Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
251
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VerhandlungDrucksache:
678/2014
GZ:
T
Sitzungstermin: 18.12.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Gehwegreinigungsgebührenvorlage für das Jahr 2015;
Satzung z. Änd. d. Satzung über d. öffentl. Gehweg-
reinigung in Stuttgart (ÖGS) u. Satzung z. Änd. d. Satzung ü. d. Erhebung v. Hausgebühren in Stuttgart (HGS)

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 02.12.2014, öffentlich, Nr. 516
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 03.12.2014, öffentlich, Nr. 20
Gemeinderat vom 04.12.2014, öffentlich, Nr. 226

jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 16.12.2014, öffentlich, Nr. 557
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 17.12.2014, öffentlich, Nr. 21

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 10.12.2014, GRDrs 678/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Den folgenden Gebühren jeweils zum 1. Januar 2015 wird zugestimmt (Anhang 1 zur Anlage 1):

Die Gehwegreinigungsgebühr für die Reinigungszone I (Königstraße mit angrenzenden Seitenstraßen) wird von 68,95 € pro lfd. Meter in 2014 auf 79,65 € pro lfd. Meter in 2015 erhöht.

Die Gehwegreinigungsgebühr für die Reinigungszone II (Arnulf-Klett- und Rotebühl-Passage) bleibt in 2015 mit 140,00 € pro lfd. Meter gegenüber 2014 unverändert. Die für 2015 festgelegten Reinigungsgebühren der Reinigungszone II liegen unter den kalkulierten Gebühren in Höhe von 151,55 €. Die Unterdeckung in Höhe von rd. 8.500 € geht zu Lasten des AWS.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe zu gründen, um in enger Abstimmung mit dem Bezirksbeirat Mitte und betroffenen Interessengruppen eine gemeinsame Lösung hinsichtlich einer möglichen Erweiterung der Reinigungszone I für 2016 zu erarbeiten.

3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung (ÖGS) in Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung -HGS-) in Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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