Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 159/2020
Stuttgart,
02/21/2020



Stärkung der SVV - Kapitaleinlage zur Unterstützung der SSB



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
04.03.2020
05.03.2020



Beschlußantrag:

Der Kapitaleinlage in Höhe von 110 Mio. Euro in die Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH wird zugestimmt. Die Auszahlung wird gedeckt im Teilfinanzhaushalt 200 – Stadtkämmerei, Projekt-Nr. 7.203051 – Unternehmen in Privatrechtsform, Beteiligungen, AuszGr 784/6 – Erwerb von Finanzvermögen. Der entsprechende Teilplanansatz 2020 wird freigegeben.



Begründung:


Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) ist der Grundpfeiler für eine nachhaltige Verkehrswende in Stuttgart. Sie steht vor den großen Herausforderungen: Diese Anforderungen an die SSB führen dazu, dass der Abmangel der SSB nach derzeitiger Planung ansteigt. Der Gemeinderat hat daher im Rahmen der Haushaltplanberatungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossen, die unmittelbare Beteiligung der LHS, die Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV), die als Konzernmutter den Defizitausgleich des Tochterunternehmens SSB finanziert, zu unterstützen. Die SVV ist grundsätzlich zuständig für zahlreiche Themen der städtischen Daseinsvorsorge.

Zur Stärkung der SVV – wie auch schon durch den Beschluss der GRDrs 1388/2019 – und zur Unterstützung der SSB werden daher dem SVV-Konzern aus dem städtischen Haushalt Mittel als Kapitaleinlage zur Verfügung gestellt, damit die SVV in den nächsten fünf Jahren Zahlungen an die SSB leistet. Pro Jahr werden der SSB von der SVV zusätzliche Mittel zwischen 20 Mio. Euro (im Jahr 2020) und 25 Mio. Euro (jeweils in den Jahren 2021-2024) ausbezahlt, die das Ergebnis des Verkehrsunternehmens verbessern sollen. Dazu werden die bislang für den Erwerb der Wasserversorgung reservierten 110 Mio. Euro in die SVV eingelegt.



Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung erfolgt aus vorhandener Liquidität aus der bisherigen davon-Position „Erwerb der Wasserversorgung“.

Die Auszahlung wurde im Haushaltsjahr 2020 auf dem PSP-Element 7.203051.817 „SSV“, AuszArt 78530000 – Auszahlungen für den Erwerb von Beteiligungen - sonstige Anteilsrechte veranschlagt. Da das Regierungspräsidium die Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzung zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021 formal noch nicht bestätigt hat, bedarf die Inanspruchnahme des Teilplanansatzes einer gesonderten Mittelfreigabe.

Die Auszahlung der LHS an die SVV soll unter Berücksichtigung der Liquiditätslage in zwei Tranchen erfolgen.





Thomas Fuhrmann
Bürgermeister










Anlagen

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