Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
608/2014
GZ:
StU
Sitzungstermin: 16.10.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Richtlinie für das kommunale Grünprogramm der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung der Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 07.10.2014, öffentlich, Nr. 421

Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Änderung (Seite 5 der Vorlage, Ziffer 2.2, letzter Spiegelstrich wird wie folgt geändert:
"
Neuanlage von Fahrwegen und Parkplätzen für Kraftfahr- zeuge")

Verwaltungsausschuss vom 15.10.2014, öffentlich, Nr. 299

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 18.09.2014, GRDrs 18.09.2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert im Rahmen der zur Verfügung stehen- den Haushaltsmittel private Maßnahmen zur Hof-, Dach- und Fassadenbegrü- nung. Die Förderung ist im gesamten Stadtgebiet ab einem Verdichtungsgrad von 51 % und mehr möglich. Bei geplanten Vorhaben in förmlich ausgewie- senen Stadterneuerungsgebieten erfolgt eine Einzelfallprüfung.

2. Für die Förderung gelten die beiliegenden Richtlinien gemäß Anlage 1. Sie treten mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft. 3. Der Aufwand für das kommunale Grünprogramm wird zusammen mit dem Aufwand für die Förderung von urbanen Gärten (GRDrs 609/2014) im Teilergebnishaushalt THH610 - Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Kostengruppe 4318 -Zuschüsse an übrigen Bereich- wie folgt gedeckt:

2014 200.000 €
2015 200.000 €


StR Prof. Dr. Maier (AfD) signalisiert Ablehnung der Vorlage. Er sieht darin in erster
Linie vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem noch nicht beschlossenen Landes- gesetz, das die Begrünung fast aller Gebäude vorsehe. Dafür seien aber die eingesetzten Mittel zu gering. Bei einer Deckelung von 10.000 € pro Einzelmaß- nahme könne man im Jahr nur 20 Hinterhöfe begrünen. Dies werde keine sichtbare Wirkung haben.


Dagegen lobt StR Dr. Schertlen (STd) das in seinen Augen hervorragende Pro- gramm. Er ermuntert die Stadtverwaltung, insbesondere Besitzer von Gewerbege- bäuden in der Innenstadt anzuregen, Flachdächer zu begrünen, da dies auch der Luftreinhaltung diene.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich wie beantragt.

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6_Richtlinie_kommunales_Grünprogramm.pdf