Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 212/2018

Stuttgart,
03/20/2018



Stuttgart auf dem Weg zur glyphosatfreien Stadt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich22.03.2018



Beschlußantrag:


Begründung:



Stuttgart soll glyphosatfrei werden. Dies geschieht im Interesse des Gesundheitsschutzes und der Biodiversität. Erste Regelungen hat die Verwaltungsspitze ab Mai 2016 erlassen (vgl. Stellungnahme zum Antrag 946/2017).

Das städtische Weingut befindet sich im Übergang zur Glyposatfreiheit (vgl. Protokoll Nr. 131 der WA-Sitzung vom 27.10.2017). Die Beteiligungsunternehmen SSB und Hafen Stuttgart sind aufgefordert, die Anwendung glyphosathaltiger Herbizidprodukte in den Schottergleisen systematisch zu reduzieren und nach Alternativen zu suchen.

Auf Pachtflächen der Stadt, die zur landwirtschaftlichen Nutzung für Obst-, Acker- und Weinbau verpachtet werden, kann der Glyphosateinsatz aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen noch fortgesetzt werden.

Bei städtisch verpachteten Wiesen, Baumwiesen und Gartenland ist die Verwendung von Glyphosat vertraglich auszuschließen. Eine vertragliche Neuregelung für die Bestandsverträge kann mittels Anpassung bzw. Neuabschluss in der Regel am dem kommenden Wirtschaftsjahr (01.11.2018) erfolgen.

Solange das Herbizid noch erlaubt ist, kann der Glyphosatzeinsatz auf privaten Flächen nicht unterbunden werden. Wir appellieren dennoch an Gartenbesitzer und Landwirte, wo möglich, ihre Flächen glyphosatfrei zu bewirtschaften.


Erledigte Anträge:

Anträge 27/2016, 946/2017 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS







Fritz Kuhn
Oberbürgermeister

































Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



zum Seitenanfang