Verfahren
Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung zur Schaffung von Wohnraum und kann somit als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden. Die hierfür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen sind gegeben. Von einer formellen Umweltprüfung und einem formellen Umweltbericht wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Das Verfahren erfolgt aufgrund der neuen zulässigen Wohnnutzung nach den Grundsätzen des Stuttgarter Innenentwicklungsmodells (SIM). Ein städtebaulicher Vertrag wurde abgeschlossen (siehe Anlage 9).
Aufstellungsbeschluss/Auslegungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der Planungsvorteil beträgt rd. 6,7 Mio. EUR. Bei der Ermittlung des Planungsvorteils handelt es sich um eine überschlägige und pauschale Bewertung der gesamten Fläche aufgrund des vorliegenden Bebauungsplans.
Eventuell auf dem Grundstück vorhandene Altlasten bleiben unberücksichtigt.
Die Kosten, die sich aus der Planung ergeben, werden von den Planungsbegünstigten entsprechend den Regelungen im städtebaulichen Vertrag (SIM) übernommen. Für die Herstellung der Hofener Straße und der erstmaligen Herstellung der Straße Zuckerleweg findet ein Mittelrückfluss über Erschließungsbeiträge statt. Die Höhe des Mittelrückflusses kann derzeit noch nicht angegeben werden. Die Kanalbeiträge wurden bereits erhoben und bezahlt, hierüber findet kein Mittelrückfluss statt. Beteiligte Stellen Keine Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Peter Pätzold Bürgermeister Anlagen 1. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom 25. März 2020/15. Dezember 2020/ 25. August 2021 2. Entwurf Bebauungsplan vom 25. August 2021 (Verkleinerung) 3. Textteil zum Bebauungsplan 4. Zusammenstellung der Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB 5. Zusammenstellung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs.1 BauGB 6. Zusammenstellung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Beteili- gung gem. § 4 Abs. 2 BauGB 7. Zusammenstellung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur erneu- ten Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB 8. Zusammenstellung der Anregungen der Bürgerinnen und Bürgern zur Öffentlich- keitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB 9. Städtebaulicher Vertrag ……………………………………………………………………………………………………. SW Schützenswerte Daten <Anlagen> zum Seitenanfang