Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
18
4a
Verhandlung
Drucksache:
1003/2012
GZ:
T
Sitzungstermin:
28.02.2013
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Gallmeister
fr
Betreff:
Neu- und Erweiterungsbau H4
Sonderschule für Körperbehinderte Stuttgart-Möhringen
- Baubeschluss -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 26.02.2013, öffentlich, Nr. 61
Verwaltungsausschuss vom 27.02.2013, öffentlich, Nr. 41
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 18.02.2013, GRDrs 1003/2012, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Neu- und Erweiterungsbau Hengstäcker 4
nach den Plänen der Architekten
Otto & Hüfftlein-Otto, 70327 Stuttgart vom 14.12.2012
und dem vom Hochbauamt geprüften
Kostenanschlag vom 09.01.2013
mit Gesamtkosten von 16,93 Mio.€
wird zugestimmt.
2. Der Gesamtaufwand in Höhe von 16.930.000 € wird wie folgt gedeckt:
Teilfinanzhaushalt 400 Schulverwaltungsamt
Projektnummer
7.402016 - Schule für Körperbehinderte, Möhringen, Neubau -
Ausz. Grp. 7871 - Auszahlung für Hochbaumaßnahmen
bis 2012 - Bau - 1.525.000 €
2013 - Bau - 6.500.000 €
2014 - Bau - 5.850.000 €
2015 - Bau - 975.000 €
Teilfinanzhaushalt 400 Schulverwaltungsamt
Projektnummer 7.402016.600, Ausz. Grp. 783
2014 - Einrichtung - 1.250.000 €
Teilergebnishaushalt 400 Schulverwaltungsamt
Kostengruppe 4291 Baunebenkosten nicht aktivierungsfähig
2012 120.000 €
2013 20.000 €
2014 10.000 €
die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden auf dem o.g. Projekt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 481 - Aufwendungen für interne Leistungen
2012 180.000 €
2013 250.000 €
2014 200.000 €
2015 50.000 €
3. Vom zusätzlichen Personalbedarf in Höhe von 1,50 Stellen für pflegerische Kräfte in Entgeltgruppe S 4 und 1,50 Stellen für Kinderkrankenschwester in Kr. 7a wird Kenntnis genommen. In welchem Maß dem Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2014 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenbedarfe entschieden.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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