Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1372/2015 und Ergänzung
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 18.02.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Stuttgart Airport Busterminal

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 16.02.2016, öffentlich, Nr. 55
Ergebnis: Verweisung ohne Votum an die nachfolgenden Gremien

Verwaltungsausschuss vom 17.02.2016, öffentlich, Nr. 29
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung (15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen)


Beratungsunterlagen sind die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 19.01.2016, GRDrs 1372/2015, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) eine neue Vereinbarung über den Bau und den Betrieb des "Stuttgart Airport Busterminals (SAB)" mit den nachfolgenden Eckpunkten abzuschließen. Der bisherige Vertrag vom 22. Oktober 2012 wird aufgehoben.


2.1 Die Landeshauptstadt Stuttgart leistet der FSG einen Investitionszuschuss in Höhe der SAB-bedingten Mehraufwendungen für die Herstellungs- und Erschließungskosten. Der Erhöhung dieses Investitionszuschusses von bisher netto 4,60 Mio. EUR um netto 1,21 Mio. EUR auf netto 5,81 Mio. EUR wird zugestimmt.

2.2 Unter Berücksichtigung der nicht abziehbaren Vorsteuer auf Grund der unentgeltlichen Nutzung des SAB durch den ÖPNV (0,14 Mio. EUR) beträgt der Gesamtaufwand der Landeshauptstadt 5,95 Mio. EUR. Dieser wird im Teilfinanzhaushalt 660 Tiefbauamt beim Projekt 7.668004 Stuttgarter Airport Busterminals (SAB) Ausz. Gr. 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte in den Jahren 2016 und früher bereitgestellt.

2.3 Im Teilfinanzhaushalt 660 Tiefbauamt wird beim Projekt 7.668004 Stuttgarter Airport Busterminals (SAB) einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 1,35 Mio. EUR im Jahr 2015 zugestimmt. Hierfür werden in 2015 überplanmäßig Mittel bereitgestellt.

2.4 Die Finanzierung erfolgt aus einem erhöhten Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit infolge geringerer zahlungswirksamer Aufwendungen durch Sperrung des Ansatzes der Deckungsreserve Sachaufwand im Teilhaushalt 900, Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen in entsprechender Höhe.

3. Der Betrieb des SAB erfolgt im Namen und auf Rechnung der LHS. Die LHS überträgt die Betriebsführung des SAB auf die FSG.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Entgeltordnung festzulegen und fortzuschreiben.

sowie die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 10.02.2016, GRDrs 1372/2015 Ergänzung, mit folgendem

Beschlussantrag:

Ziffern 1 bis 4 bleiben unverändert.

5. Die Kassengeschäfte (Vereinnahmung der Entgelte) werden auf die FSG (Flug-hafen Stuttgart GmbH) übertragen. Die FSG kann diese Aufgaben auf einen Dienstleister übertragen.

OB Kuhn stellt fest:
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