Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 981/2020
Stuttgart,
11/25/2020



Förderprogramm „Stuttgart für alle inklusiv“



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Beirat für Menschen mit Behinderung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.12.2020
14.12.2020
16.12.2020
17.12.2020



Beschlußantrag:

1. Das Förderprogramm „Stuttgart für alle inklusiv“ der Landeshauptstadt Stuttgart zur Reduzierung von Barrieren in öffentlich zugänglichen privaten Einrichtungen und bei Veranstaltungen wird gemäß der Richtlinie in Anlage 1 beschlossen.

2. Die Richtlinie tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt für alle Anträge, die bei der Geschäftsstelle der Beauftragten für die Belange für Menschen mit Behinderung eingehen.

3. Die Richtlinie ist befristet und tritt zum 31.12.2021 außer Kraft. Sie gilt über den 31.12.2021 hinaus weiter, sofern Haushaltsmittel vorhanden sind.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Viele private Einrichtungen, Geschäfte, Lokale und Veranstaltungen in Stuttgart sind nicht barrierefrei. Damit Menschen mit Behinderung, mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können, ihre Freizeit selbstbestimmt gestalten oder Besorgungen tätigen können, benötigt es z.T. nur geringfügige Änderungen oder Anpassungen; z.B. taktile Beschriftungen, Brailleschrift, Induktionsanlagen, Informationen in leichter Sprache, mobile Rampen. Auch Menschen ohne Behinderung können von weniger Barrieren im öffentlichen Raum profitieren.

Die Ergebnisse des Stuttgarter Fokus-Aktionsplan, die Beratungen im Beirat für Menschen mit Behinderung, die Erhebungen zum barrierefreien Online Stadtführer für Alle sowie zahlreiche Anfragen bei der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung zeigen, dass neben den finanziellen Ressourcen auch Wissen darüber fehlt, welche Maßnahmen der Barrierefreiheit dienen und wie sie umgesetzt werden können.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2020/2021 hat der Gemeinderat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters mit dem „Haushaltspaket Inklusion 2.0 in Stuttgart“ (GRDrs 375/2019) ein Förderprogramm „Barrierefreie Einrichtungen und Veranstaltungen“ beschlossen. Mit der Fördersumme von jährlich 250.000,- Euro werden zum einen Mittel für fachliche Expertise und Wissensmanagement sowie finanzielle Zuschüsse für konkrete Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

Finanzielle Auswirkungen


Für das Förderprogramm „Stuttgart für alle inklusiv“ hat der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2020/2021 Finanzmittel in Höhe von 500.000,- Euro für pro Kalenderjahr bereitgestellt.

Die Mittel sind im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilhaushalt 810, Kontengruppe 43100 enthalten.



Beteiligte Stellen

Referat AKR, SOS, SWU und T haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

1

<Anlagen>



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