Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO-0019
GRDrs 57/2013
Stuttgart,
04/05/2013



Förderung der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am 2. und 3. Oktober 2013 in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bezirksbeirat Mitte
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.04.2013
23.04.2013
24.04.2013
25.04.2013



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Die zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit finden jeweils in dem Bundesland statt, das den Vorsitz im Bundesrat innehat. Baden-Württemberg ist daher nach 1997 am 2. und 3. Oktober 2013 wieder Gastgeber des „Fests zur Deutschen Einheit“. Die Landesregierung lädt dazu nach Stuttgart ein. Neben offiziellen Empfängen und einem Staatsakt (Liederhalle) soll es u.a. in der Innenstadt ein Bürgerfest (voraussichtlich Marktplatz, Kirchstraße, Karlsplatz, Teile der Königstraße) mit einer sog. Ländermeile (voraussichtlich auf der Theodor-Heuss-Straße, Teilen der Rotebühlstraße und der Fritz-Elsas-Straße und einem Teilstück der Eberhardstraße), einem Spiel- und Sportbereich und einem Bereich für Familien mit Kindern (voraussichtlich Oberer Schlossgarten) sowie einer Zentralveranstaltung auf dem Schlossplatz geben. Das Staatsministerium rechnet derzeit mit bis zu 500.000 Besuchern.

Am 3. Oktober 2013 wird der Empfang der Bürgerdelegationen auf dem Marktplatz, bei schlechter Witterung im Rathaus, veranstaltet, zu dem Delegationen aus allen Bundesländern sowie städtische Gäste, wie beispielsweise Mitglieder des Gemeinderats, die Träger der Bürgermedaille und andere eingeladen werden.

Es ist üblich, dass die Gastgeberstädte die Veranstaltung finanziell unterstützen. Vorgesehen ist ein städtischer Beitrag von voraussichtlich 377.000 EUR für Infrastrukturkosten zur Ausrichtung der Feierlichkeiten.

Eine Abfrage bei den betroffenen Ämtern und dem Eigenbetrieb AWS, in welchem Umfang ggf. Kosten (bspw. Kosten der Stadtreinigung, Kosten für die erforderlichen verkehrlichen Maßnahmen) entstehen bzw. entstehen könnten, die nicht unter die Gebührenbefreiung des Landes fallen, ergab, dass ohne detaillierte Planunterlagen etc. aussagekräftige Angaben nur schwer möglich sind. Die als Anlage beigefügte Aufstellung ist insoweit lediglich als Orientierungsrahmen zu verstehen. Dennoch sollte bereits jetzt grundsätzlich entschieden werden, ob und in welcher Höhe dem Land Baden-Württemberg eine finanzielle Unterstützung für die Ausrichtung der Feierlichkeiten gewährt werden kann.

Im Übrigen werden mit dem Land noch die Möglichkeiten einer Präsentation der Landeshauptstadt Stuttgart auf dem Marktplatz erörtert. Hierüber wird zu gegebener Zeit in einer Gemeinderatsvorlage informiert.


Finanzielle Auswirkungen

Übernahme der bei der Stadt anfallenden Infrastrukturkosten bis zur Höhe von voraussichtlich 377.000 EUR. Die interne Leistungsverrechnung mit den Ämtern und Eigenbetrieben sowie die Abrechnung mit dem Land erfolgt durch das Amt für öffentliche Ordnung.


Beteiligte Stellen

Referat WFB, Referat AK, Referat StU, Referat T

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

Übersicht der Kostenschätzung



Feierlichkeiten zum Tag der deutschen Einheit - Kostenschätzung



Stand 26.03.2013

Bei der Stadt anfallende Infrastrukturkosten

(voraussichtlich 377.000 EUR)

Kosten für Beschilderung und Abschrankungen
(Tiefbauamt)
150.000 EUR
Reinigung und Entsorgung
(AWS)
67.000 EUR
Brandsicherheit
(Feuerwehr)
50.000 EUR
Sachverständige, z. B. TÜV
(Baurechtsamt)
5.000 EUR
Pläne
(Stadtmessungsamt)
8.000 EUR
Reparatur und Sanierung von Flächen, z.B. Verkehrsgrün Theodor-Heuss-Straße
(Garten-, Friedhofs- und Forstamt )
97.000 EUR



Anmerkung: Alle Kosten sind Schätzungen.



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Feierlichkeiten - Kostenschätzung.docx