Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 4611-00
GRDrs 249/2024
Stuttgart,
06/03/2024



Kooperationsvereinbarung "Bewegungspass Baden-Württemberg" zwischen der AOK Baden-Württemberg und der LHS, Amt für Sport und Bewegung; hier: Fortführung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
05.06.2024
06.06.2024



Beschlußantrag:

1. Von der Fortführung der Kooperation der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Sport und Bewegung, mit der AOK Baden-Württemberg im Rahmen des Präventionsgesetzes im Bereich der frühkindlichen Bewegungsförderung wird Kenntnis genommen. Der Förderzeitraum umfasst die Jahre 2024 und 2025. Der jährliche Förderbetrag beläuft sich auf 95.000 EUR.

2.1 Die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung durch das Amt für Sport und Bewegung löst einen zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von insgesamt 18 Personenmonaten einer Vollzeitkraft in Entgeltgruppe 11 TVöD aus. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans für die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung in den Jahren 2024 bis 2025 Personal im Umfang von insgesamt bis zu 18 Personenmonaten einer Vollzeitkraft in Entgeltgruppe 11 TVöD zu beschäftigen.

2.2 Der Mehraufwand wird in den Teilergebnishaushalten 2024 bis 2025 THH 520 – Amt für Sport und Bewegung, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen gedeckt. Die Finanzierung erfolgt für die Stadt kostenneutral durch Fördermittel der AOK Stuttgart-Böblingen, THH 520 in den Jahren 2024 und 2025, Kontengruppe 350 – Sonstige ordentliche Erträge“.



Begründung:


Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz: PrävG) verabschiedet. Die Krankenkassen und Pflegekassen können dadurch mehr als 500 Mio. Euro in Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Der Schwerpunkt des Präventionsgesetzes liegt in den Lebenswelten Kita, Schule, Betrieb und Kommune.

Zu diesem Zweck ist die AOK - Baden-Württemberg mit der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Sport und Bewegung, bereits 2019 eine Kooperationsvereinbarung eingegangen (GRDrs 680/2019). Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde das Gesamtkonzept Bewegungspass Stuttgart landesweit in den interessierten Stadt- und Landkreisen als „Bewegungspass Baden-Württemberg“ eingeführt. Diese Kooperation wird bis Ende 2025 fortgesetzt.

Landesweite Einführung und Umsetzung des Bewegungspasses

Aufgrund der einfachen und kostengünstigen, aber hinsichtlich der Förderung der Motorik sehr wirksamen Umsetzung des Bewegungspasses in Stuttgart, gingen zahlreiche Anfragen von Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg zum Transfer des Bewegungspasses beim Amt für Sport und Bewegung ein. Zielsetzung ist auch auf Landesebene die flächendeckende Stärkung der Motorikförderung in den Kitas und daraus resultierend die Senkung der motorischen Auffälligkeit im Rahmen der Einschulungsuntersuchung.

Als Transferstelle koordiniert und steuert das Amt für Sport und Bewegung Stuttgart die Verbreitung und Umsetzung des Bewegungspasses Baden-Württemberg und bringt seine Erfahrungen ein. Der Bewegungspass Baden-Württemberg konnte seit dem Projektstart in 25 Landkreisen eingeführt werden, in weiteren neun Landkreisen steht die Einführung unmittelbar bevor. Das Amt für Sport und Bewegung ist außerdem für die inhaltliche und qualitative Weiterentwicklung des Bewegungspasses verantwortlich. Der durch diese Rolle entstehende personelle und finanzielle Aufwand wurden und wird im Rahmen des Präventionsgesetzes über die AOK Baden-Württemberg vollumfänglich abgedeckt. Die in den einzelnen Stadt- und Landkreisen für die Einführung des Bewegungspasses Baden-Württemberg entstehenden Sach- und Personalkosten werden von den Institutionen vor Ort getragen.

Interesse der Landeshauptstadt Stuttgart
Bestandteil der Kooperationsvereinbarung zur landesweiten Einführung des Bewegungspasses Baden-Württemberg ist die Durchführung einer Studie zur Qualität und zur Wirksamkeit des Bewegungspasses. Diese Studie wird in Stuttgart durchgeführt, da der Bewegungspass hier den größten Verbreitungsgrad hat. Die aus dieser Studie gewonnenen Erkenntnisse fließen aktuell in die Weiterentwicklung und Optimierung des Bewegungspasses ein und dienen damit der städtischen Zielsetzung, den Anteil der motorisch auffälligen Kinder deutlich abzusenken.

Durch den Bewegungspass wird die Vernetzung von verschiedenen Projekten und Programmen zur Bewegungsförderung auf Landesebene gestärkt. Dies kommt auch der Landeshauptstadt Stuttgart zu Gute.

Finanzielle Auswirkungen

Zur Deckung des erhöhten Personalbedarfs wird die Verwaltung ermächtigt, in den Jahren 2024 und 2025 außerhalb des Stellenplans zusätzliches Personal im Umfang von bis zu 18 Personenmonaten in der Entgeltgruppe 11 TVöD zu beschäftigen. Ein eingerichteter Arbeitsplatz ist beim Amt für Sport und Bewegung vorhanden. Die anfallenden Personalkosten werden aus den Fördermitteln des Kooperationsvertrages zwischen der AOK Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart vollständig gedeckt. Die zweckgebundenen Erträge werden im Wege der unechten Deckungsfähigkeit budgeterhöhend umgesetzt.

Die Kooperationsvereinbarung mit der AOK Baden-Württemberg wurde am 1. Dezember 2023 geschlossen. Insgesamt beläuft sich die Förderung für die Jahre 2024 und 2025 auf 190.000 EUR (95.000 EUR/Jahr) und wird im THH 520 vereinnahmt.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

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