Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5603-01.00
GRDrs 1508/2019
Stuttgart,
12/18/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 3. Lesung des Gemeinderats zur öffentlichen Behandlung am 20.12.2019



Sportförderung; Ausgleich der 7%igen Kürzung aus dem Haushaltssicherungskonzept 2009

Beantwortung / Stellungnahme

Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzept 2009 wurde das Budget im Sportförderbereich um 7 Prozent gekürzt. Dies entsprach einem Gesamtbetrag von 376.400 EUR. Bis zum Jahr 2016 wurden bei der Berechnung der Zuschüsse an die Sportvereine von der eigentlichen Fördersumme nach Sportförderrichtlinien 7 Prozent abgezogen. Mit GRDrs 262/2016 wurde das Haushaltssicherungskonzept schließlich betragsmäßig in die Sportförderrichtlinien übernommen.

Nach dem Ergebnis aus der Ersten Lesung zum Doppelhaushalt 2020/2021 verbleibt unter Berücksichtigung der Erhöhung der Übungsleiterpauschale und des sogenannten Kindergeldes eine Kürzung aus dem Haushaltssicherungskonzept 2009 in Höhe von 286.800 EUR. Diese Budgetkürzung hat nach wie vor Bestand und wirkt sich im Sportförderbereich aus.

Unabhängig davon hat sich die Sportförderung in den letzten zehn Jahren inhaltlich und finanziell weiterentwickelt. So wurden neue Programme entwickelt, etabliert und vom Gemeinderat mit entsprechenden Sachmitteln ausgestattet wie beispielsweise kitafit (137.500 EUR/Jahr), schwimmfit (193.500 EUR/Jahr) oder der minisport-Gutschein (550.000 EUR/Jahr). Zum Doppelhaushalt 2014/2015 wurde außerdem das Budget für die Förderung der Betriebskosten vereinseigener Sportanlagen um 150.000 EUR/Jahr erhöht. Darüber hinaus verändert sich das Volumen der Sportförderung regelmäßig durch einmalige Zuschüsse für Sportveranstaltungen (z. B. Turn-WM 2019: 3,0 Mio. EUR, Deutschland.Deine Tour 2018: 300.000 EUR).


Vorliegende Anträge/Anfragen

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1259/2019 Freie Wähler




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister




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