Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: 9011-02.03/-05
GRDrs 1482/2019
Stuttgart,
12/20/2019



Schlussantrag an den Gemeinderat zur Verabschiedung
des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 und der Finanzplanung bis 2024 am 20. Dezember 2019




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich20.12.2019



Beschlußantrag:

I. Zustimmung

Dem am 26. September 2019 eingebrachten Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 und der Finanzplanung 2019 bis 2024 wird zugestimmt mit den Änderungen, die sich in den Beratungen vom 18. November bis 20. Dezember 2019 ergeben haben.


II. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021



III. Beschluss zur steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art

Zum Zwecke der steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art wird deren Vermögen unter Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen so finanziert, dass jeweils 30 % Eigenkapital ausgewiesen wird. 70 % des Vermögens wird über Kredite finanziert. Übersteigt die Eigenkapitalquote 30 %, ist der überschießende Betrag als internes Darlehen der Stadt an den Betrieb gewerblicher Art zu gewähren und ab dem Folgejahr zu verzinsen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Konditionen der Darlehen im Einzelnen festzulegen. Unterschreitet die Eigenkapitalquote 30 %, ist aus bestehenden Stadtdarlehen der fehlende Betrag in Eigenkapital umzuwidmen. Diese Regelung gilt jeweils zum Schluss des Kalenderjahres.



IV. Übertragbarkeitsvermerke V. Deckungsvermerke VI. Anträge aus der Mitte des Gemeinderats

VII. Ermächtigungen zur Fertigstellung der Haushaltspläne 20. Dezember 2019
Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen




gez.

Thomas Fuhrmann
Bürgermeister



Anlagen
1) Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021

2) 3. Änderungsliste Ergebnis- und Finanzhaushalte
3) Änderungsliste Verpflichtungsermächtigungen
4) Ergänzung von Haushaltsvermerken




















Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1




Finanzielle Auswirkungen

s. GRDrs 1480/2019 mit Ergänzung und beigefügte Anlage 2







Anlagen

<Anlagen>



zum Seitenanfang