Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
586/2018
GZ:
StU
Sitzungstermin: 19.07.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: BPlan mit Satzung ü. örtl. Bauvorschriften Bioabfallvergärungsanlage Hummelsbrunnen im Stadtbez. Zuffenhausen (Zu 253) mit den Teilgeltungsber. 1 + 2
- Satzungsbeschl. gem. § 10 BauGB und § 74 LBO mit
Anregungen i. S. v. § 3 (2) BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 17.07.2018, nicht öffentlich, Nr. 341
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 22.06.2018, GRDrs 586/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Bioabfallvergärungsanlage Hummelsbrunnen im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 253) mit den Teilgeltungsbereichen 1 + 2 wird in der Fassung vom 11.09.2017 nach § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 11.09.2017/28.03.2018.

Der Geltungsbereich des Teilgeltungsbereiches 1 ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung mit Umweltbericht dargestellt. Der weitere Teilgeltungsbereich 2 auf der Gemarkung Weilimdorf ist in der Anlage 10 dargestellt.
Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ging eine Stellungnahme ein. Es wird festgestellt, dass die Anregungen nicht berücksichtigt werden können.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache bei 4 Enthaltungen einstimmig wie beantragt.
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