Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
928/2018 und Ergänzung
GZ:
0414-00
Sitzungstermin: 20.12.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Stellenplanrelevante Entscheidungen
im Vorgriff auf den Stellenplan 2020

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 19.12.2018, öffentlich, Nr. 511,

Ergebnis: Im Verlauf der Aussprache zeichnen sich zu folgenden Antragsthemen Mehrheiten ab:
- Höhergruppierung von Architekten und Bauingenieuren in der Bestandsentwicklung und Bauerhaltung beim Hochbauamt (Antrag Nr. 414/2018, Antrag Nr. 385/2018, Ziff. 2.11)
- Wald-Kommunikation (Antrag Nr. 415/2018, Antrag Nr. 385/ 2018, Ziff. 2.13, Antrag Nr. 413/2018)
Einvernehmen wird darüber hergestellt, diese Themen gemeinsam zur Abstimmung zu stellen.

Dazu stellt BM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Höhergruppierung von Architekten und Bauingenieuren in der Bestandsentwicklung und Bauerhaltung beim Hochbauamt einmütig zu.

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem zum Thema Wald-Kommunikation Beantragten bei 1 Stimmenthaltung einmütig zu.

Anschließend stellt BM Dr. Mayer die verbleibenden Antragsziffern der Anträge Nr. 385/2018 und Nr. 413/2018, ohne die einzelnen Antragsziffern zu benennen, zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag Nr. 385/2018 bei
2 Ja-, 12 Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich
ab.

Der Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag Nr. 413/2018 bei 5 Ja- und 12 Gegenstimmen mehrheitlich ab.

Der Antrag Nr. 317/2018 wird von StR Dr. Oechsner (FDP) im Namen der Antragsteller nach einer kurzen Stellungnahme als erledigt bezeichnet.

Abschließend stellt BM Dr. Mayer die Beschlussanträge der Verwaltungsvorlagen zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt mit der Maßgabe der vorstehenden Abstimmungen den Beschlussanträgen einmütig zu.


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 21.11.2018, GRDrs 928/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 werden insgesamt 212,3325 Stellen geschaffen (vgl. Übersicht Anlage 1). 2. Der sofortigen Besetzung der Stellen wird zugestimmt.

3. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 werden die KW-Vermerke an 4,5 Stellen verlängert (vgl. Übersicht Anlage 2) und an 4,2 Stellen entfallen die KW-Vermerke (vgl. Übersicht Anlage 3). 4. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 werden 71,3527 Stellen gestrichen (vgl. Übersicht Anlage 4). 5. Die beim Bürgermeisteramt eingerichtete "Null"-Planstelle für eine/-n ehrenamtlichen Behindertenbeauftragte/-n (nur nachrichtlich im Stellenplan enthalten) wird im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 gestrichen, da bereits zum Stellenplan 2018 eine Stelle für eine/-n hauptamtliche/-n Behindertenbeauftragte/-n geschaffen wurde. 6. Über Personalmehr- und -minderbedarfe in den von den Flüchtlingszahlen betroffenen Ämtern wird gesondert mit GRDrs 805/2018 beraten und beschlossen.


Weitere Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 12.12.2018, GRDrs 928/2018 Ergänzung, mit folgendem

Beschlussantrag:

7. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 werden weitere 8,0 Stellen geschaffen. Davon im Teilstellenplan des
8. Der sofortigen Besetzung der Stellen wird zugestimmt.

9. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 entfällt der KW-Vermerk an den beiden 0,5 Stellen 610.0201.070 und 610.0201.075 (vgl. Anlage 39).


Beratungsunterlagen sind zudem folgende Anträge/Stellungnahmen:
- Nr. 317/2018 vom 16.10.2018 (FDP, 90/GRÜNE, SPD, SÖS-LINKE-PluS, FW, STd) mit Stellungnahme des OB vom 13.12.2018
- Nr. 385/2018 vom 28.11.2018 (SÖS-LINKE-PluS) mit Stellungnahme des OB vom 14.12.2018
- Nr. 413/2018 (SPD) vom 18.12.2018
- Nr. 414/2018 (SPD) vom 19.12.2018
- Nr. 415/2018 (90/GRÜNE) vom 19.12.2018
Die Antrag Nr. 385/2018 mit OB-Stellungnahme und der Antrag Nr. 412/2018 sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) nimmt Bezug auf die im Verwaltungsausschuss erfolgte Ankündigung der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, alle Einzelpositionen des Antrags Nr. 385/2018 im Gemeinderat zur Abstimmung zu stellen. Zur Positionierung ihrer Fraktion zum Beratungsgegenstand trägt sie vor, dass im kleinen Stellenplanverfahren, also im Vorgriff auf die nächsten Stellenplanberatungen, 220 neue Stellen geschaffen werden sollen, werde als "großer Wurf" angesehen. Insbesondere würden mit den Vorlagen Stellen in den Bereichen Kindertagesstätten, Digitalisierung, Personalamt, Jobcenter und Gesundheitsamt geschaffen. Darüber hinaus habe der Verwaltungsausschuss Stellen für die Höhergruppierung von Architekten und Bauingenieuren in der Bestandsentwicklung und Bauerhaltung beim Hochbauamt sowie zum Thema Wald-Kommunikation zugestimmt. Natürlich gebe es weitere Bedarfe, aber die Verwaltung müsse organisch wachsen. Weitere Stellenschaffungsbeschlüsse müssten in den kommenden Haushaltsplanberatungen auf Basis einer dann möglichen Gesamtschau getroffen werden. Daher werde ihre Fraktion heute weiteren Anträgen - auch im Bereich der Waldökologie - nicht zustimmen.

Von StR Körner (SPD) wird auf die Anträge Nr. 413/2018 und Nr. 414/2018 seiner Fraktion hingewiesen. Der Antrag Nr. 414/2018 habe in der gestrigen Sitzung des Verwaltungsausschusses eine Mehrheit erhalten, während lediglich ein Punkt des Antrags Nr. 413/2018 gestern Zustimmung erfahren habe. Dieser Antrag solle von daher heute nicht mehr aufgerufen werden, allerdings mit der Ausnahme des Punktes der 3 fehlenden Stellen in der Objektverwaltung und Betriebsverantwortung zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben beim Amt für Liegenschaften und Wohnen.

Anschließend wird von StR Adler (SÖS-LINKE-PluS) bestätigt, heute die mit dem Antrag Nr. 385/2018 beantragten Punkte einzeln zur Abstimmung stellen zu wollen. Für jede der dabei aufgerufenen Stellen werde ein dringlicher Bedarf gesehen, um dringend erforderliche Aufgaben, z. T. gesetzliche Pflichtaufgaben, erledigen zu können. Zwar wolle auch die Verwaltungsspitze die damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten erledigt haben, ohne jedoch dafür die personellen Voraussetzungen zu schaffen. Damit nehme die Verwaltungsspitze die Überlastung der Mitarbeiterschaft in Kauf.

Seine Fraktionsgemeinschaft habe diese Anträge nach sorgfältiger Rückkoppelung mit dem betroffenen Personal gestellt. Dass diese Stellenschaffungsanträge richtig seien, habe der Gesamtpersonalrat (GPR) in der gestrigen Sitzung des Verwaltungsausschusses (VA) bestätigt. Einige wenige der Positionen des Antrags Nr. 385/2018 seien in der gestrigen VA-Sitzung bereits erledigt worden. So würden die kw-Vermerke zum Jobcenter nicht erneut aufgerufen.

Als ersten Punkt begründet StR Adler die Antragsziffer 2.2a des Antrags Nr. 385/2018. Hierzu merkt er an, wenn das Konzept der Betreiberverantwortung realisiert werden solle, setze dies voraus, dass man Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Lage versetze, ihre Pflichtaufgaben in der Betreiberhaftung erfüllen zu können, ohne sich selbst zu gefährden. Wenn in diesem Bereich nicht mehr Personal eingesetzt werde, bestehe unzweifelhaft bei der Objektverwaltung und der Betreiberverantwortung Gefahr für Leib und Leben. Daher würden hier 3 Stellen zur Schaffung beantragt.

Zur Antragsziffer 2.2b fährt er fort, der Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Ziels Glyphosat von landwirtschaftlichen Flächen zu verbannen, bedürfe ebenfalls einer personellen Unterfütterung.

Weiter sieht er, bezogen auf die Antragsziffer 2.2c, zwei 0,5-Stellen für die Aufnahme und Bearbeitung von Anträgen in der Vormerkliste bzw. für die Wohnungsvermittlung als dringend notwendig an. Die Verwaltung selbst begründe hier in ihren Vorlagen einen Stellenbedarf von 1,1 Stellen, letztlich bestehe jedoch nur die Bereitschaft, eine 0,5-Stelle einzustellen.

Nachdem er unter der Antragsziffer 2.3 die Inhalte der Punkte 2, 3 und 4 (unter der Rubrik Neuschaffung) entsprechend des Antrags beschrieben hat, führt er zur Antragsziffer 2.4a an, der Oberbürgermeister habe kürzlich selbst dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich artikuliert. Die hier geforderte unbefristete Vollzeitstelle in EG 12 würde dazu beitragen
Zu der Antragsziffer 2.4b erklärt StR Adler, nach den Vorschriften der EU und den Maßgaben der Internationalen Arbeitsorganisation müsste für je 10.000 Arbeitsplätze eine Stelle in diesem Bereich geschaffen werden. Insgesamt würde es sich in Stuttgart um 40 Stellen handeln. Davon sei man allerdings weit entfernt. Die Folgen im Land Baden-Württemberg und in der Landeshauptstadt Stuttgart könnten an tödlichen (Arbeits)Unfällen abgelesen werden. Daher würden für die Gewerbeaufsicht 16 Stellen beantragt.

Darüber hinaus werde für die Branddirektion, und hier bezieht er sich auf die Antragsziffer 2.5, eine Stelle beantragt. Es sei nicht länger machbar, dass die aufwendige Arbeit zur Betreuung und Unterstützung der Jugendfeuerwehr von Ehrenamtlichen übernommen werde. Dafür gebe es beispielsweise in Frankfurt 3 hauptamtliche Stellen.

Nachdem StR Adler die Antragsziffer 2.5 analog des Antrags beschrieben hat, wird von OB Kuhn gegenüber StR Adler die Bitte geäußert, zum Schluss zu kommen. Drei Minuten Redezeit seien längst überschritten. Zur Geschäftsordnung beantragt StR Klingler (BZS23), StR Adler lediglich noch eine Minute Redezeit einzuräumen. Dies, so der Vorsitzende, sei kein Geschäftsordnungsantrag. Nach der Geschäftsordnung des Gemeinderats obliege es ihm, mit solchen Redezeiten umzugehen. Er habe StR Adler gebeten, zügig zum Schluss zu kommen. Dabei gibt er zu bedenken, dass die 3 Minuten-Regel dann nicht mehr gelten würde, wenn StR Adler jede Antragsziffer separat aufrufen/begründen würde. Auch StR Klingler melde sich ja durchaus zu manchen Punkten vier- oder fünfmal zu Wort. Dem Wunsch des Oberbürgermeisters Rechnung tragend kündigt StR Adler an, seinen weiteren Vortrag auf drei Punkte zu konzentrieren.

Als nächste Antragsziffer ruft er die Ziffer 2.9a auf und erläutert, das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung benötige dringend Personal, um die Empfehlungen des Deutschen Instituts für Urbanistik umzusetzen, wie z. B. Instrumente der Milieuschutzsatzung adäquat zu entwickeln. Die im Ausschuss für Umwelt und Technik zu diesem Thema erfolgte Präsentation habe deutlich darauf hingewiesen, dass die derzeitige Personalausstattung nicht ausreichend sei, um dieses Projekt angemessen zu verfolgen.

Zur Antragsziffer 2.9b erklärt der Stadtrat, die Antwort der Verwaltung auf den Antrag seiner Fraktionsgemeinschaft zum Radverkehr sei unvollständig. Für die Erledigung dieser Thematik müssten zwei unbefristete Stellen für Planer und Ingenieure für die Radwegeinfrastruktur beschlossen werden. Für die weiteren Antragsziffern verzichtet er auf Ausführungen und bittet den Oberbürgermeister, die Antragsziffern einzeln zur Abstimmung aufzurufen.

Heute, so StR Dr. Oechsner, gehe es um die unabdingbar notwendigen Stellen. Der Antrag Nr. 385/2018 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS beinhalte durchaus Anregungen, die gut und richtig seien, aber für entsprechende Beschlüsse sei die Zeit noch nicht gekommen. Seine Fraktion werde von daher heute diese Antragspunkte ablehnen. Daraus allerdings ein Abwenden vom städtischen Personal abzuleiten, bezeichnet er als überzogen.

Für die BZS23-Gruppierung, so StR Klingler, sei eine effektiv arbeitende Verwaltung sehr bedeutsam. Von daher müsse genau betrachtet werden, in welchen Bereichen Stellenschaffungen erforderlich seien und ob innerhalb der Verwaltung Umschichtungsmöglichkeiten existierten. Aussagen vermisst er dazu, in welchen Räumlichkeiten die 200 neu zu schaffenden Stellen untergebracht werden sollen. Jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter der Stadt müsse für ihre/seine Arbeit beste Rahmenbedingungen erhalten.

Grundsätzlich zum kleinen Stellenplanverfahren trägt BM Dr. Mayer vor, der reguläre Stellenplan sei Bestandteil des Haushalts, und der Haushalt werde als Doppelhaushalt alle zwei Jahre aufgestellt. Die Vorgriffsschaffungen, über die heute gesprochen werde, seien ein Instrument, um unterjährig vordringliche und unabweisbare Personalbedarfe in Bezug auf den letzten Haushalt zu beschließen. Die Begriffe unabweisbar und vordringlich stünden nicht im Ermessen der Verwaltung, sondern es handle sich um justiziable Begriffe. Es handle sich auch um kein Verfahren in dem Sinne, dass alle Bereiche der Verwaltung Stellenplananträge stellen könnten, die dem Gemeinderat dann im regulären Stellenplanverfahren vorgelegt würden, sondern das kleine Stellenplanverfahren bestehe darin, dass Personalbedarfe durch unterjährig gefasste Sachbeschlüsse in einer Sammelvorlage zum Ende des Jahres zusammengefasst und beschlossen würden. Es handle sich also um eine Zusammenfassung von einzelnen Sachbeschlüssen.

Zum Vorwurf von StR Adler, die Verwaltung würde die Überlastung der Mitarbeiterschaft sehenden Auges akzeptieren, verweist BM Dr. Mayer auf die von der Verwaltung vorgeschlagenen 200 Stellenschaffungen aus unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen.

Nicht unerhebliche Teile des Antrags Nr. 385/2018 seien bereits im Verwaltungsvorschlag enthalten. Zur Verwaltungspraxis gehöre, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf Stellen mit kw-Vermerken arbeiteten, bereits über unbefristete Arbeitsverträge verfügten. Der Verwaltung sei das Thema Personalerhaltung sehr wichtig. Daher werde bei jeder Stellenbesetzung - auch auf befristeten Stellen - geprüft, ob unbefristete Arbeitsverträge ausgestellt werden könnten.

Des Weiteren beinhalte der Antrag Stellenanträge, bei denen die Verwaltung die Voraussetzungen für das kleine Stellenplanverfahren, nämlich die Begriffe vordringlich und unabweisbar, nicht als erfüllt ansehe. Der Vorwurf, dass die Aussage der Verwaltung - Stellenanträge, die bereits in den Haushaltsplanberatungen behandelt worden seien, könnten nicht als vordringlich angesehen werden - die Ferne der Verwaltung zur Verwaltungspraxis belege, müsse zurückgewiesen werden, da die Verwaltungsposition reine Rechtsanwendung sei. Wenn ein Thema in den Haushaltsplanberatungen diskutiert worden sei, könne es logischerweise nicht im kleinen Stellenplan vordringlich sein.

Im kommenden Januar beginne das reguläre Stellenplanverfahren. Dann würden aus den unterschiedlichsten Bereichen der Verwaltung Anträge gestellt und geprüft. Wenn heute Anträge nicht als vordringlich oder unabweisbar angesehen würden, stelle dies keine inhaltliche und keine qualitative Bewertung dar. Die Verwaltung bringe dadurch lediglich zum Ausdruck, dass für das Stellen dieser Anträge noch nicht der richtige Zeitpunkt vorliege. Die Anträge würden im regulären Haushaltsverfahren sorgfältig geprüft, und der Gemeinderat werde über alle Stellenplananträge der Verwaltung im Zuge der Stellenplanberatungen informiert.

Zur Frage von StR Klingler, wie viele der zum Doppelhaushaltsplan 2018/2019 beschlossenen Stellen aktuell nicht besetzt sind, teilt BM Dr. Mayer mit, die Verwaltung sei derzeit nicht in der Lage, stichtagsgenau den Stand bei unbesetzten Stellen zu benennen. Bekanntlich arbeite die Verwaltung an der Einführung der e-Personalakte, sodass zukünftig hoffentlich entsprechendes Datenmaterial zur Verfügung stehe. Im Augenblick müsste das Gewünschte per Strichlisten händisch über die gesamten Verwaltungsbereiche erhoben werden. Durch Altersfluktuation, Ausscheiden und Einstellungen verändere sich diese Zahl ja ohnehin täglich. Der Stellenplan und auch der Personalbericht würden über die im Zeitraum des Stellenplans zu besetzenden Stellen Auskunft geben. Dabei gehe es um ungefähr 1.000 Stellen, wobei dies nicht bedeute, dass diese Stellen unbesetzt seien. So gebe es viele Stellen, vor allem im Bereich der Kindertagesstätten, die erst im kommenden Jahr zur Ausschreibung anstünden. Gegenüber StR Dr. Fiechtner (BZS23) teilt in diesem Zusammenhang BM Dr. Mayer mit, bezogen auf die gesamte Stadtverwaltung könne die gewünschte Auskunft tagesaktuell nicht erteilt werden. Bei einzelnen Ämtern sehe dies anders aus. Mit Hochdruck werde an einer Verbesserung gearbeitet. Über die Digitalisierungsbemühungen würden im kommenden Jahr von der Verwaltung mit dem Gemeinderat umfangreiche Gespräche geführt.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, finden die nachstehenden Abstimmungen statt. Dabei stellt OB Kuhn fest:

- Antrag Nr. 413/2018 (SPD) zum Amt für Liegenschaften und Wohnen
Antrag Nr. 385/2018 (SÖS-LINKE-PluS), Ziff. 2.2a

Der Gemeinderat beschließt bei 11 Gegenstimmen mehrheitlich.

- Antrag Nr. 385/2018 (SÖS-LINKE-PluS), Ziff. 2.2b

Der Gemeinderat lehnt diesen Antrag bei 8 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich ab.

- Antrag Nr. 385/2018 (SÖS-LINKE-PluS), Ziff. 2.2c

Der Gemeinderat lehnt diesen Antrag bei 8 Ja-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen mehrheitlich ab.

- Antrag Nr. 385/2018 (SÖS-LINKE-PluS), Ziff. 2.3 (Neuschaffungen Nrn. 2, 3 und 4)

Der Gemeinderat lehnt den Antrag bei 16 Ja-Stimmen mehrheitlich ab.

- Antrag Nr. 385/2018 (SÖS-LINKE-PluS), Ziff. 2.4a

Der Gemeinderat lehnt den Antrag bei 8 Ja-Stimmen mehrheitlich ab.

- Antrag Nr. 385/2018 (SÖS-LINKE-PluS), Ziff. 2.4b

Der Gemeinderat lehnt den Antrag bei 12 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich ab.

- Antrag Nr. 385/2018 (SÖS-LINKE-PluS), Ziff. 2.5

Der Gemeinderat lehnt den Antrag bei 11 Ja-Stimmen mehrheitlich ab.



- Antrag Nr. 385/2018 (SÖS-LINKE-PluS), Ziff. 2.6

Der Gemeinderat lehnt den Antrag bei 8 Ja-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen mehrheitlich ab.

- Antrag Nr. 385/2018 (SÖS-LINKE-PluS), Ziff. 2a und Ziff. 2b

Der Gemeinderat lehnt die Anträge bei 16 Ja-Stimmen mehrheitlich ab.

- Antrag Nr. 385/2018 (SÖS-LINKE-PluS), Ziff. 2.8

Der Gemeinderat beschließt bei 29 Ja-Stimmen, 23 Gegenstimmen und 4 Stimmenthaltungen mehrheitlich.

- Antrag Nr. 385/2018 (SÖS-LINKE-PluS), Ziff. 2.9

Der Gemeinderat lehnt diesen Antrag bei 8 Ja-Stimmen mehrheitlich ab.

- Antrag Nr. 385/2018 (SÖS-LINKE-PluS), Ziff. 2.10a

Der Gemeinderat lehnt den Antrag bei 9 Ja-Stimmen mehrheitlich ab.

- Antrag Nr. 385/2018 (SÖS-LINKE-PluS), Ziff. 2.10b

Der Gemeinderat lehnt diesen Antrag bei 8 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich ab.

(Der Ziffer 2.11 des Antrags Nr. 385/2018 wurde bereits im Rahmen der Vorberatung durch den Verwaltungsausschuss zugestimmt. Diese Antragsziffer wird von daher gegen Ende des Abstimmungsprozederes im Zusammenhang mit den Vorberatungsergebnissen nochmals zur Abstimmung gestellt.)

- Antrag Nr. 385/2018 (SÖS-LINKE-PluS), Ziff. 2.12

Der Gemeinderat lehnt diesen Antrag bei 11 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich ab.

- Antrag Nr. 385/2018 (SÖS-LINKE-PluS), Ziff. 2.13

Im Rahmen der Vorberatung stimmte der Verwaltungsausschuss der Schaffung einer Stelle zu. Mit der Antragsziffer 2.13 beantragt die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS) allerdings die Schaffung von 2 Stellen.

Der Gemeinderat lehnt die Schaffung einer zweiten Stelle bei 8 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich ab.

- Antrag Nr. 385/2018 (SÖS-LINKE-PluS), Ziff. 2.14

Der Gemeinderat lehnt diesen Antrag bei 15 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich ab.

Anschließend stellt OB Kuhn mit der Maßgabe der vorstehenden Abstimmungsergebnisse die Beschlussanträge der GRDrs 928/2018 sowie der GRDrs 928/2018 Ergänzung mit den Änderungen der Vorberatung zur Abstimmung. Einer Bitte von BM Dr. Mayer folgend präzisiert er zum Vorberatungsergebnis, dass eine weitere 1,0-Stelle im Teilstellenplan des Garten-, Friedhofs- und Forstamts in Besoldungsgruppe A 11 geschaffen wird. Der sofortigen Besetzung werde zugestimmt. Weiter trägt er vor, die im VA ebenfalls einstimmig beschlossene übertarifliche Eingruppierung von Architekten und Bauingenieuren in der Bestandsentwicklung und Bauunterhaltung des Hochbauamts werde ebenfalls zugestimmt. Hier laute der Beschlussantrag:

Der übertariflichen Eingruppierung in EG 12 TVöD von Projektleiterinnen und Projektleitern in der Abt. Bestandsentwicklung und Bauunterhaltung des Hochbauamts (6-5.2) werde zugestimmt.

Hierzu stellt er fest:

Der Gemeinderat beschließt die stellenplanrelevanten Entscheidungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 nach Maßgabe des Vorstehenden einstimmig.

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