Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
150/2018
GZ:
JB
Sitzungstermin: 28.06.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: Neufassung der Satzung der Landeshauptstadt
Stuttgart über die Benutzung von städtischen
Tageseinrichtungen für Kinder - Neue Gebühren
für Inhaber der Familiencard ab 01.08.2018

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 11.06.2018, nicht öffentlich, Nr. 74
Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 25.06.2018, nicht öffentlich, Nr. 77
Verwaltungsausschuss vom 27.06.2018, nicht öffentlich, Nr. 263

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 28.05.2018, GRDrs 150/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Anhörung der Gesamtelternbeiräte zur Ermäßigung der monatlichen Gebühren für 3- bis 6-jährige Kinder von Familien mit Familiencard wird Kenntnis genommen. Die Ergebnisse der Anhörung sind in Anlage 6 beigefügt.

2. Die Satzung über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird in der als Anlage 2 (Satzungstext) und als Anlage 3 (Gebührenverzeichnis) beigefügten Fassung beschlossen.

3. Mit Wirkung vom 01.08.2018 werden die monatlichen Gebühren für 3- bis 6-jähri-ge Kinder von Familien mit Familiencard für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen in Stuttgart um pauschal 50 Euro pro Monat ermäßigt, Familien mit drei und mehr Kindern mit Familiencard werden von den Gebühren für die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder vollständig befreit.


StRin Ripsam (CDU) hebt hervor, dass es sich hier um eine der großen familienpolitischen Leistungen in Stuttgart handle. Mit der Erhöhung der Einkommensgrenzen in den letzten Haushaltsplanberatungen von 60.000 auf 70.000 € kämen 8.000 Familien mehr in den Genuss der FamilienCard. Infolge eines gemeinsamen Antrags der CDU mit Bündnis 90/DIE GRÜNEN würden die Familien mit FamilienCard bei den Kita-Gebühren nun um 50 €/Kind/Monat entlastet. Insgesamt würden so 2,3 Mio. € an die Familien ausgeschüttet.

Auch seine Fraktion stimme der Satzungsänderung sehr gerne zu, so StR Lazaridis (90/GRÜNE). Die Gebührenermäßigung in der Kita um 50 € und die Beitragsfreiheit ab drei Kindern für Inhaber der FamilienCard sei ein absoluter sozialpolitischer Meilenstein. Damit entlaste man Eltern, die nicht im Genuss einer Bonuscard seien. Gerade für Schwellenhaushalte, deren Einkommen knapp über der Grenze für eine Bonuscard liege, gingen die Gebühren an die Schmerzgrenze ihrer finanziellen Möglichkeiten. Mit der neuen Satzung schaffe man auch endlich den Einstieg in eine echte soziale Staffelung der Gebühren. Gebührenfreiheit in Kitas schaffe nicht automatisch Bildungsgerechtigkeit. In gebührenfreien Kitas sei in der Regel der Personalschlüssel sehr schlecht. Hier gelte es anzusetzen, um mehr Personal in die Kitas zu bringen. Eine Möglichkeit sehe er z. B. darin, die Anrechnung der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) auf den Fachkräfteschlüssel vorübergehend auszusetzen.

StR Körner (SPD) erinnert daran, dass zu Beginn der Haushaltsplanberatungen nur die Fraktionen von SÖS-LINKE-PluS, Freien Wählern und der SPD für eine finanzielle Entlastung von Familien mit kleinen Kindern plädiert hätten, und sich CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN erst später angeschlossen hätten. Die nun vorgelegte Satzungsänderung bedeute für Familien mit einer FamilienCard jährlich 600 € mehr im Geldbeutel, was angesichts des teuren Lebens in Stuttgart richtig und wichtig sei. Der nächste Schritt sollte nun die Gebührenfreiheit für diese Familien sein. Die Stadt könne sich diese finanzielle Entlastung der Familien leisten, und sie sei wesentlich sinnvoller als eine Senkung der Grundsteuer für ein Jahr. Seine Fraktion wünsche sich, dass die Stadt in einem nächsten Schritt zum einen die komplette Beitragsfreiheit für FamilienCard-Inhaber aus dem Kita-Stärkungsgesetz, mit dem der Bund in der laufenden Legislaturperiode 3,5 Mrd. € zur Verfügung stelle, finanziere und zum anderen die Qualität in den Kitas verbessere.

Die Qualitätsentwicklung in den Kitas beurteilt StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) als gut. Da Bildung - und damit auch die Kitas - zur Daseinsvorsorge gehörten, müssten die Menschen, die dort arbeiteten, bestmöglich bezahlt werden. Und Kitas müssten für die Nutzerinnen und Nutzer kostenfrei sein. Gebühren seien kein Garant für Bildungsgerechtigkeit. Mit der Satzungsänderung mache man immerhin den ersten Schritt in die richtige Richtung.

StRin von Stein (FW) verweist auf den Haushaltsantrag ihrer Fraktion. Die Gebührensenkung, in deren Genuss mehrere tausend Familien kämen, sei ein konkreter Beitrag zu dem Ziel, dass Stuttgart familienfreundlicher werden solle.

Familienpolitisch sei die sozial gerechtere Gebührenordnung der richtige Weg, erklärt StR Dr. Oechsner (FDP). Optimal wäre irgendwann eine komplette Finanzierung über das Steuersystem. Doch zunächst brauche man qualifiziertes Personal.

Auch StR Dr. Schertlen (STd) begrüßt die Satzungsänderung explizit.

StR Brett (AfD) sieht die Satzung ebenfalls als guten Schritt zur Entlastung von Familien mit mittlerem Einkommen. Eine steuerfinanzierte Beitragsfreiheit für alle halte er dagegen nicht für sinnvoll.


OB Kuhn stellt abschließend fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.

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