Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 763/2019
Stuttgart,
10/10/2019



Wirtschaftsplan 2020/2021 des Eigenbetriebs Leben & Wohnen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Leben und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
21.10.2019
09.12.2019
20.12.2019



Beschlußantrag:


2020
in Euro
2021
in Euro
1.1.Im Erfolgsplan mit
- Erträgen von
- Aufwendungen von
- einem Jahresfehlbetrag von
56.399.227
56.700.167
300.940
56.183.076
56.822.950
639.874
1.2.Im Vermögensplan mit
Einnahmen und Ausgaben von je
4.344.000
4.237.000
1.3.Mit dem Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen von
500.000
400.000
1.4.Mit dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen von
0
12.700.000
2.Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf
4.000.000
4.000.000
3.Der Finanzplanung 2020 bis 2024 wird zugestimmt.
4.Der Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan 2020/2021 wird zugestimmt. Der ELW wird ermächtigt, bei Bedarf um insgesamt bis zu 10 % der Stellen abzuweichen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Wirtschaftsplan 2020/2021 des Eigenbetriebs Leben und Wohnen (ELW) (Anlage A, Blatt 1) wurde entwickelt aus dem Rechnungsergebnis 2018 und der aktuellen Hoch­rechnung 2019, den erwarteten Entwicklungen 2020 und 2021 sowie den Vorgaben aus dem Haushaltssicherungskonzept 2009 (GRDrs. 849/2009).

Der Jahresfehlbetrag des ELW im Wirtschaftsjahr 2018 betrug -49 TEUR. Die vorliegende Fassung des Doppelwirtschaftsplanes sieht im Jahr 2020 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -301 TEUR, im Jahr 2021 einen Jahresfehlbetrag von -640 TEUR vor.

Im laufenden Wirtschaftsjahr 2019 würde nach der aktuellen Hochrechnung (Buchungsstand: 23.08.2019) das Ergebnis um rund +525 TEUR von dem geplanten Jahresfehlbetrag von 1.252 TEUR abweichen.

Die voraussichtlichen Jahresergebnisse im Planungszeitraum 2020 / 2021 sind durch folgende Sonderfaktoren belastet:

· Die Aufwendungen für Instandhaltung, Anpassungen an die Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) und Ersatzbeschaffungen

· Planungskosten für anstehende Bauprojekte

· Europaweite Ausschreibung de Dienstleistung Unterhaltsreinigung

· IT- Performance und Umstellung des gesamten ELW auf das Betriebssystem Windows 10

· Generalistische Pflegeausbildung

Im Planungszeitraum kann der ELW mit +1.621 TEUR im Jahr 2020 und mit +1.259 TEUR im Jahr 2021 einen positiven Cashflow erwirtschaften, so dass die Stadt auch zukünftig keinen Verlustausgleich an den ELW leisten muss.

In der Erfolgsplanung der Jahre 2020 und 2021 sind folgende Faktoren berücksichtigt:

· Die Auslastung in den vollstationären Angeboten wird mit 97,5%, die Tagespflegen im Generationenzentrum Sonnenberg (SON) und im Haus Rohrer Höhe (HRH) mit 80% angenommen.

· Die solitäre Kurzzeitpflege im Zamenhof (ZAM) und im Generationenzentrum Sonnenberg (SON) ist mit 70% kalkuliert.

· Für den Ambulanten Dienst wurde das Ergebnis 2018 fortgeschrieben.

· In der Wohnungslosenhilfe (Dauerwohnbereich) ist analog zu den stationären Einrichtungen eine Auslastung von 97,5% geplant.


· Die Pflegesätze für alle stationären Altenhilfeeinrichtungen, inklusive der Jungen Pflege, der beschützten Wohngruppe und der Kurzzeitpflegen wurden mit den Kostenträgern bis zum 28.02.2019 verhandelt. Die Planung basiert auf einer Steigerungsannahme von 2% in 2020 und 0% in 2021, die Sachleistung wurde fortgeschrieben.

· Ausgehend von den Vollkräften und den Personalkosten je Einrichtung und je Beschäftigten­gruppe werden die Kosten je Vollkraft (VK-Kosten) ermittelt. Die auf Basis 2018 ermittelten, einrichtungsbezogenen Kosten werden im jeweiligen Geschäftsfeld zugrunde gelegt. Anhand der vorgegebenen pflegegradabhängigen Personalschlüssel errechnen sich die VK-Budgets in den Häusern.

· Die Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen werden 2020 mit -1.553 TEUR und 2021 mit -1.483 TEUR budgetiert. Sie orientieren sich an den tatsächlichen Werten aus 2018.

Alle Entwicklungen und wesentlichen Kennzahlen des ELW und seiner Einrichtungen sowie die Erfolgspläne, Vermögenspläne, Finanzplan, die Stellenübersicht, die Verpflichtungsermächtigungen und der Schuldenstand sind dem Wirtschaftsplan 2020/2021 (Anlagen) zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Die Vorlage wurde von Referat WFB mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin

Anlagen

Wirtschaftsplan 2020/2021 mit Anlagen A bis F




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