Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
219
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VerhandlungDrucksache:
919/2017
GZ:
StU
Sitzungstermin: 26.10.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Westhaus-Gloël
Betreff: BPlan Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen
im Stadtbez. Zuffenhausen (Zu 251)
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
ohne Anregungen gemäß § 3 (2) BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 24.10.2017, nicht öffentlich, Nr. 528

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 02.10.2017, GRDrs 919/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Bebauungsplan Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 251) vom 15.06.2016 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan vom 15.06.2016 / 03.05.2017.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.

Dieser Bebauungsplan ändert als Textbebauungsplan teilweise die Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung der folgenden rechtsverbindlichen Bebauungspläne:
Der vorliegende Bebauungsplan setzt für Gebiete, die nach § 34 BauGB zu beurteilen sind, nach § 9 Abs. 2 b BauGB einen Ausschluss von Vergnügungsstätten fest und ersetzt als Textbebauungsplan die folgenden rechtsverbindlichen Bebauungspläne in seinem Geltungsbereich im Stadtbezirk Stuttgart-Zuffenhausen:



Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache bei 1 Gegenstimme mehrheitlich wie beantragt.
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