gesellschaftliche Leben in der Stadt von großer Bedeutung sei und für junge Leute auch ein Stück weit Lebensgefühl und Identifikation mit der Stadt bedeute. Seine Fraktion trage die Vorlage daher gerne mit.
StRin Kletzin (SPD) merkt an, mit der zu beschließenden Satzung werde eine Gleichbehandlung zugunsten der Discotheken und Clubbesitzer hergestellt. Die Stadt verzichte aber auch auf Einnahmen, da sich das ÖPNV-Angebot in den vergangenen Jahren sehr verbessert habe; es müsse sich aber auch noch weiter verbessern. In der Region fehle es oft an Anschlussverbindungen, weshalb Jugend- liche aus dem Umland noch recht häufig am Abend mit dem Auto in die Innenstadt kämen. Dem müsse noch entgegengewirkt werden. Die Einbringung von Ände- rungen bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans sei eine Möglichkeit, die Bewusstmachung der Problematik eine andere. Sie würde sich z. B. wünschen, dass die Innenstadtgeschäfte nicht nur den Stellplatzpreis in Parkhäusern subven- tionieren, sondern auch günstige Shoppingfahrscheine für den ÖPNV als Werbe- mittel nutzen würden. Gleichzeitig wirft sie die Frage auf, warum nicht auch Club- besitzer ein verbilligtes "Drink and Drive Safe-Ticket" für Busse und Bahnen, gebunden an die Eintrittskarte, anbieten können.

Die Stadträtin weist darauf hin, dass die Bewohner vor Ort unter den Nebenwir- kungen, die eine attraktive Innenstadt mit sich bringe, auch zu leiden haben. Sie verweist auf den Beschluss des Gemeinderats zum Parkmanagementsystem für die Innenstadt und darauf, dass die Verwaltung jetzt dabei sei, eine Gebührenordnung festzulegen und umzusetzen. StRin Kletzin ist gespannt darauf, wie die Verwaltung dabei die Ungleichbehandlung zwischen Bewohnern verschiedener Innenstadtbe- zirke vermitteln wolle, nachdem sie bei der Stellplatzsatzung bei kommerziellen Unternehmen gerade den Ausgleich schaffe.

StR Walter (SÖS-LINKE-PluS) äußert sich positiv zur Satzungsänderung, die im Prinzip die Lebensrealität widerspiegle, da junge Menschen, die feiern gehen, über- wiegend mit der Bahn in die Stadt kämen. Erfreut sei er über die im Gemeinderat bestehende Einigkeit zur Satzungsänderung.

Namens seiner Fraktion bittet StR Zeeb (FW), dass die Clubbesitzer bzw. Clubgrün- der aufgrund der finanziellen Erleichterungen durch die Satzungsänderung Mittel für die Müllbeseitigung aufwenden, als Beitrag zur Lebensqualität für alle Stuttgarterin- nen und Stuttgarter.

StR Prof. Dr. Maier (AfD) erklärt, seine Fraktion halte die Vorlage für angemessen und sinnvoll, weshalb der Vorlage zugestimmt werde.

StR Dr. Oechsner (FDP) zeigt sich erfreut über die Einigkeit im Gemeinderat und über die Änderung der Satzung, die für alle Beteiligten notwendig sei. Stuttgart habe einen guten ÖPNV, der auch noch besser werden könne und dann noch stärker genutzt werde. Daher stimme die FDP der Vorlage zu.

Auch StR Dr. Schertlen (STd) begrüßt die Änderung der Stellplatzsatzung.


Abschließend stellt OB Kuhn fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.

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