Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
180
5
Verhandlung
Drucksache:
502/2019
GZ:
JB
Sitzungstermin:
04.07.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Verlängerung der Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an dem Bundesprogramm "Sprach-Kitas"
1. Förderwelle
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 29.05.2019, öffentlich, Nr. 67
Verwaltungsausschuss vom 03.07.2019, öffentlich, Nr. 342
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 29.05.2019, GRDrs 502/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom Bericht „Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an dem Bundesprogramm "Sprach-Kitas" (2016 - 2019/2020) wird Kenntnis genommen.
2. Das Jugendamt wird ermächtigt, ab sofort weiterhin das für die Verlängerung um ein Jahr benötigte Personal im Umfang von
● 56 zusätzlichen Fachkräften (Förderwelle 1) mit 0,5 VZK - S8b
● 5 Fachberatungen (Förderwelle 1) mit 0,5 VZK - S17
befristet für den Zeitraum vom 01.01.2020 - 31.12.2020 außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen.
3. Die in der GRDrs 913/2017 blockierten 15,2 Stellen der kommunalen Sprachförderung werden weiterhin, befristet bis zum Programmende 2021, in den Sprach-Kitas der 1. und 2. Förderwelle analog 2018/2019 nicht besetzt bzw. blockiert.
4. Als Maßnahme zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushaltes wird der Haushalt 2020 durch die Blockierung der kommunalen Sprachförderstellen gem. Ziff. 3 auf der Basis der neuen Tabelle "Kosten eines Arbeitsplatzes" insgesamt für Förderwelle 1 und 2 um € 373.750 entlastet (bisher € 408.000).
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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