Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
287/2016
GZ:
StU
Sitzungstermin: 12.05.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Satzung über die Veränderungssperre Flurstück 94/10, Seelbergstraße 8 und 14 im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt (Ca 311) gemäß §§ 14 (1) und 16 (1) BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 10.05.2016, nicht öffentlich, Nr. 243

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 20.04.2016, GRDrs 287/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB wird die Satzung über die Veränderungssperre für das Flurstück 94/10, Seelbergstraße 8 und 14 im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt (Ca 311) beschlossen.

Der Satzungstext ist aus Anlage 1 ersichtlich.

Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 25. Januar 2016.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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