Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Änderung (Seite 5 der Vorlage, Ziffer 2.2, letzter Spiegelstrich wird wie folgt geändert: "Neuanlage von Fahrwegen und Parkplätzen für Kraftfahr- zeuge") Verwaltungsausschuss vom 15.10.2014, öffentlich, Nr. 299
Ergebnis: einmütige Zustimmung Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 18.09.2014, GRDrs 18.09.2014, mit folgendem Beschlussantrag: 1. Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert im Rahmen der zur Verfügung stehen- den Haushaltsmittel private Maßnahmen zur Hof-, Dach- und Fassadenbegrü- nung. Die Förderung ist im gesamten Stadtgebiet ab einem Verdichtungsgrad von 51 % und mehr möglich. Bei geplanten Vorhaben in förmlich ausgewie- senen Stadterneuerungsgebieten erfolgt eine Einzelfallprüfung.
2014 200.000 € 2015 200.000 € StR Prof. Dr. Maier (AfD) signalisiert Ablehnung der Vorlage. Er sieht darin in erster Linie vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem noch nicht beschlossenen Landes- gesetz, das die Begrünung fast aller Gebäude vorsehe. Dafür seien aber die eingesetzten Mittel zu gering. Bei einer Deckelung von 10.000 € pro Einzelmaß- nahme könne man im Jahr nur 20 Hinterhöfe begrünen. Dies werde keine sichtbare Wirkung haben. Dagegen lobt StR Dr. Schertlen (STd) das in seinen Augen hervorragende Pro- gramm. Er ermuntert die Stadtverwaltung, insbesondere Besitzer von Gewerbege- bäuden in der Innenstadt anzuregen, Flachdächer zu begrünen, da dies auch der Luftreinhaltung diene. OB Kuhn stellt fest: Der Gemeinderat beschließt bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich wie beantragt. zum Seitenanfang