Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5673-05
GRDrs 889/2020
Stuttgart,
03/08/2021



Festsetzung der Benutzungsentgelte für die Bewegungswelt der Sporthalle Waldau



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.03.2021
24.03.2021
25.03.2021



Beschlußantrag:

1. Der Festsetzung der Benutzungsentgelte für die Bewegungswelt der Sporthalle Waldau wird zugestimmt (Preisliste siehe Begründung).

2. Das Amt für Sport und Bewegung ist berechtigt, für besondere Nutzungen der Bewegungswelt der Sporthalle Waldau gesonderte Regelungen für die Festsetzung der Benutzungsentgelte zu treffen.

3. Mit der Inbetriebnahme der Bewegungswelt voraussichtlich zum 1. Mai 2021 ergeben sich im Jahr 2021 Erträge in Höhe von geschätzt 45.000 EUR (für acht Monate) und ab 2022 von geschätzt rund 67.500 EUR pro Jahr. Die Erträge werden im Teilergebnishaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Kontengruppe 330, öffentlich-rechtliche Entgelte, vereinnahmt.




Begründung:


Im Sport- und Erholungsgebiet Waldau wird im Frühjahr 2021 der Bau einer dreiteilbaren Sporthalle mit Bewegungswelt, Tiefgarage und Außensportflächen mit Action-Bereichen (ACTION-Platz) fertig gestellt werden.

Erstmals in Stuttgart ist eine Indoor-Bewegungswelt in die Sporthalle integriert. Die rund 200 Quadratmeter große Bewegungsanlage mit Trampolin, Schnitzelgrube, Rutschbahn und Klettermöglichkeiten ist für maximal 15 Kinder zwischen 4 und 15 Jahren konzipiert und zielt darauf, die Bewegung von Kindern und Jugendlichen in spielerischer Form zu fördern.

Sie kann von Vereinen, Schulen, Kitas und Privatpersonen genutzt werden. Über ein Online Buchungs- und Bezahlsystem auf der Homepage der LHS können sich potenzielle Nutzer registrieren und Zeiten buchen.

Für die verschiedenen Nutzergruppen werden unterschiedliche Benutzungsentgelte erhoben.

Konkret stellen sich die Benutzungsentgelte für die Nutzergruppen wie folgt dar:

Vereine
Private / Städtische
Kindertagesstätten und Schulen
Privatpersonen
60 min
9,00 €
18,00 €
70,00 €
90 min
13,50 €
27,00 €
100,00 €
120 min
18,00 €
36,00 €
120,00 €
150 min
22,50 €
45,00 €
150,00 €
180 min
27,00 €
54,00 €
180,00 €

Die Höhe der Benutzungsentgelte für Privatpersonen sind vergleichbar mit anderen Bewegungswelten in der Umgebung (siehe Anlage 1). Die Benutzungsentgelte für Kindertagesstätten und Schulen richten sich nach den städtischen Sportförderrichtlinien (Ziffer D.2). Zugrunde gelegt wird der Höchstbetrag des in den Richtlinien festgelegten Sachkostenbeitrages in Höhe von 13,50 EUR für 45 Minuten. Bei einer Nutzungseinheit von 60 Minuten ergibt dies einen Stundensatz von 18,00 EUR. Die Entgelte für die städtischen Schulen und Kindertagesstätten werden stadtintern verrechnet. Für Sportvereine wird das Entgelt auf die Hälfte des Höchstsatzes des maximalen Sachkostenbeitrages/Stunde festgesetzt.

Finanzielle Auswirkungen

Mit der Inbetriebnahme der Bewegungswelt zum 1. Mai 2021 ergeben sich im Jahr 2021 Erträge in Höhe von geschätzt rund 45.000 EUR (für acht Monate) und ab 2022 von geschätzt rund 67.500 EUR pro Jahr. Die Erträge werden im Teilergebnishaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Auftrag 52SH0001, Bewegungswelt Sporthalle Waldau, Sachkonto 33210000, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, vereinnahmt. Die Erträge im Jahr 2021 sind noch nicht im Doppelhaushalt 2020/2021 berücksichtigt. Die Erträge ab dem Jahr 2022 ff. werden bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 entsprechend berücksichtigt.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

-

<Anlagen>



zum Seitenanfang