Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
97
7
Verhandlung
Drucksache:
287/2016
GZ:
StU
Sitzungstermin:
12.05.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Satzung über die Veränderungssperre Flurstück 94/10, Seelbergstraße 8 und 14 im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt (Ca 311) gemäß §§ 14 (1) und 16 (1) BauGB
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 10.05.2016, nicht öffentlich, Nr. 243
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 20.04.2016, GRDrs 287/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB wird die Satzung über die Veränderungssperre für das Flurstück 94/10, Seelbergstraße 8 und 14 im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt (Ca 311) beschlossen.
Der Satzungstext ist aus Anlage 1 ersichtlich.
Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 25. Januar 2016.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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