Beteiligte Stellen AKR und WFB Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Dirk Thürnau Dr. Thomas Heß Bürgermeister Geschäftsführer Anlagen Anlage 1 zur GRDrs 961/2019: Ausführliche Begründung Anhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 961/2019: Nachkalkulation 2018 mit Vergleich Vorkalkulationen 2019 und 2020 so wie dem Wirtschaftsplan 2020 - Abfallentsorgung- Anhang 2 zur Anlage 1 der GRDrs 961/2019: Leistungsbezogene Gebührenbedarfsrechnung 2020 - Abfallentsorgung- Anhang 3 zur Anlage 1 der GRDrs 961/2019: Leistungsbezogene Entgelt- und Gebührenbedarfsberechnung 2020 - mineralische Deponie- Anhang 4 zur Anlage 1 der GRDrs 961/2019: Übersicht über die Gebühren und Entgelte - Abfallentsorgung und mineralische Deponie Anlage 2 zur GRDrs 961/2019: Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung für die Landeshauptstadt Stuttgart - AfS - ) Anlage 3 zur GRDrs 961/2019: Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshaupststadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung - HGS -) Anlage 4 zur GRDrs 961/2019: Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshaupstadt Stuttgart über die Vermeidung und Entsorgung von mineralischen Abfällen aus dem Stadtgebiet von Stuttgart Ausführliche Begründung: I. Nachkalkulation Abfallentsorgung 2018 / handelsrechtliches Ergebnis 2018 Der sich für die Abfallentsorgung aus der Nachkalkulation 2018 ergebende Überschuss beim Kostenträger Restabfall in Höhe von 3.024.686,46 € ist lt. KAG innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss 2018 wurde dieser Überschuss unter den „Sonstigen Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. Diesem kostenrechnerischen Überschuss steht ein handelsrechtlicher Überschuss in 2018 für die Abfallwirtschaft in Höhe von 175.854,85 € gegenüber. Die Abweichung zwischen handelsrechtlichem und kostenrechnerischem Ergebnis beruht auf der Tatsache, dass einerseits das KAG und andererseits das HGB den Einbezug bestimmter Kosten bzw. Erträge innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs verbieten. II. Gebührenvorkalkulation Abfallentsorgung 2020 Grundlage für die Gebührenvorkalkulation 2020 sind grundsätzlich die Ansätze des Wirtschaftsplans 2020 sowie die aktuellsten Erkenntnisse zu den Kosten und Erlösen soweit diese gebührenfähig sind. In Summe sind die Gesamtkosten beim Restabfall in der Kalkulation 2020 gegenüber der Kalkulation 2019 nahezu unverändert. Lt. Kalkulation 2020 betragen die Gesamtkosten beim Restabfall rd. 44,4 Mio. € (Kalkulation 2019: rd. 44,5 Mio. €). Gestiegen ist die Quersubventionierung des Bioabfalls (+rd. 283 T€) und der Altpapiersammlung (+ rd. 334 T€) Wesentlicher Grund für die Gebührenerhöhungen sind die geringeren Einrechnungen von Überschüssen aus Vorjahren. In der Kalkulation 2020 wurden 3,9 Mio. € Überschüsse aus Vorjahren berücksichtigt (Kalkulation 2019 rd. 5,6 Mio. €). Wesentliche Abweichungen zum Wirtschaftsplan 2020 sowie zur Kalkulation 2019 sind bei den Erläuterungen zu den einzelnen Kosten- und Erlösblöcken unter III. aufgeführt. In Einzelfällen wird in der Kalkulation 2020 begründbar von den Daten des Wirtschaftsplans 2020 abgewichen. Im Anhang 1 zur Anlage 1 sind die Werte der Gebührenkalkulation 2020 und 2019 sowie die Werte der Gebührennachkalkulation 2018 und des Wirtschaftsplans 2020 dargestellt. III. Einführung Vollservice beim Bioabfall zum 01.01.2019 Die Einführung des Vollservice beim Bioabfall ist abgeschlossen. Die Gesamtkosten des Bioabfalls betragen lt. Kalkulation 2020 rd. 14,8 Mio. € (Kalkulation 2019: rd. 14,5 Mio. €) und steigen damit um rd. 300 T€ an. Unter Berücksichtigung einer Quersubventionierung durch den Restabfall in Höhe von rd. 10,0 Mio. €, die das Kommunalabgabengesetz BW zulässt, bleiben die Bioabfallgebühren konstant. IV. Erläuterungen zu den Kosten- und Erlösblöcken des Anhangs 1 zur Anlage 1: Die Kosten- und Erlösblöcke entsprechen der nach der Eigenbetriebsverordnung vorgegebenen Systematik und damit der Erfolgsübersicht des Wirtschaftsplans. Darüber hinaus sind wichtige Einzelpositionen zusätzlich dargestellt. 1. Materialaufwand 1a. Materialaufwand (Bezug von EnBW) Größter Kostenblock beim Materialaufwand ist die Position „Bezug von EnBW“, bei der die Zahlungen an die Energie Baden-Württemberg Kraftwerksgesellschaft für die Verbrennung von Abfällen in der Abfallverbrennungsanlage Münster mit 38,9 Mio. € ausgewiesen werden. In dieser Position sind die gebührenrechtlichen Auflösungsbeträge der Verbrennungskostenvorauszahlung an die EnBW mit rd. 4,7 Mio. € enthalten. Durch eine im Vertrag festgelegte Preisgleitklausel steigt der Preis pro Tonne kontinuierlich. Lt. Schreiben der EnBW vom 29.07.2019 beträgt der Preis pro Tonne für 2020 146,36 €/to incl. USt (2019: 145,19 €/to) Abweichung Kalkulation vom Plan 2020: Die Abweichung in Höhe von rd. 161 T€ setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Zum einen ist der Ansatz der Auflösung des Abgrenzungspostens im Handelsrecht in 2020 niedriger als der Ansatz in der Kalkulation und zum anderen gab es, aufgrund neuerer Erkenntnisse, in der Kalkulation 2020, gegenüber dem Wirtschaftsplan 2020 Mengenabweichungen. 1b. Materialaufwand (Umlage Zweckverband RMHKW Böblingen) Beim Zweckverband Restmüllheizkraftwerk (RMHKW) Böblingen, in dem die Landeshauptstadt Stuttgart Mitglied ist, fallen rd. 3,2 Mio. € Verbrennungskosten an. Das Verbrennungskontingent im Restmüllheizkraftwerk Böblingen wird schrittweise von 25.100 to in 2019 auf 15.100 to ab 06/2020 reduziert. Keine Abweichung zwischen Kalkulation und Plan 2020. 1c. Materialaufwand (Reststoffverwertung) Diese Kosten mit rd. 3,1 Mio. € beinhalten die Entsorgungsleistungen im Rahmen der Reststoffverwertung für Bioabfall und Problemstoffen, sowie die Kosten des Papierumschlages. Die Kosten der Bioabfallverwertung sind darin mit rd. 2,7 Mio. € enthalten. Abweichung Kalkulation vom Plan 2020: Der Kalkulationsansatz liegt um rd. 49 T€ unter dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2020. Dies liegt an der etwas geringeren zugrunde gelegten Menge in der Kalkulation 2020 beim Bioabfall. 1d. Materialaufwand (Bezug von sonstigen Fremden) In diesem Kostenblock mit rd. 4,8 Mio. € sind vor allem Instandhaltungskosten, Erlösabtretungen aufgrund der Vereinbarungen mit den DSD-Teilnehmern, Kosten der Müllgefäßbehälter, Kosten für die Altdeponien, Energiekosten sowie Kosten für Dienst- und Schutzkleidung enthalten. Die Kosten sind gegenüber der Kalkulation 2019 gestiegen, da die 1,1 m³-Behälter nicht mehr aktiviert werden, sondern direkt in die Kosten eingehen. Abweichung Kalkulation zum Plan 2020: Der Kalkulationsansatz ist um rd. 18 T€ niedriger als im Wirtschaftsplan 2020, da Instandhaltungskosten für Mietwohnungen nicht in der Kalkulation berücksichtigt werden dürfen. 2. Bezug von Betriebsbereichen (Fahrleistungen) Hier sind die Leistungen des Betriebsbereichs Fahrbetrieb mit 6,4 Mio. € ausgewiesen. Keine Abweichung zwischen Kalkulation und Plan 2020. 3. und 4. Bezug von Betriebsbereichen (Werkstattleistungen und Sonstiges) Hier sind die Leistungen des Betriebsbereichs Werkstatt und sonstige innerbetriebliche Verrechnungen an die Abfallentsorgung von insgesamt rd. 2,5 Mio. € ausgewiesen. Abweichung Kalkulation zum Plan 2020: Der Kalkulationsansatz ist um rd. 62 T€ höher als der Ansatz im Wirtschaftsplan 2020. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass für Großanfallstellen mehr Fahrzeit pro Fuhre benötigt wird. 5. Personalaufwand Die gesamten Personalkosten der Kalkulation 2020 betragen incl. Personalnebenkosten rd. 24,5 Mio. €. Die Personalkosten beinhalten gegenüber der Kalkulation 2019 zusätzliche Mitarbeiter. Abweichung Kalkulation zum Plan 2020: Der Kalkulationsansatz ist um rd. 31 T€ niedriger als im Wirtschaftsplan 2020. Im Wirtschaftsplan wurde nachträglich noch eine 0,5 Stelle berücksichtigt. 6. Abschreibungen Die Abschreibungen sind für 2020 in der Kalkulation mit rd. 0,8 Mio. € vorgesehen. Die zugrunde gelegten Abschreibungssätze sind den amtlichen AfA-Tabellen entnommen. Keine Abweichung zwischen Kalkulation und Plan 2020. 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In der Kalkulation 2020 sind Zinsen in Höhe von 1,6 Mio. € vorgesehen. Die Zinsen für das im Zusammenhang mit dem Entsorgungsvertrag mit der EnBW aufgenommene Darlehen als Vorauszahlung auf die von der EnBW verrechneten Verbrennungskosten sind in dieser Position mit 1,0 Mio. € enthalten. Die kalkulatorischen Zinsen belaufen sich auf rd. 0,6 Mio. €. Abweichung Kalkulation zum Plan 2020: In der Kalkulation werden „kalkulatorische Zinsen“ berücksichtigt, im nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellten Wirtschaftsplan nicht. Eine weitere Abweichung ergibt sich aus der Berücksichtigung der Auf- und Abzinsung von Rückstellungen gemäß Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG). Diese Auf-und Abzinsung ist im Plan (Handelsrecht) berücksichtigt, in der Kalkulation nicht. 8. Steuern Für diesen Bereich fallen nur sehr geringe Steuern an. Abweichung Kalkulation zum Plan 2020: Grundsteuer auf Mietwohnungen werden im Wirtschaftsplan berücksichtigt, in der Kalkulation nicht. 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen für das Jahr 2020 rd. 6,3 Mio. €. Hier sind die Kosten für die Service- und Steuerungsleistungen der städtischen Ämter, die Kompostierungskosten, Versicherungen, Fernsprechkosten, Fortbildungskosten, die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit, die Kosten des Wartungsvertrags für die öffentlichen Toilettenanlagen, etc. enthalten. Die Verrechnungskosten mit den städtischen Ämtern betragen rd. 2,8 Mio. €. Abweichung Kalkulation zum Plan 2019: Der Kalkulationsansatz ist um rd. 103 T€ niedriger als im Wirtschaftsplan 2020 da Kosten für Mietwohnungen nicht in der Kalkulation berücksichtigt werden dürfen. 10. Erlöse aus Kooperationen (Landkreise)