Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1318/2017
GZ:
OB 9318
Sitzungstermin: 30.11.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:Herr Großmann (RPA)
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: 1. Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss
2016 (LHS)
2. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts über
die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 (LHS)
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2016 (LHS)

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 29.11.2017, öffentlich, Nr. 527

Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 17.11.2017, GRDrs 1318/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2016 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§ 95 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§ 110 Abs. 2 GemO).

3. Der Jahresabschluss 2016 der Landeshauptstadt Stuttgart wird wie folgt
festgestellt (§ 95 b Abs. 1 GemO):



3.1 Jahresabschluss 2016 - Gesamtergebnisrechnung/-verwendung:

Ordentliche Erträge
3.221.007.082,88
EUR
Ordentliche Aufwendungen
-3.001.567.084,49
EUR
Ordentliches Ergebnis
219.439.998,39
EUR
Außerordentliche Erträge
32.493.602,30
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
-20.641.046,91
EUR
Sonderergebnis
11.852.555,39
EUR
Jahresüberschuss
231.292.553,78
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2016
61.822.798,83
EUR
Ergebnisverwendung:
Zuführung Stiftungskapital
-1.441.448,93
EUR
Entnahme Stiftungskapital
276.989,40
EUR
Summe Veränderungen Basiskapital
-1.164.459,53
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. ordentl. Erg.
-219.169.435,42
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. a.o. Erg.
-10.853.615,47
EUR
Summe Veränderungen Ergebnisrücklagen
-230.023.050,89
EUR
Zuführung zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
-1.026.504,56
EUR
Entnahme zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
921.461,20
EUR
Summe Veränderungen zweckgebundene Rücklagen
-105.043,36
EUR
Gesamtsumme Ergebnisverwendung
-231.292.553,78
EUR

Der Jahresüberschuss in Höhe von 231.292.553,78 EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung (vgl. Anlage 1 Seite 13) folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen: 3.2 Bilanz zum 31.12.2016

Die Bilanz zum 31.12.2016 schließt mit einem Bilanzvolumen in Höhe von 9.629.655.545,50 EUR ab - vgl. Anlage 1 Seite 8 f.:


Immaterielle Vermögensgegenstände
10.476.279,92
EUR
Sachvermögen
4.649.606.001,04
EUR
Finanzvermögen
4.463.395.181,92
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
506.178.082,62
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
9.629.655.545,50
EUR
Basiskapital
6.020.610.554,75
EUR
Rücklagen
1.807.296.085,61
EUR
Sonderposten
996.956.452,09
EUR
Rückstellungen
458.617.443,90
EUR
Verbindlichkeiten
229.919.374,60
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
116.255.634,55
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
9.629.655.545,50
EUR


Innerhalb der "Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses" werden für sonstige bestimmte Zwecke (vgl. Anlage 1, Seite 53, davon-Positionen 1.2.1.1 bis 1.2.1.12) Mittel in Höhe von 557.978.399,97 EUR gebunden:

Parkmöglichkeiten
1.034.582,65
EUR
Projektmittelfonds Zukunft der Jugend
10.225.837,62
EUR
Beteiligung an Stuttgart 21
172.834.248,57
EUR
Wohnungsbauförderung
15.858.731,13
EUR
Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung
25.000.000,00
EUR
Klinikum Stuttgart
39.145.000,00
EUR
Württembergische Staatstheater (Opernsanierung)
10.000.000,00
EUR
Erwerb der Wasserversorgung
110.000.000,00
EUR
Rosensteintunnel (Projektrisiken/Zusatzkosten)
43.000.000,00
EUR
Investitionszuschuss an SSB
72.500.000,00
EUR
Stadtentwässerung Stuttgart (Träger-/Stadtdarlehen)
29.380.000,00
EUR
Verzicht Globaler Minderaufwand 2017
29.000.000,00
EUR


Die wesentlichen Veränderungen sind im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2016 (vgl. Anlage 1, Nr. 2.6 Seite 35 ff und Nr. 2.7 Seite 52 ff) dargestellt.



3.3 Jahresabschluss 2016 - Gesamtfinanzrechnung:

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 244.585.423,73 EUR ab - vgl. Anlage 1 Seite 17:


Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.212.768.925,11
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-2.752.121.483,02
EUR
Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit
460.647.442,09
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
125.143.724,40
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-367.533.454,69
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-242.389.730,29
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
218.257.711,80
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
34.600.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen
-8.272.288,07
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
26.327.711,93
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
244.585.423,73
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2016
563.657.793,92
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen
-147.172.726,18
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
184.366.438,23
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
97.412.697,55
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
281.779.135,78
EUR


4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2016)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2016
in die Ämterbudgets 2017
Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 61.822.798,83 EUR gemäß Anlage 1 Nr. 5.2.1 (Seite 124 ff) zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2016 in die Ämterbudgets 2017 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 501.834.995,09 EUR gemäß Anlage 1 Nr. 5.2.2 (Seite 127 ff) zugelassen.


OB Kuhn erteilt dem Leiter des Rechnungsprüfungsamts, Herrn Großmann, zur Berichterstattung das Wort. Herr Großmann führt aus (nachstehend im leicht überarbeiteten Wortlaut):

"Nach § 110 GemO hat das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss vor der Feststellung durch den Gemeinderat zu prüfen und seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammenzufassen. Dieser Bericht liegt Ihnen vor.

Zunächst einige Worte zur Finanzsituation. Die Finanzsituation der Landeshauptstadt Stuttgart war im Haushaltsjahr 2016 wie auch in den Jahren zuvor wiederum gut. So schloss die Gesamtergebnisrechnung mit einem Überschuss von ca. 230 Mio. € ab. Dieses gute Ergebnis ist in erster Linie den über den Planansätzen liegenden Gewerbesteuereinnahmen sowie erhaltenen Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen zu verdanken, die in dieser Höhe so nicht voraussehbar waren, obwohl die Aufwendungen insgesamt, hier auch insbesondere die Transferaufwendungen, ebenfalls über dem Planansatz lagen. Dies kam der Liquidität der Stadt zugute. Allerdings sind zum Jahresende 2016 bei den vorhandenen liquiden Mitteln von 1,9 Mrd. € durch übertragene Haushaltsansätze, gebildete Rückstellungen sowie in der Ergebnisrücklage für besondere Zwecke ausgewiesene Beträge insgesamt 1,6 Mrd. € gebunden, was zulasten der freien Liquidität geht. Dennoch sehen wir die stetige Aufgabenerfüllung der Stadt als gesichert an.

Die Investitionen und Tilgung von Krediten wurden fast vollständig mit erwirtschafteten Eigenmitteln finanziert. Im Rahmen des bestehenden Förderprogramms Investitionskredit Kommunen der Kommunalanstalt für Wiederaufbau wurde ein zinsloses Darlehen für die teilweise Finanzierung von Flüchtlingsunterkünften in Höhe von ca. 34 Mio. € aufgenommen. Die Kreditschulden des Stadthaushalts erhöhten sich deshalb um rund 27 Mio. € auf 58 Mio. €. Unter Berücksichtigung der Eigenbetriebe ergaben sich Gesamtkreditverbindlichkeiten der Stadt von ca. 483 Mio. € ohne die Trägerdarlehen. Auch im Jahr 2016 überstiegen die Nettoinvestitionen die Abschreibungen um 127 Mio. €, sodass das städtische Vermögen, insgesamt betrachtet, an Substanz gewonnen hat. Die Haushaltsübertragungen in das Jahr 2017 sind mit einem Gesamtbetrag von ca. 563 Mio. € wieder sehr hoch. Davon sind über 500 Mio. € investive Budgetreste, die vor allem auf das Schulverwaltungsamt, das Jugendamt, das Amt für Liegenschaften und Wohnen sowie das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung entfallen. Die Beschlüsse zu Investitionen und deren Realisierung klaffen somit immer weiter auseinander. Hier sollte verstärkt gegengesteuert werden.

Kurz zu dem Ihnen bekannten Haushaltsausblick. Dieser hat sich gegenüber dem Vorjahresausblick verbessert. Bei Verlauf entsprechend den bisherigen Planungen wird es bis 2022 keine negativen Jahresergebnisse geben. Jedoch werden die Zahlungsüberschüsse der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht ausreichen, um die geplanten Investitionen zu finanzieren, weshalb es in den Jahren 2019 und 2020 zu einer Neuverschuldung von zusammen ca. 100 Mio. € kommen kann.

Nun zu den wesentlichen Einzelbemerkungen des Schlussberichts. Ich habe nur einige wenige herausgezogen, die Sie unter anderem auf den Seiten 11 und 12 in der Übersicht finden. Auf Seite 55, Gewerbesteuer auswärtiger Bauunternehmen: Auswärtige Bauunternehmen, in Stuttgart wird ja gerade sehr viel gebaut, sind gewerbesteuerpflichtig dann, wenn sie im Stadtgebiet feste Baustellen länger als sechs Monate unterhalten, im Rahmen der Zerlegung. Dann müssen sie auch in Stuttgart bezahlen, weil dann eine sogenannte Betriebsstätte hier besteht. Ein besserer Informationsaustausch von den Bauverwaltungsämtern hin zur Stadtkämmerei soll hier zukünftig sicherstellen, dass die Stadt die ihr zustehenden Gewerbesteuererträge auch tatsächlich erhält.

Die Abwicklung von Stiftungen, Fonds und Vermietung und Verpachtung, Seite 58: Wir haben in verschiedenen Bereichen festgestellt, dass Mietanpassungen städtischer Liegenschaften seitens einzelner zuständiger Ämter und Eigenbetriebe nicht zeitnah oder auch nicht in angemessener Höhe vorgenommen wurden. Dies führt für die Stadt zu Einnahmeausfällen.

Dann noch die Kostenerstattung im Frauenhaus, Seite 64: In den Frauenhäusern können bei Bedarf auch Zuflucht suchende Frauen mit Wohnsitz in anderen Kommunen aufgenommen werden. Der Gesetzgeber hat hierfür eine Regelung zur Kostenerstattung getroffen, die diejenigen Kommunen, die sich hier engagieren, vor einseitiger Kostenbelastung schützt, damit sie kommunale Frauenhäuser weiter unterhalten und finanzieren können. Leider erkennen viele Kommunen außerhalb Stuttgarts ihre Kostenerstattungspflicht nur sehr zeitverzögert oder auch gar nicht an. Und sofern die Herkunftskommune in angemessener Zeit auf Zahlungserinnerungen nicht reagiert, müsste Klage erhoben werden. Hier empfehlen wir der Verwaltung, über den Städtetag und den Landkreistag initiativ zu werden. Das Jobcenter unternahm aufgrund unserer Hinweise jetzt Schritte, um die Kostenerstattung zu beschleunigen. Dazu gehört unter anderem die Überarbeitung von Schreiben zur Anmeldung und Bezifferung der Kostenerstattung und die Bearbeitung der Fälle aus einer Hand. Dadurch konnten die Einnahmen 2017 um 115.000 € gesteigert werden.

Dann die Integrierte Leitstelle auf Seite 68: Die Integrierte Leitstelle der Feuerwehr Stuttgart und des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Stuttgart e. V., wurde im April 2006 eingerichtet. Die im Rettungsdienstgesetz vorgeschriebene Trägerschaftsvereinbarung ist nach über zehn Jahren noch immer nicht abgeschlossen. Das heißt, Abrechnungen konnten nur auf der Basis von Abschlagszahlungen vorgenommen werden. Unabhängig davon können 2017 rund 0,7 Mio. € mehr vereinnahmt werden, als veranschlagt sind. Die Höhe der 2018 vorgesehenen Endabrechnung ist noch offen. Die Trägerschaftsvereinbarung sollte schnellstmöglich abgeschlossen werden, damit die Schlussabrechnung der Kosten vorgenommen werden kann.

Zum Abschluss noch aus dem Bereich Technische Prüfung Bauwesen, Seite 76 ff.: Insgesamt haben wir im Baubereich 1.300 Vergabevorgänge, wie z. B. öffentliche und beschränkte Ausschreibungen, Nachträge und Honorarverträge, geprüft. Ferner wurden bei 25 Baumaßnahmen die Bauabrechnungen geprüft. Weiterhin untersuchten wir in Querschnittsprüfungen die Vorgehensweise der Ämter und Eigenbetriebe im Zusammenhang mit der Durchführung der Vorhaben. Daraus ergaben sich Feststellungen von rd. 1,7 Mio. €. Besonders intensiv begleiten wir derzeit das Projekt Neubau Areal Eichstraße. Trotz teilweise unterschiedlicher Ansichten bei der Beauftragung von Nachtragsangeboten können wir feststellen, dass die Baumaßnahme vom Hochbauamt bislang umsichtig und mit der gebotenen Sorgfalt abgewickelt wird. Seit Juni 2016 ist bei uns im Rechnungsprüfungsamt neben der Prüfung der Vergabe im Bauwesen nach VOB auch die Prüfung der Beschaffung von Lieferungen und Dienstleistungen zugeordnet. Damit wird das Fachwissen im Vergaberecht in einer Abteilung gebündelt.

Auf der Grundlage der in Stichproben und in Schwerpunkten vorgenommenen Prüfungen kann ich dem Gemeinderat guten Gewissens empfehlen, den Jahresabschluss 2016 der Landeshauptstadt Stuttgart nach § 95 b Abs. 1 der GemO jetzt festzustellen.

Ich danke allen, die zum Erstellen des Jahresabschlusses beigetragen haben, insbesondere auch der Stadtkämmerei, für die hohe Qualität und Präzision dieses Werkes sowie für die vertrauensvolle und respektvolle Zusammenarbeit. Ich danke auch allen, die am Schlussbericht mitgewirkt haben, insbesondere meinen wertvollen und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rechnungsprüfungsamt, und Ihnen, Herr Oberbürgermeister, und den Damen und Herren des Gemeinderats für die Unterstützung, die das Rechnungsprüfungsamt erfahren hat und auch künftig braucht. Vielen Dank."




OB Kuhn schließt sich dem Dank an. Nachdem sich keine Wortmeldungen ergeben, stellt er fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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