Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
276
17
Verhandlung
Drucksache:
971/2016
GZ:
AKR 0504-04
Sitzungstermin:
22.12.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
fr
Betreff:
Eingruppierung von Fachkräften im Gruppendienst in den städtischen Kindertageseinrichtungen - Ergebnisse und Umsetzung der Schlichtung
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 21.12.2016, öffentlich, Nr. 550
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 15.12.2016, GRDrs 971/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Empfehlung der Schlichtungsstelle im Beschluss vom 07.09.2016 zum Schlichtungsstellenverfahren Nr. 6, die Gruppenleitungen in Einrichtungen mit ver-änderten Öffnungszeiten (6-stündige Betreuung) anstelle von Entgeltgruppe S 8a in Entgeltgruppe S 8b einzugruppieren, wird gefolgt.
2. Der Empfehlung der Schlichtungsstelle im Beschluss vom 07.09.2016 zu den Schlichtungsstellenverfahren Nrn. 3, 4 und 5, die Zweitfachkräfte in den Einrichtungen der Kinder- und Familienzentren anstelle von Entgeltgruppe S 8a in Entgeltgruppe S 8b einzugruppieren, wird nicht gefolgt.
3. Der Empfehlung der Schlichtungsstelle im Beschluss vom 07.09.2016 zum Schlichtungsstellenverfahren Nr. 8, zu überprüfen, inwieweit die Tätigkeiten der Zusatzfachkräfte in den Altersgruppen 0 - 6 einer Tätigkeit von Erzieherinnen bzw. Erziehern in Entgeltgruppe S 8a entsprechen, wird gefolgt.
4. Die für den städtischen Träger zur Umsetzung der Empfehlung gemäß Beschlussantrag Ziffer 1 zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 211.000 EUR werden im Haushaltsjahr 2017 im THH 510 - Jugendamt, Kontengruppe 400 Personalaufwendungen, überplanmäßig bereitgestellt. Zur Deckung der Mehraufwendungen kann im Jahr 2017 auf freie Mittel der Deckungsreserve Personal zurückgegriffen werden.
5. Die analog für die freien Träger zur Umsetzung der Empfehlung gemäß Beschlussantrag Ziffer 1 zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 643.000 EUR werden im Haushaltsjahr 2017 im THH 510 - Jugendamt, Kontengruppe 430 Zuschüsse für lfd. Zwecke, bereitgestellt. Zur Deckung der Mehraufwendungen kann im Jahr 2017 auf freie Mittel aus der Kita-Betriebskostenpauschale zurückgegriffen werden.
StRin
Vowinkel
(SPD) beantragt unter Verweis auf den Antrag Nr. 389/2016 ihrer Fraktion, über die Beschlussantragsziffern 1 - 3 der Vorlage einzeln abzustimmen. Grundsätzlich sollte das Schlichtungsergebnis umgesetzt werden. StR
Walter
(SÖS-LINKE-PluS) schließt sich an und bittet, auch über den Antrag Nr. 388/2016 seiner Fraktionsgemeinschaft mit Ausnahme der Ziffer 3, die bereits im VA beschlossen worden sei, abzustimmen.
OB
Kuhn
sieht in den beiden Anträgen jeweils in Ziffer 1b eine Differenz zur Beschlussvorlage. Hier gehe es darum, die Zweitfachkräfte in den Kinder- und Familienzentren ebenfalls nach S 8b zu bezahlen. Er lasse also zunächst über diese Ziffer im Sinne eines weitergehenden Antrags abstimmen, und falls sie befürwortet werde, übernehme man sie in die Gesamtabstimmung. Wenn nicht, bleibe es bei der ursprünglichen Beschlussvorlage.
Er stellt fest:
Der Gemeinderat
lehnt die Ziffer 1b der Anträge Nr. 388/2016 und 389/2016
mit 31 Nein- und 16 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen mehrheitlich
ab
.
Den Beschlussantrag der GRDrs 971/2016
beschließt
der Gemeinderat bei 7 Enthaltungen einstimmig
wie beantragt
.
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