Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1239/2021
Stuttgart,
02/21/2022



Bau- und Vergabebeschluss -
Erneuerung des Spielplatzes im Rosensteinpark -
Ersatz für die Milka-Pyramide




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
08.03.2022
10.03.2022



Beschlußantrag:
1. Der Beschluss des Gemeinderats vom 19.03.2020 (GRDrs 14/2020 – Gewährung eines Zuschusses an das Land Baden-Württemberg zur Erneuerung des Spielplatzes im Rosensteinpark) wird aufgehoben.

2. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird ermächtigt die Vereinbarung zur Durchführung, Finanzierung und Unterhaltung zwischen dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Stuttgart und der Landeshauptstadt Stuttgart abzuschließen. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg beteiligt sich an den entstehenden Kosten für den Neubau und die dauerhafte Unterhaltung im Verhältnis 1/3 für den Landesbetrieb und 2/3 für die Landeshauptstadt Stuttgart.

3. Dem Bau der Spielanlage im Rosensteinpark mit Gesamtbaukosten von insgesamt 975.000 EUR gem. Kostenermittlung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes vom 08.12.2021 (Anlage 1 Kostenübersicht) wird zugestimmt

4. Die Auszahlung in Höhe von 975.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 670 Garten-, Friedhofs- und Forstamt – beim Projekt 7.671901 Investitionspauschale Kinderspielplätze Ausz.Gr. 7873 gedeckt. Die Mittel stehen im HHJ 2021 zur Verfügung. Erforderliche Ermächtigungsübertragungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 beantragt.

Das Land Baden-Württemberg, Landesbetrieb Vermögen und Bau Amt Stuttgart, beteiligt sich mit 325.000 EUR zu einem Drittel an den Gesamtbaukosten gemäß Vereinbarung.

5. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird, in Abstimmung mit den Vergaberichtlinien und der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes, ermächtigt, den Auftrag für die Spielgeräte gemäß dem vorliegenden Entwurf an die Fa. Spiel-Bau GmbH direkt zu vergeben.





Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Spielplatz im Rosensteinpark beim Naturkundemuseum ist für Besucher des Rosensteinparks und des Naturkundemuseums, sowie auch für die Familien der angrenzenden Wohngebiete ein wichtiger Treffpunkt und Aufenthaltsplatz. Die Stadt Stuttgart (Stadt) und das Land Baden-Württemberg (Land) haben gleichermaßen Interesse den Spielplatz weiter attraktiv zu halten.

Das Spielgerät „Milkapyramide“ wurde von der Stadt mit Baugesuch für die IGA 1993 geplant und im Rosensteinpark errichtet. Sie sollte nach der Veranstaltung zurückgebaut werden. Es besteht für die Stadt als Nachfolger der IGA weiterhin die Verpflichtung den Originalzustand des Parks wiederherzustellen. Deshalb verpflichtete sich die Stadt per Vertrag mit dem Land die Pyramide zu unterhalten.

Neben der Pyramide befindet sich ein Kleinkinderspielplatz, der bislang in der Betreuung und Unterhaltung des Landes war. Die Spielgeräte auf beiden Plätzen mussten nach 25 Jahren Standzeit altershalber abgebaut werden, daher soll eine neue Spiellandschaft hergestellt und die Zuständigkeiten für den Unterhalt neu geregelt werden.

Die Stadt hat im Vorfeld die Planungsmittelbeschaffung, Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung, sowie den Planungswettbewerb durchgeführt.

Das Kinderbeteiligungsverfahren, koordiniert vom Jugendamt und Amt für Stadtplanung und Wohnen, wurde am 25. Juli 2016 am Löwentormuseum abgeschlossen. Im Mai 2017 erfolgte der Planungswettbewerb in Zusammenarbeit mit Geräteherstellern, dabei wurde die beste Idee für die Spiellandschaft ermittelt. Der Wettbewerbsentwurf sollte ursprünglich im Jahr 2018 umgesetzt werden.

Die Umsetzung des Projektes sollte ursprünglich beim Landesbetrieb liegen. Daher hat die LHS einen Zuschuss an dem Projekt mit der GRDrs 14/2020 beschlossen. Das Finanzministerium hat im Sommer 2021 die Beteiligung des Landes am Projekt zugesagt. Dabei solle es sich jedoch um eine rein finanzielle Beteiligung handeln. Die Baudurchführung wird durch das Finanzministerium abgelehnt, da es die Herstellung von Spielplätzen als eine städtische Aufgabe ansieht. Bemühungen das Bauvorhaben wie ursprünglich vorgesehen durchzuführen, wurden abgelehnt.

Die Projektleitung für die Ausschreibung, Durchführung und Abrechnung des Bauprojektes wird vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt Stuttgart übernommen. Aufwändige Planungsabstimmungen zwischen zwei Verwaltungen werden somit vermieden. Auch der Unterhalt der Fläche sowie die Verkehrssicherungspflicht sollen künftig statt bei zwei Verwaltungen in einer Hand bei der Stadt liegen. Das Land wird sich analog dem bestehenden Verhältnis der großen Milka-Pyramide und dem Kleinkindspielplatz des Landes mit 1/3 an den Unterhaltungskosten beteiligen. Das Teilungsmodell scheint dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt als angemessen.

Die Projektpartner haben dazu eine Vereinbarung für die Finanzierung und Durchführung der Planung, des Baus und des Unterhaltes der Spielanlage vorbereitet.


Planungsinhalt

Die Wettbewerbsjury hat die Gestaltung des Büro Winkler & Boje Landschaftsarchitekten prämiert, welche einen Dinosaurier, passend zum benachbarten Urweltmuseum vorschlägt. Die darin enthaltenen Spielangebote animieren zu vielfältigsten Bewegungen und sind für alle Altersgruppen geeignet (Wettbewerbsentwurf, siehe Anlage 2a). Für eine lange Standzeit wird eine Stahl- / Holzkombination vorgeschlagen.

Da der Rosensteinpark im Landschaftsschutzgebiet liegt, ein nach der Fauna-Flora-Habitats-Richtlinie geschütztes FFH-Gebiet ist und zudem unter Denkmalschutz steht, wurde der Wettbewerbsentwurf nach Angaben der zuständigen Ämter modifiziert. Die notwendigen Änderungen (siehe Anlage 2b-Entwurf Jan. 2020) wurden eingearbeitet.


Vereinbarung über Finanzierung und Durchführung des Unterhaltes

Die Stadt unterhält die Spielanlage in eigener Verantwortung.

Beim Wettbewerb haben die Wettbewerbsgewinner die jährlichen Unterhaltskosten für das Spielgerät auf rund 5.000 EUR/a geschätzt. Das Land beteiligt sich an den externen Sachkosten zur Reparatur und Instandhaltung wie TÜV, Reparaturen, Ersatzbeschaffungen der Spielgeräte sowie eines späteren Rückbaus mit Flächenwiederherstellung im Verhältnis (1/3) Land / (2/3) Stadt.

Die Stadt übernimmt die Vorfinanzierung der externen Sachkosten und legt jährlich die Rechnung über die tatsächlich entstandenen Kosten vor. Zum Ende der Standzeit hin ist die weitere Vorgehensweise zwischen den Projektpartnern neu zu verhandeln.



Finanzielle Auswirkungen


Baukosten:

Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich an den Gesamtbaukosten von 975.000 EUR mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von 325.000 EUR.

Der Baukostenzuschuss vom Land wurde bereits im HHJ 2021 an die Landeshauptstadt Stuttgart überwiesen und beim Projekt 7.671901 – Investitionspauschale Kinderspielplätze, Gruppe 681, erhaltene Investitionszuweisungen und –zuschüsse, verbucht. Die Mittel stehen zur Deckung der Gesamtkosten zur Verfügung.

Der städtische Anteil an den Gesamtbaukosten beträgt 650.000 EUR. Diese Mittel stehen im HHJ 2021 im Teilfinanzhaushalt 670 beim Projekt 7.671901 – Investitionspauschale Kinderspielplätze Ausz.Gr. 7873 sonst. Baumaßnahmen zur Verfügung. Notwendige Ermächtigungsübertragungen werden im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2021 beantragt.

Unterhaltungskosten:

Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich gemäß vertraglicher Vereinbarung zu einem Drittel an den jährlichen Aufwendungen für die Unterhaltung der Spielanlage. Die vereinbarten Kostenbeteiligungen des Landes werden im Teilergebnishaushalt 670, Amtsbereich 6707010 Öffentliche Grün- und Freizeitflächen, Kontengruppe 31400 Laufende Zuweisungen und Zuschüsse vereinnahmt und im Zuge der unechten Deckungsfähigkeit den entsprechenden Aufwendungen im Teilergebnishaushalt 670, Amtsbereich 6707010 Öffentliche Grün- und Freizeitflächen, Kontengruppe 42120 Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen wieder zugeführt.
Die jährlichen Unterhaltskosten für den gesamten Spielbereich werden auf rund 5.000 EUR geschätzt.




Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Kostenübersicht vom 08.12.21
Anlage 2a Wettbewerbsentwurfsplan
Anlage 2b überarbeiteter Lageplan Stand Januar 2020


<Anlagen>



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