Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
168
3
Verhandlung
Drucksache:
227/2019
GZ:
JB
Sitzungstermin:
06.06.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
de
Betreff:
Weiterentwicklung der Inobhutnahme (Ziffer 1,2,4)
Verbesserung der Anschlusshilfen nach der Inobhutnahme (Ziffer 3)
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 05.06.2019, öffentlich, Nr. 308
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 16.05.2019, GRDrs 227/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Entwicklung im Bereich der Inobhutnahme für unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen (UMA ION)
1.1 Der Reduzierung der vorhandenen Plätze im Bereich der UMA ION von 40 Plätzen auf 15 Plätze und dem Personalbedarf im Umfang von 16,6 Stellen wird zugestimmt.
Sobald erkennbar wird, dass der Auslastungsgrad der UMA-Inobhutnahmeplätze drei Monate lang unter 85 % liegt, werden die o.g. eingesetzten Personalressourcen entsprechend abgebaut.
Das Personal kann unbefristet beschäftigt werden.
1.2 Steigt der Auslastungsgrad der UMA-Inobhutnahmeplätze über eine Zeitdauer von drei Monaten auf über 115 % an, wird die Verwaltung ermächtigt, zunächst außerhalb des Stellenplans in entsprechendem Umfang Personal zu beschäftigen. Über die Entwicklung ist umgehend im Rahmen einer Vorlage zu berichten. Über formale Stellenschaffungen ist spätestens im Rahmen des darauffolgenden Stellenplanverfahrens zu entscheiden.
1.3 Dem Personalbedarf im Umfang von 5,5 Stellen für das Sachgebiet UMA (bisher Sonderdienststelle 51-FJ-2UMA) wird zugestimmt.
1.4 Dem Personalbedarf im Umfang von 1,25 Stellen für Amtsvormundschaften wird zugestimmt.
1.5 Dem Personalbedarf im Umfang von 0,5 Stellen für den Bereich der Entgeltfinanzierung wird zugestimmt.
1.6 Entsprechend Anlage 3 sind für den v. g. Personalbedarf (Punkt 1.1 bis 1.5)
- an 22,85 Planstellen der KW-Vermerk 01/2020 auf KW-01/2022 zu verlängern
- an 1,0 Stelle Planstelle der KW-Vermerk 01/2020 auf KW-01/2021 zu verlängern.
2. Ausbau und Umstrukturierung der klassischen Stuttgarter Inobhutnahme ohne UMA (Stuttgarter ION)
2.1 Dem Ausbau der Stuttgarter ION von 21 Plätzen auf 29 Plätze und der Schaffung von 23,8807 Stellen für den Personalbedarf wird zugestimmt.
Im Gegenzug dafür kann an 31,2206 Stellen, die nicht mehr für den Bereich der UMA ION benötigt werden, der KW-Vermerk 01/2020 vollzogen werden (siehe Anlage 2).
Über formale Stellenschaffungen (Schaffung gegen Streichung) wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens zum Doppelhaushalt 2020/2021 entschieden.
2.2 Die Verwaltung wird ermächtigt, für Jugendliche mit besonderem/intensivem Betreuungsbedarf, zunächst außerhalb des Stellenplans in entsprechendem Umfang Personal zu beschäftigen. Über die Entwicklung ist umgehend im Rahmen einer Vorlage zu berichten. Über formale Stellenschaffungen ist spätestens im Rahmen des darauffolgenden Stellenplanverfahrens zu entscheiden.
3. Verbesserung der Anschlusshilfen nach der Inobhutnahme
3.1 Dem dauerhaften Personalbedarf im Umfang von 1,5 Stellen für den Bereich des Pflegekinderdienstes wird zugestimmt. Die entsprechenden KW-Vermerke sind zu streichen.
4. Festsetzung eines neuen Entgeltsatzes für die UMA ION und die Stuttgarter ION
4.1 Ab 01.07.2019 wird der Entgeltsatz der UMA ION auf
331,20 €
pro Tag, der Entgeltsatz der Stuttgarter Inobhutnahme auf
483,02 €
festgesetzt. Mit der Neufestsetzung des Entgeltsatzes werden die Bedarfe der Beschlussziffern 1.1 und 2.1 gegenfinanziert.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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