Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 03.06.2015, GRDrs 466/2015, mit folgendem Beschlussantrag: 1. Dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. wird eine Zu- sage erteilt, den 81. Deutschen Fürsorgetag in der Landeshauptstadt Stuttgart auszurichten. 2. Für die Ausrichtung des 81. Deutschen Fürsorgetags in der Landeshauptstadt Stuttgart entstehen Aufwendungen in Höhe von 150.000 – 180.000 EUR im Haushalt 2018, die im Teilhaushalt des Sozialamtes (THH 500) finanziert wer- den. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bei der Aufstellung des Doppel- haushaltes 2018/2019 zusätzlich im Ergebnishaushalt einzuplanen.
OB Kuhn stellt fest:
Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang