Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
248
8
Verhandlung
Drucksache:
857/2017
GZ:
StU
Sitzungstermin:
30.11.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
BPlan mit Satzung ü. örtl. Bauvorschriften Herdweg/
Lenzhalde (Eberhard-Ludwigs-Gymnasium), S-Nord (Stgt 279)
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB u. § 74 LBO
mit Anregungen gem. § 3 (2) BauGB
- BPlan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 28.11.2017, nicht öffentlich, Nr. 579
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 13.11.2017, GRDrs 857/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1.) Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Herdweg/Lenzhalde (Eberhard-Ludwigs-Gymnasium) im Stadtbezirk Stuttgart-Nord (Stgt 279) wird in der Fassung vom 15.12.2016 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 15.12.2016 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 25.07.2017.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf vorgetragenen Anregungen konnten nicht berücksichtigt werden.
Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.
2.) Zur Sicherstellung erforderlicher klimarelevanter Minderungs- und Ausgleichmaßnahmen werden die Dachflächen der bestehenden Schulgebäude begrünt und die bestehenden Außenanlagen entsprechend der Maßgaben des Freiflächengestaltungsplans vom 12.04.2016 umgestaltet.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
zum Seitenanfang